marota
Aktives Mitglied
Hallo
Ich bräuchte einmal Rat bei folgenden Problem.
In einem Mietvertrag sind meines Wissens unwirksame Klauseln. Es geht darum, dass in einem Haus neue Strom- und Wasseranschlüsse gelegt werden müssen. Allerdings weigert sich der Vermieter, diese Kosten zu übernehmen. Laut Mietvertrag müsste diese Kosten auch der Mieter bezahlen. Meines Wissens ist aber so eine Klausel unwirksam, da doch der Vermieter für solche Kosten aufkommen muss. Meines Wissens ist doch der Vermieter dafür zuständig, dass ein Mietshaus zur Bewohnbarkeit geeignet ist.
Kann sich der Vermieter vor solchen Instandhaltungskosten drücken? Wie könnte man da vorgehen, dass man sich ohne Rechtsstreit mit dem Vermieter einigen kann?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Ich wünsche allen schon einmal ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Viele Grüße
marota
Ich bräuchte einmal Rat bei folgenden Problem.
In einem Mietvertrag sind meines Wissens unwirksame Klauseln. Es geht darum, dass in einem Haus neue Strom- und Wasseranschlüsse gelegt werden müssen. Allerdings weigert sich der Vermieter, diese Kosten zu übernehmen. Laut Mietvertrag müsste diese Kosten auch der Mieter bezahlen. Meines Wissens ist aber so eine Klausel unwirksam, da doch der Vermieter für solche Kosten aufkommen muss. Meines Wissens ist doch der Vermieter dafür zuständig, dass ein Mietshaus zur Bewohnbarkeit geeignet ist.
Kann sich der Vermieter vor solchen Instandhaltungskosten drücken? Wie könnte man da vorgehen, dass man sich ohne Rechtsstreit mit dem Vermieter einigen kann?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Ich wünsche allen schon einmal ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Viele Grüße
marota