K
kasiopaja
Gast
Aber man hätte ja den Kindergeldantrag nur rechtzeitig abgeben müssen, dann wäre das Geld ja geflossen.Wenn man Geld anrechnet was nicht zufließt, hat die gesamte Bedarfsgemeinschaft weniger Geld für was auch immer. Das heißt, es haften andere der Bedarfsgemeinschaft indirekt dafür und das nennt man nach gängiger Rechtssprechung des BSG als Sippenhaftung.
Den kann man sogar herunterladen.
Und man muss nicht warten bis man dazu aufgefordert wird. Das kann man auch alleine tun. Von sich aus.