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Mietwohnung, Garten herrichten, Kosten

G

Gelöscht

Gast
Hallo,

ich hatte noch nie einen Garten zu einer Mietwohnung, deswegen habe ich (rechtlich) keine Ahnung von sowas.

Der Garten hat eigentlich einer anderen Mietpartei gehört, die vor ein paar Monaten ausgezogen ist und wir haben das übernommen. Allerdings hat der Vormieter den Garten verwahrlosen lassen. Es wuchert in jeder Ecke, es liegen Gartenabfälle kreuz und quer herum. Das Gartenhaus wurde ewig nicht gereinigt.

Es macht mir grundsätzlich nichts, den Garten herzurichten. Sowas macht mir Spaß. Allerdings geht das nicht ohne Geld. Das Gartenhaus braucht zum Beispiel dringend einen Anstrich und das Dach muss gemacht werden. Der Rasen muss nachgesät werden etc. pp.

Bleiben diese Kosten komplett an mir hängen oder muss sich der Vermieter beteiligen?

Grüße
 

Alopecia

Aktives Mitglied
also die kosten für gartenhaus dürfte normalerweise immer der vermieter zu tragen haben. du musst ja auch keine reperaturen am mietobjekt (=haus) zahlen, das ist sein job. kann er ja auch alles schön steuerlich absetzen.

für pflanzen und mähen und co, musst du natürlich selbst aufkommen, ebenso für das nötige werkzeug, falls nciht vorhanden (es sei denn im vertrag steht drin, dass gewisse dinge wie z.b. mäher gestellt werden)
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich habe in meinem Mietvertrag folgendes geregelt:
Zur Wohnung gehört ein Gartensondernutzungsrecht. Dieses kann, soweit es die Teilungserklärung und das Gesetz es zulässt vom Mieter ausgeübt werden. Der Gartenanteil ist vom Mieter zu pflegen.

Nicht das mein Mieter auf die Idee kommt irgendwelche Anbauten dort zu tätigen, die mich hernach in Schwierigkeiten bringen.

Nicht alles ist erlaubt, so kann komischerweise ein Gartenhaus gebaut werden. Eine Terrasse im Garten wäre schon wieder nicht erlaubt.... ganz dubios.

Ein Mieter wollte mal den Garten einzäunen, da der Garten einen Meter über dem normalen Gelände lag, und er Angst um seinen Hund hatte.

Die Hausgemeinschaft lief Sturm - der Mieter zog dann nicht ein.

Später kam zufällig durch einen Gutachter heraus, dass diese ungesicherte Mauer gar nicht zulässig gewesen wäre, und der Bauträger seinerseits eine Zaun errichten hätte müssen.

Hat denn dein Vermieter nichts im Mietvertrag geregelt?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hat denn dein Vermieter nichts im Mietvertrag geregelt?
Vermutlich nicht, falls der Mietvertrag älter ist als der Übernahmezeitpunkt des Gartens.

Ich würde aber schon den Zustand dokumentieren. Nicht dass es später heisst, es wäre noch etwas herzurichten oder zu verbessern, was es vorher nicht gab.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Vermutlich nicht, falls der Mietvertrag älter ist als der Übernahmezeitpunkt des Gartens.

Ich würde aber schon den Zustand dokumentieren. Nicht dass es später heisst, es wäre noch etwas herzurichten oder zu verbessern, was es vorher nicht gab.

Oja, da muss ich Bodenschatz Recht geben.

Klar wenn der Garten in einem Kack Zustand ist, dann gebe ich den ohne großes TAMTAM an den neuen Gartenbenutzer weiter.

Ist er aber in einem gutem Zustand, dann würde ich natürlich als Eigentümer dies dokumentieren um ihn später auch wieder so zurückzuerhalten.

Von daher: ganz schnell was aufsetzen und mit dem Eigentümer abklären.
Würde der Eigentümer den Garten an Niemandem anderem losbekommen, wird er dich zwangsläufig finanziell etwas unterstützen. Anderenfalls - hast du Pech.
 

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