S
Santino
Gast
Ich würde hier auf Basis der Studienlage auch sagen: die TE soll die Katze behalten und ggf. nach Information über die Studienlage (eine der Studien gibt Tipps zur Vergesellschaftung) eine weitere Vergesellschaftung mit einer zweiten, gut ausgesuchten Katze versuchen. Wenn das dann nach wissenschaftlich gesicherter Anleitung wieder nicht klappt (man muss den Tieren auch etwas Zeit geben), ist alles cool.Das ist doch genau des Pudels Kern.
Keiner kann sagen "gib die Katze ab, dann geht es ihr besser."
Das spricht doch dafür, dass der TE die Katze behält.
So wie sich die Datenlage aktuell gestaltet, haben Katzen eben ein flexibles Gruppenverhalten und kommen mit Einzelhaltung ebenso wie mit Gruppenhaltung zurecht. Insofern können beide Arten der Haltung (im Moment!) als "artgerecht" gelten.
Allerdings empfiehlt es sich laut Studienlage bei Einzelhaltung Freigang zu ermöglichen, wenn die Wohnumstände dies zulassen.
Trotzdem ist die "Argumentation" von Alopecia basierend auf Fantasiezahlen und hypothetischen Relationsannahmen Mist. Etwas kann eine richtige Quintessenz haben (Katze behalten) und trotzdem argumentativ Mist sein.
Wenn du in ner Matheprüfung zufällig auf's richtige Ergebnis kommst, weil du das beim Banknachbarn abgeschrieben hast oder immer schon wusstest, dass x=83,28, dein Rechenweg dorthin aber scheisse und nicht nachvollziehbar ist, ist deine Rechnung eben trotzdem scheisse und du kriegst höchstens nen Gnadenpunkt für das richtige Ergebnis. ^^
Argumentieren ist Mathe mit Worten.