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Meine Frage zu Hartz 4

G

Gast

Gast
Hallo!


Ich 24, habe eine Frage was Hartz 4 betrifft.
Auf Grund meines Traumas Gewalt, Vergewaltigungen u.s.w bin ich in ärtzlicher
Behandlung. Ich bin seit einigen Jahren seelisch behindert.
Darf mich die Arge um 100% kürzen wenn ich 1 Euro Job nicht antreten kann?

Dürfen die auch vor einer Amtsärtzlichen Untersuchung kürzen oder erst danach?
Generell überhaupt?

LG Kerstin
 
M

malin

Gast
Darf mich die Arge um 100% kürzen wenn ich 1 Euro Job nicht antreten kann?

Dürfen die auch vor einer Amtsärtzlichen Untersuchung kürzen oder erst danach?
Generell überhaupt?
Ja, dürfen sie, denn du hast offensichtlich der ARGE nicht ausreichend nachvollziehbar oder nicht kontinuierlich durch ärztliche Atteste nachgewiesen, dass du auf Grund deiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt zur Zeit gar nicht zur Verfügung stehst. Dazu bist du verpflichtet.

Eine 100%-Kürzung der Leistungen erfolgt erst nach mehrmaliger Pflichtverletzung, also nach mehrmaliger Aufforderung Atteste beizubringen, mehrmaligem nicht Erscheinen zu amtsärztlichen Untersuchungen oder z.B. nach mehrmaligem nicht-Erscheinen bei der ARGE zu einem Beratungstermin. Die Absenkung erfolgt in mehreren Stufen über viele Monate gestaffelt. Du hättest also genügend Zeit gehabt, die Dinge zu regeln, Atteste zu beschaffen, damit es nicht so weit hätte kommen müssen.

[FONT=&quot]Wenn du psychisch nicht in der Lage bist, eine bestimmte Arbeit anzunehmen, musst du mit der ARGE kooperativ zusammen arbeiten, um ihnen durch Atteste und nun offensichtlich auch durch den Amtsarzt zu beweisen, dass du es wirklich nicht kannst. Da du noch U25 bist, darf die ARGE dir die gesamten Geldleistungen streichen. Zunächst übernimmt sie aber weiter die KdU. Für dich selbst kannst dich um Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen bemühen. Arbeitest du weiterhin nicht mit der ARGE zusammen, kann auch die Mietzahlung eingestellt werden.

Wenn du aber meinst, die ARGE habe dir zu Unrecht die Zahlungen gestrichen, bist du natürlich berechtigt, schriftlich dagegen Einspruch einzulegen.
[/FONT]
 
G

Gast

Gast
2 te Chance?

Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine jg. volljährige Mutter vom Familiengericht
auf Grund ihrer Defizite die Auflage einer Mutter Kind Einrichtung bekommen
hat. Sie ist einige Male dort entwichen, aber immer wieder zurückgekommen.
Sie durfte ihr Kind während einer Beurlaubung nicht mitnehmen,
hat in der Zeit dafür gesorgt das ihr Kind von der Grossmutter betreut wurde.
Einige Male hat sie ihr Kind auch mitgenommen, weil sie es nicht in Stich lassen wollte.
Sie ist aber immer wieder kurzeitig zurückgekehrt.
Das Jugendamt hatte aber nach der Geburt das Sorgerecht beantragt,
aber zunähst keine Chance da die Mutter Kind Einrichtigung intregiert war.
Die Mutter zeigte mit dem anderem Jugendamt (Aufenthaltsbestimmungspflegschaft)
Berreitschaft ihr Verhalten zu reflektieren und nicht mehr abzuhauen.
Daran hielt sie sich in der Folge.
Demnoch liess sie sich von dem Jugendamt das das Sorgerecht beantragt hatte,
nach einem halben Jahr übereden die Einrichtung zu wechseln, damit sie sich
auch um das Erste Kind was in einer Pflegefamilie lebt, besser den Kontakt halten
könne. Aber es war gar nicht so gemeint wie sie es sich das vorgestellt hatte.
Sie wurde vom Erstinstanzlichen Jugendamt nur reingelegt,
weil das Jugendamt nur den Vorsatz hatte das Zeite Kind auch in Pflege unterzubringen.
in dem sie in der neuen Einrichtung gar nicht zurechtkam,
und lieber wieder in die Erste Einrichtung wo sie voher war zurückwollte.
Sie ging zurück.
Und die Einrichtung und die Aufenthaltsbestimmungspflegschaft wollten der Mutter
noch eine Chance geben. Es kam zur einer Verhandlung, die der Antragsteller
Jugendamt 1, whrgenommen hatte, und dem Jugendamt 2 vortrug sie hätten den
Prozess gewonnen und unter Druck setze, das Kind in die geplante Pflegestelle
zu geben. Meine Tochter hatte ich in der Ersten Einrichtung vorm Jugendamt1 in Sicherheit
gebracht. Als ich in der Einrichtung ankam und berrichtete das in der Verhandlung
beschlossen wurde, das sie nicht in eine Pflegefamilie kommt und sofort nach meiner Kleinen
schaute sagte man mir : Das Jugendamt hat sie vor 2 Stunden abgeholt,
Sie wurden aufgefordert das Kind rauszugeben.
Leider konnte ich an den Freitag Nachmittag keinen mehr erreichen,
und war restlos verzweifelt und habe das ganze Wochenende geheult!
 

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