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Mini-Job und Arbeitslosengeld???? Was muss ich beachten???

K

kurze.81

Gast
Hallo!
Hab mal eine etwas komplizierte Frage!
Also ich bekomme im Moment Hartz 4 und befinde mich ausserdem im Erzeihungsurlaub und bekomme Landeserziehungsgeld! Jetzt habe ich aber die Chance auf einen Mini-Job! Ich bin schwanger gewürden als ich noch arbeiten war und da man wenn man Erziehungsgeld bekommt kein Arbeitslosengeld bekommt musste ich Hartz 4 beantragen. Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehe bekomme ich kein Erziehungsgeld mehr weil mein Kind da in die Kiga geht. Bekomme ich da jetzt weiterhin Hartz 4 oder muss ich Arbeitslosengeld beantragen???? :confused: Zustehen tut es mir noch weil ich ja nachdem ich aufgehört habe zu arbeiten kein Arbeitslosengeld bekommen habe!
Vielleicht kann mir jemand helfen!
Danke schonmal
kurze.81
 
K

kurze.81

Gast
Du bekommst dein Erziehungsgeld unabhängig vom Einkommen Jahr gezahlt.

Hier ist ein Link ich denke da werden alle Fragen beantwortet.


Erziehungsgeld. Das Bundeserziehungsgeldgesetz für Eltern mit Kindern bis zum Geburtsjahrgang 2006

Hallo!
Ja das weiß ich das ich auch wenn ich geld verdiene Erziehungsgeld bekomme! Aber nur wenn mein Kind NICHT in den Kindergarten geht. Da er das aber muss, weil ich sonst nicht arbeiten kann. Bekomme ich kein Landeserziehungsgeld mehr!
 

Sisandra

Moderator
Wenn du Hartz IV beziehst, dann kannst du glaub ich nur 150 € dazuverdienen. Alles, was du darüberhinaus verdienst, wird dir wieder abgezogen. Du musst dir mal ausrechnen, ob dich die Abgabe des Kindes in eine Kita mit Kosten und dem Verlust des Landeserziehungsgeldes wenn du nur 150 € zu Hartz IV hinzu verdienen kannst.

Wahrscheinlich wäre besser, statt auf einen Minijob zu spekulieren, gleich nach einer Arbeit zu suchen, die dich komplett von Hartz IV wegbringt. Bis dahin solltest du dein Kind zu Hause betreuen.

Gruß
Sisandra
 
C

Chris1970

Gast
Ich hatte heute bei der Arbeit den Fall mit Hartz 4 und Minijob-Hinzuverdienst und habe deshalb bei der ABO nachgefragt.

Ein Verdienst bis 100,00 Euro wird nicht aufs Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Alles danach anteilig. D. h. je größer der Verdienst desto höher die Anrechnung.

Aber auch ein Hinzuverdienst von bis zu 100 Euro muss bei der ABO / Arge gemeldet werden vom Hartz 4 - Empfänger.
 

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