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Meine Mama bekommt Hartz4

Mausi112

Aktives Mitglied
Hallo alle zusammen,
Ich habe mal eine Frage, meine Mutter bekam am Dienstag einen Anruf vom Hatz4 Amt, die Frau am Telefon hat meiner Mutter erklärt das meine Schwester und ich nicht mehr als 100€ Monatlich verdienen dürfen, uns wurde gesagt wir dürfen nach abschluss der Volljährigkeit 170€ Monatlich verdienen.
Desweiteren erzählte sie meiner Mutter das ihr das Kindergeld nicht gestrichen werden kann, während der Zeit wo ich keine Schulbescheinigung habe, ein Tag später bekamen wir einen Brief das dass Kindergeld gestrichen ist bis ich etwas von meienr Ausbildung rein reiche. Die Frau hat uns also schon einmal belogen wir bekommen das Kindergeld nicht bis September, da ich erst Ende August eine Schulbescheinigung haben werde.
Ich habe im Internet gelesen das Hartz4 Kinder 1.200€ im Jahr verdienen dürfen wenn es Ferienjobs sind, da ich im Jahr nur einmal diesen Ferien Job habe, und in dem insgesamt über die zwei Monate 340€ verdiene also 170€ Monatlich, bin ich doch fein aus der Sache raus oder?
Das sind nur in den Sommerferien zwei Wochen die ich arbeite. Also stimmt es das ich nur 100€ verdienen darf? Ich bin 20 Jahre alt und meine Schwester ist auch schon 18 Jahre alt. Meine Mutter bekommt Hartz4, aber mein Leiblicher Vater zahlt keinen Cent Unterhalt, dass heißt das fällt komplett weg.
Darf ich nur 100€ verdienen? Oder darf ich in meinem Alter 170€ verdienen? Meine Chefin hatte schon mal einen eingestellt, dessen Mutter hat auch Hartz4 bekommen und durfte 170€ verdienen als er 18 Jahre alt wurde.
Bitte helft mir es ist echt dringend.

LG
Mausi112
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Wenn du dem Arbeitsamt sagst das du dich bei einer Schule angemeldet hast, aber auch nach einer Ausbildungungsstelle schaust, dir deinen Vorstellungen entspricht, müssen die dich Ausbildungssuchend schreiben.
Außerdem ist es doch egal, wenn das KG nicht gezahlt wird muß das Jobcenter den fehlenden Betrag übernehmen.

Du darfst 100 Euro monatlich verdienen, aber du mußt es angeben und belegen/Lohnabrechnung.
Alles was du drüber verdienst bekommst du nochmal 20% von dem darüber Betrag.

Ist doch auch nicht schlimm, wenn du mehr verdienst, klar ich finde die Reglung nicht grade motivierend für die Jugend, weil H4 eh schon an der Grenze ist.
Streck deinen Kopf und straffe deine Schultern, sage dir, ich trage zu unserer Bedarfsgemeinschaft bei mit meinem Kleinen Verdienst bei, bis ich nach den Sommerferien mit der Schule beginne.

Sei Stolz und trage es mit Würde.
Würdet ihr kein H4 bekommen, würde das Geld wahrscheinlich auch bei dem Familieneinkommen gebraucht, so versuch es zu sehen.


Hast du eine Möglichkeit die Bestätigung von der Schule auf die du gehen willst dir jetzt schon zu holen. Mach das.
Dann ruf bei der Kindergeldkasse an, oder ruf erst bei der KGK an und erkläre die Situation, und frage ob sie dir einen passenden Antrag zuschicken können.

Die Bearbeitung bei der Kindergeldkasse kann bis zu 6 Wochen dauern, deshalb jetzt schon den Antrag fertig machen und hinschicken.

Liebe Grüße Pecky
 
G

Gast

Gast
Hallo,
Zum Hinzuverdienst kann ich Dir nichts sagen, aber zum Kindergeld.
Die Kindergeldkasse streicht bei 18 jährigen neuerdings gern mal ohne nähere Nachfrage die Zahlungen. Ihr könnt dort aber mitteilen, dass Du weiterhin auf eine Schule gehen wirst und die Bescheinigung zu gegebener Zeit nachreichen wirst. Vielleicht hast Du ja auch eine Schriftliche Zusage oder Bewerbung für diese Schule, dann kannst Du das erst mal einreichen.
Gegebenfalls müssen sie das Kindergeld nachzahlen, allerdings kann man davon erst mal nicht leben und das ist ärgerlich. Aber ich denke auch, dann wird das Hartz4 Amt erst mal einspringen müssen.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Bitte helft mir es ist echt dringend.
Wenn Deine Mutter Hartz 4 bezieht und Ihr Kinder bei Eurer Mutter lebt, dann bildet Ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und dann bezieht Deine Mutter auch für Euch Hartz 4 .... es sei denn Ihr erhaltet Bafög oder Ausbildungsvergütung oder das Jugendamt zahlt einen Unterhaltsvorschuss weil Euer Vater nicht zahlungswillig ist.

In jedem Fall wird der Bedarf Eurer Bedarfsgemeinschaft errechnet, der Euch als Leistung zur Sicherung Eures Lebensunterhalts zusteht und gezahlt wird.
Von diesem errechneten Bedarf werden dann die Einkommen die Ihr innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erzielt abgezogen, sofern sie eine bestimmte Grenze überschreiten.

Das bedeutet aber nicht, dass Ihr nicht mehr verdienen dürft!

Das bedeutet lediglich, dass die Einkommen die über eine gewisse Grenze hinaus erwirtschaftet werden, dann von dem von Leistungssatz der für Eure Bedarfsgemeinschaft errechnet wurde abgezogen wird.

Denn dann könnt Ihr ja einen Teil Eurer Hilfebedürftigkeit aus eigener Kraft bestreiten und der Hilfesatz kann um diesen Betrag vermindert werden.

Die Jobcenter möchten nur gerne im Voraus wissen wenn die Arbeit los geht und so ....
 
C

chrismas

Gast
Da habt ihr ja eine Falschauskunft nach der anderen erhalten. Die 100 Euro Regelung gilt für Sozialgeldbezieher unter 15 Jahren. Du bist laut deinem Profil 20 von daher findet diese Regelung keine Anwendung bei dir.

Was die 1200 Euro angeht, so ist dieses prinzipiell richtig, solange man Schüler bzw. Schülerin bist. Da du allerdings erst nach den Sommerferien wieder Schülerin bist und aktuell nicht, so wie ich das richtig verstehe, gilt diese Regelung erst einmal nicht für dich.

Hartz IV Einkommen - Arbeitslosengeld II Zuverdienst

Was die fiktive Kindergeldzahlung angeht, so kommt es darauf an in welchem Bundesland ihr lebt, denn solange das nichts beim Bundessozialgericht vorliegt gibt es einen regelrechten Flickenteppich in Bezug auf fiktive Einnahmen.

Das mit dem Kindergeld ist aber soweit richtig, du kannst zur entsprechenden Schule (das Sekretariat ist in der Regel für einige Zeit in den Sommerferien weiterhin besetzt) gehen, in der du nach den Sommerferien anfangen wirst und darum bitten, dass man dir deinen zukünftigen Schulbesuch bzw. die Aufnahme auf der Schule bescheinigt. Diese kann man bei der Kindergeldkasse einreichen und damit weiterhin Kindergeld beziehen.

Das wurde sowohl vom Jobcenter, wie wohl auch von der Kindergeldkasse verschwiegen, denke ich einmal.
 
C

chrismas

Gast
Was hat das mit Sippenhaft zu tun?
Wenn man Geld anrechnet was nicht zufließt, hat die gesamte Bedarfsgemeinschaft weniger Geld für was auch immer. Das heißt, es haften andere der Bedarfsgemeinschaft indirekt dafür und das nennt man nach gängiger Rechtssprechung des BSG als Sippenhaftung.
 

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