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Mietvertrag

Knuddel1234

Mitglied
Hallo, habe eine Frage zum Mietvertrag. Im Februar 2009 ist meine Freundin aus unserer Gemeinsammen Wohnung ausgezogen, wir waren beide im Mietvertrag als Mieter.Sie hat dann den Mietvertrag gekündigt, aber nur für ihren Namen. Die Kündigungsfrist läuft am 31.05.2009 ab, der Vermieter möchte dann mit mir einen neuen Mietvertag abschliessen. Meine Frage ist : kann ich auch zum 31.05. ausziehen oder muß ich noch mal selber Kündigen. Wäre nett wenn jemand mir weiter helfen kann.
 
Hallo Knuddel1234,

schau mal hier: Mietvertrag. Hier findest du was du suchst.

Knuddel1234

Mitglied
Im Mietvertrag steht normale Kündigungsfrist, 3 Monate bis zum 3 eines jeden Monats. Meine Freundin hatte erst am 10 Februar gekündigt und somit ist sie noch bis Ende Mai im Mietvertrag.
 
C

Carli

Gast
Ein gemeinsam abgeschlossener MV kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Sprich: Nur ihr beide könnte gemeinsam kündigen.

Der MV läuft unverändert weiter, das Mietverhältnis endet nicht. Beide sind weiter unverändert Mietvertragspartner mit allen Rechten und Pflichten einschl. der Mietzahlung.

Auch wenn deine Freundin auszieht, ist sie weiter Mieterin und der Vermieter kann sich an sie halten, wenn es z.B. zu Rückständen kommt.

Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung :)
 

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