Ja definitiv muss sie. Die Sucht ist zu stark. Wieso betüdelt ihr sie? Ruft lieber das Jugendamt an wegen die Kinder? Kann der Kindesvater das Sorgerecht beanspruchen?
Die meisten müssen erst ganz unten sein, der Leidensdruck einen Level erreichen , das es nur noch 2 Möglichkeiten gibt.
Sich totsaufen oder die 180 ° Wende.
Selbst nach Entzug-Kuren die nicht freiwillig und durch eigen Überzeugung angetreten werden saufen 50 % wieder nach einem Jahr.
Warum sollte ich was ändern solange andre mir den Karren immer wieder aus dem Dreck gezogen haben und das weiter tun.
Der Alkoholabhängige sollte entgiftet sein und sich ( freiwillig ) dazu entscheiden.
Nicht geschickt werden durch Androhung von Konsequenzen, ( Jugendamt anrufen ) das zieht nicht, die Sucht ist stärker.
Selbst eine Therapie ist keine Garantie das es so bleibt im Alltag, denn nur nicht trinken ändert nichts.
Der Alkohol wurde ja gezielt konsumieret um mit Problemen und dem Leben klarzukommen, da muss sich auch was am denken, handeln ändern, Alternativen gefunden werden.
Ich hab das geschafft und gewollt, aber nicht sofort, das war ein 15 Jahre langer Prozess.
Mit Entgiftungen, nicht trinken und wieder anfangen, bis mir klar wurde das es sich lohnt zu leben ohne Alkohol.
Nun seit 25 Jahren trocken, es lohnt sich:
Mit Hilfe, ohne die geht es nicht:
Alkoholiker helfen oder fallen lassen - COSUCHT FREI (cosucht-frei.de)
Start - Kreuzbund e.V. - Selbsthilfe für Suchtkranke und Angehörige