Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mein Sohn 17Jahre ist ausgezogen, muss ich für Ihn bezahlen?

B

BlueMoon572

Gast
Hallo zusammen,

mein Sohn ist 17 Jahre alt und ist jetzt ausgezogen.
Muss ich für Ihn aufkommen? Oder kann er Sozialhilfe beantragen?
Das zusammen leben funktionierte nicht mehr.
 

Suchende

Mitglied
Du bist unterhaltpflichtig. Das ist auch gut so. Der Staat bezahlt schon leider oft viel zu viel (viele Dinge sind natürlich notwendig und wichtig). Aber wenn alle Kids auszögen, weil sie nicht mehr mit den Eltern klar kommen, ich glaube, der Staat müßte sich noch mehr verschulden, wenn er alle unterstützen müßte.
 
R

Rennschnecke

Gast
Er müsste auch das Kindergeld von dir bekommen das du vom Staat bezíehst.
Sozialhilfe kann ich mir nicht vorstellen das er bekommt.
Ausserdem kann er doch keine Wohnung alleine beziehn er dürfte ja keinen Mietvertrag unterschreiben.
 
M

Monarose

Gast
Wohin ist er denn gezogen? Als Minderjähriger kann er doch gar keine eigene Wohnung anmieten. Natürlich musst du für ihn "zahlen", aber vor allen Dingen musst du ergründen, warum es zwischen euch anscheinend massive Probleme gibt und dich um Hilfe bemühen. Hast du Kontkt mit dem JA?
 
J

Jeschhua

Gast
Doch, man kann ausziehen als Minderjähriger (war glaube ich ab 16) aber mit Erlaubnis der Eltern. Oder verheiratet, was zumindest formal auch elterlicher Genehmigung Bedarf.

Man ist grundsätzlich unterhaltspflichtig bis das Kind sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Wehrdienst/Zivildienst zählt nicht) sprich über 400 Euro arbeiten war (Gehalt oder Harz IV/ARGE), oder anderweitig Recht auf Zahlungen hat (meist Bafög wenn die Eltern knapp bei Kasse sind). Eine Altergrenze gibt es nicht. Irgendwann verwirkt man sein Recht, weil man seinen A**** nicht hochkriegt, was aber ein Richter im Einzelfall festlegt. Oder natürlich auch bei groben Undank wenn es volljährig ist. Das ist dann soetwas wie regelmäßig seine Eltern zusammenschlagen.

Man kann auf jeden Fall anfragen wegen Wohngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Ob man Kindergeld bekommt oder nicht ist für den Unterhaltsanspruch unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

BlueMoon572

Gast
Wohin ist er denn gezogen? Als Minderjähriger kann er doch gar keine eigene Wohnung anmieten. Natürlich musst du für ihn "zahlen", aber vor allen Dingen musst du ergründen, warum es zwischen euch anscheinend massive Probleme gibt und dich um Hilfe bemühen. Hast du Kontkt mit dem JA?
Bin schon dabei das zu ergründen, wir haben einen Therabeuten einbezogen. Er wohnt bei meinem Schwager zur Zeit. Natürlich habe ich Kontakt zu Ihm.
Ich will mich ja nicht vor der Verantwortung drücken, auch nicht beim Zahlen. Nur ich verdiene nicht so viel.
Wir waren schon bei mehreren Einrichtungen um das Problem ausfinding zu machen. Nur da hat man rum gequatscht und ist nichts rausgekommen. Jetzt ist es schon besser.
Ich bin nicht glücklich mit der Situation, doch ich bin machtlos.
Er hat sich in den Kopf gesetzt auszuziehen.
Mein Sohn blockt ab auch bei den gemeinsammen Gesprächen.
 
B

BlueMoon572

Gast
Doch, man kann ausziehen als Minderjähriger (war glaube ich ab 16) aber mit Erlaubnis der Eltern. Oder verheiratet, was zumindest formal auch elterlicher Genehmigung Bedarf.

Man ist grundsätzlich unterhaltspflichtig bis das Kind sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Wehrdienst/Zivildienst zählt nicht) sprich über 400 Euro arbeiten war (Gehalt oder Harz IV/ARGE), oder anderweitig Recht auf Zahlungen hat (meist Bafög wenn die Eltern knapp bei Kasse sind). Eine Altergrenze gibt es nicht. Irgendwann verwirkt man sein Recht, weil man seinen A**** nicht hochkriegt, was aber ein Richter im Einzelfall festlegt. Oder natürlich auch bei groben Undank wenn es volljährig ist. Das ist dann soetwas wie regelmäßig seine Eltern zusammenschlagen.

Man kann auf jeden Fall anfragen wegen Wohngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Ob man Kindergeld bekommt oder nicht ist für den Unterhaltsanspruch unerheblich.
Das ist es ja er wurde immer Argesiver und wir haben das Gespräch gesucht. Doch wir haben nichts in erfahrung bringen können.
Wir versuchen einen weg zu finden.
Wir geben nicht auf.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M Mein sohn Familie 19
A mein Sohn wurde wegen Diebstahl mitten im Klassenraum festgenommen Familie 241
O Mein Sohn und der Seiteinstieg als Lehrer Familie 76

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben