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Meine Freundin (16) hat ihren Vater angezeigt und nun fangen die Probleme an.

S

Skriker

Gast
Hallo erstmal,

es ist ne lange Geschichte. Ich versuch es kurz zu halten.

Meine Freundin (wird im Dezember2008 17 Jahre alt), wurde seit ihrem 8. Lebensjahr oft von ihrem Vater geschlagen. Sie hat dadurch 3 Narben am Hinterkopf und einmal hat er es auch geschafft sie für eine kurze Zeit bewusstlos zu schlagen. Ihr Vater hat sie auch oft im Badezimmer für Stunden eingespeert und hat sich auch sexuell mehrfach an ihr vergriffen. Es ist allerdings "nur" bei intimen Streicheleinheiten geblieben. Also keine Vergewaltigung.
So Sprüche wie "Wenn ich wegen dir mal die Polizei vor der Türe stehen habe, bring ich dich um!" oder "Egal wo du hingehst, ich werd dich überall finden!" waren an der Tagesordnung und hat ihr Vater ihr schon im Grundschulalter eingetrichtert.
Sie hat noch 2 kleinere Geschwister (7 und 8 Jahre) und eine große Schwester (jetzt 21) die mit 15 Jahren vom Jugendamt weggeholt wurde weil ihr damals auch Gewalt angetan wurde.

Meine Freundin ist schon seit Monaten von Zuhause weg weil sie immer abgehauen ist. Ne Zeitlang wurde sie auch polizeilich gesucht.
Jetzt wohnt sie bei mir, und das Jugendamt ist darüber informiert.
Ihr Aufenhalt bei mir wird allerdings nicht unterstützt, sondern nur geduldet.

Vor kurzem hat sie das erste mal auch über die sexuellen Handlungen ihres Vaters geredet. Und ihren Vater letzten Samstag wegen mehreren Dingen angezeigt.

Das Problem ist jetzt nur, dass das Jugendamt trotzdem erwartet dass sie nach Hause geht. Das Jugendamt steht absolut auf der Seite der Eltern. Und zwar aus dem Grund weil meine Freundin über die Ereignisse im Elternhaus nur sehr schlecht reden kann und daher oft den gesprächen beim Jugendamt ausgewichen ist. Man stellt sie als Lügnerin dar.
Das Jugendamt war dagegen dass sie eine Anzeige bei der Polizei einreicht. Wir haben es jetzt trotzdem getan und nun verhält sich das Jugendamt "gezwungenermaßen" etwas neutraler.

Nun haben wir allerdings noch ein Problem.
Die Anzeige läuft. Sie kann definitiv nicht nach Hause gehen weil ihr Vater sie dazu zwingen würde die Anzeige zurück zu nehmen (das hatte er schon bei ihrer großen Schwester erfolgreich geschafft).
Allerdings wird meine Freundin auf keinsterweise finanziell unterstützt.

Ich bin der Meinung dass sie nun eigentlich, solange sie nicht zuhause wohnt, einen anspruch auf Kindergeld und Unterhalt haben müsste.
Allerdings ist das Jugendamt der Meinung dass es nicht deren Aufgabe ist, das Kindergeld anzufordern.
Das kann nur geschehen wenn der Vater es freiwillig herausgibt.

Nun haben wir allerdings das problem, dass ich selber gerade Hartz4 beziehe weil ich vor kurzem meine Ausbildungsstelle verloren habe.
Was wiederum bedeutet dass wir gerademal ca 350 Euro zum Leben haben... abzüglich Strom, Versicherungen etc, bleiben vielleicht 200 Euro übrig für Lebensmittel, Drogerieartikel usw...

Das ist für eine einzelne Person schon kaum machbar dass man über die Runden kommt.
Nun müssen wir uns das Geld sogar teilen.
Was im Endeffekt bedeutet dass wir schon seit 3 Monaten kaum zu essen und zu trinken haben. In der Regel gibt es NUR eine warme Mahlzeit am Tag (meist Nudeln mit Soße) und kein Frühstück, Abendessen oder irgendwelche Zwischenmahlzeiten.
Es ist ziemlich selten dass wir mal richtig essen können.

Ihre restliche Familie wohnt weit weg, und es hat Jahrelang kein Kontakt zu denen bestanden, da der Vater keinen Kontakt zu der Familie wollte.
Meine Familie ist finanziell auch eher arm dran.

Tja... und nun heisst es hungern, weil das Jugendamt nicht hilft. Oder ich schmeisse sie aus meiner Wohnung raus und sie lebt auf der Straße. Aber das hat sie auch schon hinter sich und hatte ihr sehr geschadet.

Kann es eigentlich sein dass das Jugenamt einfach nur zusieht und einfach mal in Ruhe abwartet was das Verfahren gegen den Vater ergibt, während wir hungern und die anderen beiden Kinder bei den Eltern bleiben und auch weiter geschlagen werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mahdia

Gast
Hallo Skriker!

Das ist ja der pure Horror was Deine Freundin durchmachen musste! :eek:

Ich find es lieb von Dir, dass Du sie aufgenommen hast.

Dass das Jugendamt so reagiert find ich nicht OK. Schließlich spricht man nicht einfach so locker über sexuellen Missbrauch bzw. über Gewalt. Ich finde es unfair, dass die dort nicht versuchen, Deiner Freundin zu helfen, sondern sie wieder dorthin schicken wollen, wo ihr so viel Leid angetan wurde. Leider haben manche Sozialarbeiter die Einstellung: "Zurück zur Familie, wird schon wieder werden"

Bei uns in Wien gibt es eine Kinder- und Jugendanwaltschaft. Dort sind Rechtsberater, die Kinder bzw. Jugendlichen zur Seite stehen, wenn es kriselt. Habt Ihr sowas in der Art vielleicht auch?
Ich hab eine Zeit lang dort gearbeitet, die stehen wirklich hinter den Jungs und Mädels.

Vielleicht gibt es eine ähnliche Einrichtung bei Euch, die Euch beraten könnte?

Habt Ihr ihren Wohnsitz bei Dir angemeldet? Wenn ja, gibt es da nicht einen Zuschuss für die Miete?

Ich hoffe, dass Euch bald geholfen wird!
 
S

Skriker

Gast
Bei uns gibt es so eine Jugendeinrichtung bestimmt auch.
Muss ich mal schauen wo...


Gemeldet ist sie bei mir nicht. Sie kann (oder darf) sich nur mit der Genehmigung der Eltern ummelden. Oder das Jugendamt muss anstelle der Eltern zustimmen. Machen sie aber nicht.
Denn wenn sie bei mir gemeldet wäre, wäre es auch leichter möglich dass sie das Kindergeld bekommt, da sie dann ja auch offiziell nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Ihre blöde Sachbearbeiterin (die auch leider die Leiterin des Jugendamtes bei uns ist) meinte sogar letztens noch zu ihr:
"Ich hatte auch ein schechtes Elternhaus, dass hat mir auch nicht geschadet"

Und genau die gleiche Frau, meinte gestern noch zu uns, dass meine Freundin keine Therapeutin aussuchen soll solange das Verfahren läuft. Man soll sowas wohl erst verarbeiten wenn alles vorbei ist. Während so ein Verfahren läuft soll alles noch frisch sein und man soll noch nichts verarbeitet haben....
Das sagt die so leicht. Meine Freundin kann keine Nacht durchschlafen weil sie immer Alpträume hat. Und auch tagsüber ist sie ständig am heulen.


Was ist das bitte für ein dummes Jugendamt?

Und dann ist diese Frau auch dagegen dass sie bei mir wohnt. Sie meinte dass es vielleicht möglich wäre sie in eine Einrichtung in Köln oder Düsseldorf zu stecken. Da ich und auch ihre Freunde in Leverkusen wohnen ist es schwierig ständig nach Düsseldorf oder Köln zu fahren auch wenn es nicht sonderlich weit ist. Ohne Auto und mit wenig Geld ist das schon ein ziemliches Hindernis.
Und dabei war ich derjenige der sie von der Straße geholt hat und derjenige der sie von den harten Drogen wegbekommen hat bevor sie richtig süchtig geworden ist.
(Sie hat sich immer bei irgendwelchen Leuten die mit Drogen zu tun hatten versteckt, damit ihre Eltern sie nicht finden)
Und nebenbei bin ich die allererste Person mit der sie über alles geredet hat. Selbst ihre besten Freundinnen wussten nichts von den sexuellen Übergriffen.
Sie vertraut mir voll und ganz, und hat erst durch mich den Mut gehabt ihren Vater anzuzeigen.

Aber das Jugendamt versucht uns jetzt gezielt zu trennen.
Die Frau vom Jugendamt ist gegen unsere Beziehung weil der altersunterschied recht groß ist, da ich gerade 23 geworden bin und sie erst nächsten Monat 17 wird.

Das Jugendamt geht den Weg, der für die am einfachsten ist. Einfach nichts tun...

EDIT: Diese Frau vom Jugendamt ist übrigens auch der Meinung dass man MICH anzeigen sollte, weil ich mit einer noch 16 Jährigen zusammen bin. Sie ist der Meinung dass dies strafbar ist. Das wäre aber nach dem Amerikanischen recht so, und nicht nach dem Deutschen.
Aber selbst das musste ich ihr erstmal nachweisen.
Und genau das habe ich mit einer Broschüre eines anderen Jugendamtes getan.
Da hat die vielleicht blöd geguckt als ich es ihr schriftlich gezeigt habe dass ich mich nicht strafbar mache...
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mahdia

Gast
Die versucht ja anscheinend echt, ihre damalige private Situation auf Euch zu übertragen! *verärgertdreinschau*

Statt dass sie froh ist, dass Du auf Deine Freundin schaust und Dich um sie sorgst, kommt sie so blöd daher! Da krieg ich echt einen Zorn!

Deine Freundin ist nicht mehr minderjährig mit 17 bzw fast 18, und wenn Du 23 bist, ist das OK!

Bitte schau mal, ob es bei Euch sowas wie ne Jugendanwaltschaft gibt. Es muss doch eine Behörde geben, die Euch hilft!

Die Jugendamtleiterin gehört ja vom Dienst suspendiert, das darf ja nicht wahr sein, wie sich die aufführt!

Als ich 17 war hatte ich auch massive Probleme daheim und zog vorübergehend zu meinem damaligen Freund. Ich ging damals zum Jugendamt und erklärte meine Situation, sie fragten nur, ob ich dort gut versorgt sei bzw. ob es sanitäre Anlagen (Klo, Bad) bzw eine Kochstelle gibt. Dann hat die Sozialarbeiterin meine Mutter telefonisch informiert und fertig.

Später hab ich mich frühzeitig für volljährig erklären lassen. Dazu musste jedoch meine Mutter zum Gericht kommen um zu unterschreiben.

Aber bei Euch, das ist ja ein Wahnsinn! Die sollten Euch unter die Arme greifen, statt Euch so entgegenzuwirken!
 
S

Skriker

Gast
Wir wollen so bald wie möglich einen Anwalt aufsuchen.

Und vielleicht noch zu einem anderen Jugendamt hingehen. Aber da besteht die Gefahr dass wir abgewimmelt werden, mit dem Hinweis dass wir nach Leverkusen (Schlebusch) zum Jugendamt hingehen sollen weil die für meine Freundin zuständig sind.

Aber versuchen werden wir es trotzdem.

Was mich halt interessiert:
Stimmt es wirklich dass der Vater das Kindergeld nicht rausrücken und auch kein Unterhalt zahlen muss?
Schließlich ist seine Tochter schon seid etwa insgesamt ein halbes Jahr nicht mehr zuhause, und nun läuft auch noch ein schwerwiegendes Verfahren gegen den Vater. Eine Rückkehr nach Hause ist dadurch ja nicht möglich.
Also das Agument des Jugendamtes, dass der Vater ihr ja ein Zuhause wo sie alles bekommt anbietet, ist ja nun auch keine Ausrede mehr fürs Jugendamt.

Es kann aber doch nicht sein, dass es heißt, dass das jugendamt beim Kindergeld nicht mehr machen kann als den Vater darum zu bitten....
 
S

Satansbraten

Gast
Und genau die gleiche Frau, meinte gestern noch zu uns, dass meine Freundin keine Therapeutin aussuchen soll solange das Verfahren läuft....
Weil es dann einfacher wär sie für nicht glaubwürdig zu halten !?

Würde die große Schwester (jetzt 21) sie unterstützen indem sie die Vorfälle in der Familie bestätigt. Wär zumindest in Bezug auf die Zeit als sie noch dort lebte möglich.
Vielleicht haben beide gemeinsam die Chance wenigstens die jüngeren Geschwister vor dem selben Schicksal zu schützen.

Jugendamt: um eine andere Sachbearbeiterin bitten oder es mal auf einem anderen Jugendamt versuchen. Die sagen euch dann zwar sie sind nicht zuständig und schicken euch zurück - wenn die aber merken das an der Sache was faul ist werden sie dem hoffentlich nachgehen.

Finanzieller Teil: wendet euch mal direkt an die zuständige Familienkasse und schildert die Situation, vielleicht lässt sich ja doch was machen.
 
S

Skriker

Gast
Weil es dann einfacher wär sie für nicht glaubwürdig zu halten !?
Vermute ich auch... Aber keine Ahnung wieso die vom Jugendamt so krass drauf ist. Das darf doch nicht sein...

Würde die große Schwester (jetzt 21) sie unterstützen indem sie die Vorfälle in der Familie bestätigt. Wär zumindest in Bezug auf die Zeit als sie noch dort lebte möglich.
Vielleicht haben beide gemeinsam die Chance wenigstens die jüngeren Geschwister vor dem selben Schicksal zu schützen.
Unterstützung kann sie von ihr nicht erwarten. Die beiden haben sich zerstritten. Außerdem möchte ihre große Schwester sich aus allem raushalten, wei sie erst jetzt geschafft hat alles zu verarbeiten. Sie hat jetzt selber schon 2 Kinder und möchte nicht wieder in die ganze Familiengeschichte reingezogen werden.
Aber um ne Aussage bei Gericht wird sie wohl nicht rumkommen.
Bei ihr gab es aber keine sexuellen Übergriffe.
Bei ihr waren es "nur" Schläge.

Jugendamt: um eine andere Sachbearbeiterin bitten oder es mal auf einem anderen Jugendamt versuchen. Die sagen euch dann zwar sie sind nicht zuständig und schicken euch zurück - wenn die aber merken das an der Sache was faul ist werden sie dem hoffentlich nachgehen.
Werd es versuchen. Nur leider ist ihre Sachbearbeitung ja auch gleichzeitig die Leitung des Jugendamtes. Wen soll ich da um eine andere Sachbearbeiterin bitten? Die Frau selber? Da erwarte ich keinen großen Erfolg. Aber zu einem anderen jugendamt werde ich noch gehen. Vielleicht treffe ich dort dann ja auf jemandem der sich für meine Freundin einsetzt.

Finanzieller Teil: wendet euch mal direkt an die zuständige Familienkasse und schildert die Situation, vielleicht lässt sich ja doch was machen.
Bezweifel ich, weil die Familienkasse auch sehr anstrengend ist. Aber versuchen kann man es ja trotzdem mal.
 
S

Satansbraten

Gast
Bezweifel ich, weil die Familienkasse auch sehr anstrengend ist. Aber versuchen kann man es ja trotzdem mal.
Stimmt...
In Ausnahmefällen ist es aber möglich dass das Kind auch ohne Zustimmung der Eltern das Kindergeld für sich selbst beantragen kann.
Deine Freundin ist nicht offiziell bei dir gemeldet - es gibt aber sicher Zeugen die bestätigen das sie schon länger bei dir lebt.
Paar schriftliche Zeugenaussagen (von Nachbarn oder Mitgliedern deiner Familie)
und evtl ne Bestätigung von der Polizei über die laufende Anzeige (welche die Notwendigkeit des Auszugs von zu Hause bestätigt) besorgen und mitnehmen.
Es hilft eure Aussage für glaubwürdig zu halten und die Chance das euer Antrag (in dem Fall der deiner Freundin) bewilligt wird.

Ich kann zwar nicht garantieren das es funktioniert aber ihr könnt es wenigstens versuchen.
Ich drück ganz fest die Daumen.
 
S

Skriker

Gast
Guter Tipp.

Werd ich die nächsten Tage direkt mal versuchen.

Jetzt müssen wir den nächsten Tag erstmal überstehen. Heute wird ihr Vater vom Jugendamt über die Anzeige informiert.
Wenn er davon erfährt wird er erstmal hier vor der Türe stehen.
Und er ist diese Art von Typ, der auch keine Probleme damit hat die Wohungstüre aufzutreten.

Wir werden natürlich sofort die Polizei rufen wenn er hier vor der Tür steht. Aber Angst davor haben wir schon...
 
G

Gast

Gast
Mich würde interessieren, was deine Freundin macht? Geht sie noch zur Schule? Macht sie eine Ausbildung?

Der Vater ist nicht verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen, weil selbst das Jugendamt keine Notwendigkeit für einen Auszug von Zuhause sieht. Das Jugendamt wiederum ist nicht verpflichtet zuzulassen, dass deine Freundin bei dir wohnt, sondern kann durchaus anbieten, dass sie in ein betreutes Wohnen zieht, was mit Sicherheit nicht das Schlechteste für sie wäre.
 

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