Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Meinungsverschiedenheit mit Vermieter: Wer muss zahlen?

marota

Aktives Mitglied
Hallo :)

Ich bräuchte einmal Rat bei folgenden Problem.

In einem Mietvertrag sind meines Wissens unwirksame Klauseln. Es geht darum, dass in einem Haus neue Strom- und Wasseranschlüsse gelegt werden müssen. Allerdings weigert sich der Vermieter, diese Kosten zu übernehmen. Laut Mietvertrag müsste diese Kosten auch der Mieter bezahlen. Meines Wissens ist aber so eine Klausel unwirksam, da doch der Vermieter für solche Kosten aufkommen muss. Meines Wissens ist doch der Vermieter dafür zuständig, dass ein Mietshaus zur Bewohnbarkeit geeignet ist.

Kann sich der Vermieter vor solchen Instandhaltungskosten drücken? Wie könnte man da vorgehen, dass man sich ohne Rechtsstreit mit dem Vermieter einigen kann?

Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich wünsche allen schon einmal ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Grüße
marota
 
G

Gast

Gast
Grundsätzlich muß unterschieden werden, ob ein Mietverhältnis voll, teilweise oder gar nicht unter das MRG (Mietrechtsgesetz) fällt oder ob auf dieses Mietverhältnis das WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) anzuwenden ist.
Ist das Mietrechtsgesetz bloß teilweise anwendbar, dann gilt betreffend der Instandhaltung hingegen der § 1096 ABGB.
Nach dieser Bestimmung ist der Vermieter/die Vermieterin zur Gänze für die Instandhaltung verantwortlich.
Allerdings hat diese gesetzliche Bestimmung zum Unterschied zu § 3 MRG und § 14 a WGG den Nachteil, daß im " Mietvertrag auch etwas anders vereinbart werden könnte ", allerdings ist dies wohl nicht möglich, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der unter das KSchG fällt.
Geh damit zum Mieterschutzbund, um das zu klären.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Marut,

ob der Passus im Vertrag allgemeinen gültig ist, kann nur ein Fachanwalt beantworten.

Unabhängig von einer rechtlichen Gültigkeit der vertraglichen Regelung kommt es aus meiner Sicht auf die Umstände an. Wenn Du vor z.B. 10 Jahren den Mietvertrag geschlossen hast, könnte die vertragliche Vereinbarung gültig sein. Hast Du den Mietvertrag aber erst vor kurzer Zeit abgeschlossen, sehe ich eine Verletzung der Informationspflicht des Vermieters (vorvertragliches Verschulden). Er hätte Dich informieren müssen, dass so eine Reparatur demnächst ansteht.
Wo da die zeitliche Grenze zu ziehen ist, steht im Ermessen eines Richters.

Ich vermute, um eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt wirst Du nicht herum kommen. Falls Du finanziell eng gestellt bist, würde ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Hilfe bei Rechtsberatungskosten stellen.

LG, Nordrheiner

 
C

chrismas

Gast
Bleibt es nur bei der Erneuerung des Wasser- bzw. des Stromnetzes oder wird eine allgemeine Modernisierung durchgeführt?

Dies wäre wohl vorab zu klären, denn wenn die Wasser- und Stromleitungen aus der Wand gerissen werden und im gleichem Zuge auch gleich eine Modernisierung durchgeführt wird, wird es arg kompliziert, allerdings kann hierbei grundsätzlich dann der Vermieter auch die Miete erhöhen etc pp.

Also grundsätzlich wäre die Frage daher nicht wirklich zu beantworten durch Laien und es wäre zu prüfen, ob eben eine besagte Modernisierung im gleichem Zuge stattfinden wird oder nicht und vieles mehr, so dass man eher Pauschal nicht sagen kann, dass der Vermieter diese Kosten umlegen darf bzw. nicht vollständig umlegen darf.

Edit: Wie kompliziert das ganze ist, kann man hier dann nachlesen

http://rechtsanwalt-muenchen.net/mietrecht-modernisierung-und-mieterhohung/
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kasiopaja

Gast
Strom- und Wasseranschlüsse gehören sicher nicht zu den Kleinreparaturen, die der Mieter zu tragen hat.

Aber ich würde noch einen Anwalt fragen. Eine Erstberatung kosten um die 100,00 Euro. Aber dann hast Du Sicherheit.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Auswandern mit 58? Sonstiges 35
R Meine Sorgen mit der Kleidung Sonstiges 10
D Der Umgang mit dem Sterben Sonstiges 28

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben