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Meine Freundin (16) hat ihren Vater angezeigt und nun fangen die Probleme an.

Micky

Sehr aktives Mitglied
Diözesan-Caritasverband - Angebote vor Ort in Leverkusen

Häusliche Gewalt/Gewalt in der Familie/Gewaltschutz

FrauenNRW: Dokumente & Archiv | Gewalt gegen Frauen | mehr...

Statt JA : geh Du als ERWACHSENER direkt zum AG,hol Dir 'nen Beratungsschein,such einen FA für Familienrecht - Du möchtest ja,daß sie bei Dir ordentlich wohnt und versorgt wird.

Versuche ,zum "Vormund" bestellt zu werden für Deine Freundin,bis sie 18 ist.
Ich würde mich DIREKT ans Familiengericht wenden!

Die Reaktion,besser "NICHT"Reaktion des JA ist bezeichnend.
Weder ist es zulässig,jemandem eine Therapie/Arztbesuch "auszureden",noch gehen diese Nötigungen.

Was ist mit Dienstaufsichtsbeschwerde bei der höheren Dienststelle des JA?

Wenn Deine Freundin nicht reden kann,soll sie DICH beauftragen/bevollmächtigen,alles so darzulegen,wie Du es hier machst. Oder: sie schreibt es auf und unterschreibt.
 
M

manjana

Gast
Hallo
Ich hatte damals mit meinem Mann die Probleme,seine Eltern wollten nicht das er sich bei mir anmeldet,weil die ja dann das Kindergeld nicht mehr bekommen haben .Er tat es aber trotzdem!Seine Mutter bekam das Geld weiterhin bis wir zuR Kindergeldkasse gegangen sind und gesagt haben Das er nicht mehr zu Hause wohnt!Dann bekam er es!Geht doch einfach mal zur Kindergeldstelle hin erklärt den Eure Situation,das Deine Freundin zwar noch zu Hause gemeldet ist bis das Verfahren vorbei ist .Ihr müsst doch bestimmt irgendwas schriftliches darüber haben,das nehmt Ihr dann einfach mit dahin!Vielleicht habt Ihr ja Glück und Deine Freundin bekommt das Geld selber!Der Vater bezieht es ja z.Z. zu unrecht,denn sie wohnt ja gar nicht mehr zu Hause auch wenn Sie dort noch gemeldet ist.Wenn der Vater Pech hat muss er sogar für die Zeit wo Sie schon bei Dir gewohnt hat das bezogene Kindergeld zurück zahlen.

Hoffe konnte Euch helfen wünsch Euch alles Gute und das Ihr die Zeit Gut übersteht vorallem sehr Vuiel Kraft denn Die braucht Ihr ja sichtlich!
Lg.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
Mit Kopie der Strafanzeige und Liste der Vergehen des Täters an die Leitung des Jugendamtes. Mit kleinem Hinweis darauf, dass wenn das JA darauf besteht dass sich deine Freundin wieder in den Zugriffsbereich des Täters begibt es sich der Zwangsprostitution und Mitwirkung zu Straftaten strafbar macht....
Wie Micky bereits riet kann man den Weg der Dienstaufsichts- oder Fachaufsichtsbeschwerde gehen.
Lasst das am besten mal von einem Anwalt klären und den die schriftlichen Eingaben machen lassen.

Den Tipp von manjana euch an die Kindergeldstelle zu wenden finde ich auch gut....der Anwalt sollte regeln, dass die Eltern (die dieses Geld ohnehin nicht verdient haben) auch keinen Cent mehr davon kriegen. In Hinsicht auf Schmerzensgeld betr. des Missbrauchs sollte der Anwalt ne Gegenforderung stellen. Billig sollte der Täter auf keinen Fall davon kommen.
Den Vater kann man gerichtlich zur Unterhaltszahlung zwingen..auch dass kann ein Anwalt gut regeln.
Wie Micky riet ist der Gang direkt vors FAmiliengericht ggf. das Beste...tabula Rasa und direkt in die Vollen. Direkte Wege sind ohnehin immer am effektivsten...alles andere nimmt oft nur viel Kraft und Zeit.

Rat wo ihr bzw. deine Freundin Gelder für ihren Unterhalt herbekommt könnt ihr bei Sozialberatungen und Lebensberatung von Caritas oder Diakonie erhalten, die helfen auch bei Schwierigkeiten mit dem Jugendamt. Dort immer schön alle Fakten benennen, die Gewalt, Gefährdung zu Hause etc. Kein Jugendamt dieser WElt hat das Recht Menschen in Gefahrenzonen ab zu schieben. Kann sein dass sie es aus Kostengründen versuchen, aber dann müssen sie auch die Konsequenzen tragen, was teuer werden kann, wenn euer Anwalt es teuer macht!
Deine Freundin wird sich hier einen Ruck geben müssen mal mutiger zu werden und zu lernen für sich und ihre Freiheit zur eigenständigen Entscheidung kämpfen zu müssen...so ist das Leben nun einmal und es wird Zeit erwachsen zu werden. Es ist prima, dass du sie dabei unterstützt, aber achte bitte dabei darauf, dass du sie nicht zu sehr entmündigst und ihr zu viel abnimmst, also nur Hilfe zur Selbsthilfe leistest..sonst landet sie erneut in einer Abhängigkeit und das ist nicht gut für sie. Sie muss lernen sich da viel mehr zu zu trauen und mehr Eigenverantwortung für ihr leben zu übernehmen. Die ersten Schritte hat sie dazu getan: sie ist von zu Hause weg und sie sollte auf keinen Fall Rückschritte machen, sondern diesen Weg konsequent fortsetzen..auch über die zwischenzeitlichen Widrigkeiten eines Amtes (JA) hinweg...da muss man sich halt manchmal vehement verteidigen und durchsetzen und so manche Hürde überwinden. Ich bin mir sicher gemeinsam schafft ihr es mit ein wenig Mut und genügend Leistungswillen und ein wenig Hilfestellung (durch Anwalt, Psychologen etc.)werdet ihr schon gut klar kommen.

Tyra

noch wichtig: deine Freundin sollte umgehend in Therapie..dass unterstützt A) ihre Glaubwürdigkeit vor Gericht wenn es um die Missbrauchsklage, Schmerzensgeld etc. geht und B) hat sie es mit den erlebten Gewalttraumata ohnehin nötig...und eure Freundschaft auch, denn unbehandelte Traumata können sonst sehr zerstörerisch wirken.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bakiii

Gast
das ist der absoulte horror was deine freundin da durchmachen muss ! Ich wünsche ihr sehr viel Kraft !Es ist toll das du dich so um sie kümmerst !
So viel mir bekannt ist ist ihr vater unterhaltspflichtig.
warum geht denn das nicht mit der Anzeige ?
Das Jugendamt ist ja wohl der letze mist ? Wie können sie deine Freundnso im stich lassen .
Deine Freundin MUSS darüber reden sonst sieht es allen anschein sehr schlecht aus für sie.

Ich wünsche euch viel Kraft !
 

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