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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mit dem Gerichtsvollzieher per Brief bzw. Fax in Kontakt treten????

mikenull

Urgestein
Das ist insofern nicht zu spät, weil man sich IMMER mit seinem Gläubiger verständigen kann - der GV ist lediglich Mittler und hat nichts zu sagen, wenn der Gläubiger zurückzieht.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Jule1488,

Weiß jemand von euch was da jetzt noch für zusätzliche Kosten auf mich zukommen? Also in dem Schreiben standen 260 €, dass ist die Höhe der Gesamtforderung seid dem Vollstreckungsbescheid.
Eine Gesamtforderung beinhaltet die Mahnkosten bzw. Teile der Vollstreckungskosten, da der Gläubiger in Vorleistung gehen musste.
Genau das ist es, was ich gemeint hatte in meinem letzten Beitrag.

Die Kosten belaufen sich auf etwa 40,- € für den Gerichtsvollzieher, die aber in der Forderung drin sind.
Wenn dieser rausgekommen wäre und gepfändet hätte, wäre es mehr gewesen.
 

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