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Mietvertrag verzögerung (Österreich)...

C

Calacitea

Gast
Guten Abend liebe Leute,
ich hab mal eine Frage an euch.

Ich habe eine geförderte Genossenschaftswohnung zugesagt bekommen, den Mietvertrag auch schon unterzeichnet und wie von der Genossenschaft erwünscht, per Post zurück geschickt. Dann kam am 27.04. die E-Mail, es wäre aus versehen am Mietvertrag das falsche Haus genannt worden (soweit ich weiß ist es aber die richtige Adresse, verstehe nicht was falsch sein soll?) Angeblich schicke man mir einen neuen Mietvertrag und Zahlscheine (für die ersten zwei Monatsmieten) per Post. Die Kaution war laut Dokumenten am 20.04. fällig und ist auch schon einbezahlt, genauso wie der Mitgliedsbeitrag. Der neue Meldezettel ist von der Genossenschaft auch schon mit Stempel und Unterschrift zurück gekommen.
Zuvor war ja die rede von "im Monat VOR Mietbeginn wird Ihnen der Mietvertrag postalisch zugesandt". Mittlerweile haben die eine ziemliche Verzögerung und ich werd unruhig, weil die alte Wohnung schon gekündigt ist und ich mit 31.05. raus muss. Mietbeginn ist in der neuen Wohnung 01.05.21.

Wie gesagt - ich habe den Mietvertrag bereits unterzeichnet, nur die Unterschrift der Genossenschaft fehlt noch, wegen dem angeblichen Fehler der Hausanschrift im Vertrag (Türnummer und Stiege sind aber korrekt).
Hab denen nun geschrieben, dass ich hoffe, dass der Mietvertrag bis 07.05. fertig unterzeichnet und gültig ist, da ich erst die Mieten überweisen werde, wenn er gültig ist. Das ist mein erstes mal in einer Genossenschaft. Am 27. habe ich die Mail bekommen, heute am 30.04. ist immer noch keine Post von denen da.

Was würdet ihr machen? Geduldig abwarten? Druck machen? Ich bin total unruhig und nervös, weil ich das schlimmste befürchte, es aber nicht einschätzen kann, mangels Erfahrung.

Ich hab eben beim recherchieren gelesen, dass es eine 5-Tages-Frist gibt für den Vermieter, um den Vertrag zu unterzeichnen, weil der Vertrag sonst nicht gültig ist. Aber das scheint aus Deutschland zu sein, nicht aus Österreich. Haben die sich da raus geredet mit "fürs falsche Haus ausgetellt"?

Ich brauche dringend euren Rat. Vielen Dank im voraus. :)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
In Deutschland ist es so, dass ein Anbieter ein Angebot macht und damit eine Willenserklärung abgibt.
Die Willenserklärung muss dem Empfänger zu gehen. Der Empfänger muss die Willenserklärung annehmen und dem Absender die Annahme zukommen lassen. Hieraus entsteht ein übereinstimmender Vertrag über die Sache, die benannt wurde. Vertragspartner können sich auf Irrtum berufen. Hierdurch ist der Vertrag anfechtbar, gleichzeitig muss sich der Irrende aber zu rechnen lassen, dass der andere einen Schaden erlitten hat und diesen geltend machen kann.
Alternativ kommen die Parteien überein, dass man den Vertrag übereinstimmend für erledigt erklärt.

In Deutschland würde ich der Genossenschaft einen Brief plus Inhalt nachweislich zukommen lassen, in dem ich 1. fordere, abweichend von der mail vom 27.4. den Besitz an der vereinbarten Wohnung zum 1.5. zu übertragen, 2.sie alternativ erklären zu lassen, dass der Besitz wegen Doppelvermietung nicht übertragen werden kann und man daraus entstandene Schäden trägt, 3. sie eine Ersatzwohnung zu gleichen Konditionen anzubieten und diesen Besitz einzuräumen. Frist: 5 Tage = Freitag kommender Woche.

Die Genossenschaft käme, wenn man alles bedacht hat, in Verzug, so dass Du keinen finanziellen Schaden davon trägst.
 
C

Calacitea

Gast
@Bodenschatz
Das hilft mir leider gar nicht. Du schreibst über Deutschland, ich habe aber geschrieben, dass ich in Österreich lebe.

Schadensersatz ginge ja nicht, weil der Mietvertrag ohne deren Unterschrift noch nicht gültig ist. Wenn der Mietbeginn am 01.05. ist und ich den Mietvertrag erst danach erhalte... dann liegt ja der Mietbeginn in der Vergangenheit? Und ob das zulässig ist?

Ich hab einfach nur Existenzängste, hab mir jz auch einen Verein für von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bedrohte Menschen raus gesucht. Vor allem würde ich dann alles verlieren und mir alles neu aufbauen müssen. Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt.
 
W

Weiß nix

Gast
Vielleicht sollte man sich aufraffen und mal den neuen Vermieter (Genossenschaft) einfach mal anrufen. Wenn es nicht so weit weg ist, könnte man sich auch mal persönlich hin begeben.
 

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