Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mein Vater kann die Pflege meiner Mutter nicht mehr bezahlen

L

Lwlsl

Gast
Oh, dass bekommt. Man nicht einfach so
Also mein Vater hatte das auch. Wir hätten als nächstes die Wohnung verkaufen müssen. Daher weiß ich das keine Hilfe kommt erst wenn alles weh ist. Die achten nicht drauf wo dein Vater leben wird bzw. Soll. Man kann auch quasi ein Kredit aufs Haus nehmen, dann kann man noch im Haus wohnen bleiben. Hat zumindest der Sozialarbeiter uns als Option gesagt. Da kein erspartes mehr da war.
Er sollte tatsächlich nicht früher in die Rente, dass macht ihn nur kaputt. Man braucht auch was anders sonst dreht man durch.
 
R

RichardG1978

Gast
Also an die selbstgenutzte Immobilie geht das Sozialamt nicht ran.
Elternunterhalt als Kind muss man seit 2020 nur zahlen, wenn man über 100.000€ brutto als alleinstehender verdient.

Also sehe ich kein Problem.
Es muss ein Antrag auf Hilfen zur Pflege in Einrichtungen beim örtlichen Sozialamt gestellt werden.
 
M

Michael94

Gast
Jup, am besten an die Pflegekasse wenden, arbeite in einem Altenheim und wir haben viele Bewohner die ihre Kosten nicht mehr selbst stämmen können (welch Wunder bei den Wucherpreisen..) und Pflegegeld oder soziale Leistungen beziehen um diese zu decken.
 

chriseas

Mitglied
am besten wirklich mal informieren, nach meinem Stand ist das schon auch so, dass eine selbst genutzte Immobilie (wenn das kein Luxuspalast ist) nicht angetastet wird. Da weder du noch dein Vater irgendein Geld haben über der Freigrenze haben, wirkt das auf mich im ersten Moment so, dass die Heimkosten übernommen werden. Aber am besten fragst du da mal bei den richtigen Stellen nach. Das könnte aber halb so wild für euch ausgehen.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Also an die selbstgenutzte Immobilie geht das Sozialamt nicht ran.
Elternunterhalt als Kind muss man seit 2020 nur zahlen, wenn man über 100.000€ brutto als alleinstehender verdient.

Also sehe ich kein Problem.
Es muss ein Antrag auf Hilfen zur Pflege in Einrichtungen beim örtlichen Sozialamt gestellt werden.
Richtig, habe ich am Samstag bereits auch geschrieben.
Besser ists Perlenstaub, wie gesagt, in Eurem Falle sich an für Euch zuständige Leute zu wenden, als hier verunsichernd hin- und hergerissen zu werden.
 
G

Gelöscht 41245

Gast
Also zuerst mal, finde ich das unglaublich traurig.,dass deine Eltern so etwas erleiden müssen, wo deine Mutter noch so jung ist!😞
Sie ist in etwa in meinem Alter.
Ich werde für sie beten, manchmal passieren ja Wunder! Bei Gott ist nichts unmöglich!
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine dass du nach neuer Gesetzeslage auch nicht für deine Mutter aufkommen musst.
Wenn das Geld deines Vaters nicht reicht, müsste eigentlich das Sozialamt dafür aufkommen.
Aber da musst du dich wirklich erkundigen. Auf jeden Fall kann es nicht sein,
dass es da keine Hilfe gibt.
Es wird sich auf jeden Fall eine Lösung finden.

Ganz liebe Grüße
Lena 💞
 
G

Gelöscht 117337

Gast
Das Sozialamt bezahlt den Eigenanteil fürs Pflegeheim (plus ein "Taschengeld" von ca. 130 Euro im Monat für Kleidung und persönlichen Bedarf), sofern man nicht mehr als 5.000 Euro (10.000 bei Ehegatten) Vermögen hat.
Auch Immobilien müssen dafür eingesetzt werden, sofern der Ehegatte nicht mehr darin wohnt.
Elternunterhalt als Kind muss man seit 2020 nur zahlen, wenn man über 100.000€ brutto als alleinstehender verdient.
Stimmt nicht ganz: Dasselbe gilt auch für Verheiratete.
Ansonsten: Ja, nur bei einem Jahreseinkommen ≥100.000 Euro brutto werden die Kinder herangezogen.
Und ihr habt das Haus nicht rechtzeitig überschrieben. Könnt ihr das nachholen??? Dann könnt ihr den Kaufpreis noch runterschrauben.
Welchen Kaufpreis? Entweder man überschreibt das Haus an die Kinder (Schenkung) oder man verkauft es.
Außerdem: Jede Schenkung wird das Sozialamt innerhalb der 10-Jahres-Frist zurückholen.

Den Antrag auf Beihilfe für Pflegeleistung müsst ihr beim Sozialamt stellen. Dafür gibt es Online-Formulare. Sollte das Vermögen der Ehegatten aber das Schonvermögen übersteigen, braucht ihr dieses Formular nichtmal anzufassen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben