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Mein Arbeitsvertrag wurde geändert, muss ich unterschreiben?

Buttercup84

Mitglied
Hallo,

ich bin seit Dezember in einer kleinen Agentur angestellt und arbeite 20 Wochenstunden. Im Vertrag sind hierfür die Tage Montag, Dienstag und Mittwoch festgelegt. Jetzt fiel meinem Vorgesetzten plötzlich ein, daß ich flexibel kommen müsse.
Er wolle mir dann immer freitags mitteilen, wie ich in der kommenden Woche zu arbeiten hätte.

Mir passt das überhaupt nicht, da ich meine bisherigen freien Tage immer fest verplant habe. Das ist ja auch mein gutes Recht.

Jetzt hat er mir aber heute Morgen eine Email geschickt mit dem geänderten Vertrag, der besagt, daß ich ab kommender Woche flexibel arbeiten muss. Ich solle ihn unterschreiben und so schnell wie möglich einscannen und zurückschicken, damit der Vertrag ab kommender Woche in Kraft treten kann.

Ich finde das ehrlich gesagt unmöglich. Die Frage ist, muss ich unterschreiben? Ich habe keine neue Stelle in Aussicht und eine Kündigung wäre für mich jetzt sehr ungünstig. Meine Probezeit läuft übrigens noch bis Juni.
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Nun, Du solltest dazu nach Möglichkeit einen Anwalt befragen.

Es gibt für mich, nach meinem laienhaften Verständnis, folgende Möglichkeiten:

a) Du verweigerst die Unterschrift, der Chef akzeptiert das und alles bleibt so, wie es vereinbart war.
b) Du verweigerst die Unterschrift, der Chef spricht die Kündigung aus. Das könnte eine sogenannte unzulässige Maßregelungskündigung sein, sofern Dein Chef keine betrieblichen Veränderungen begründen kann, die nun den flexiblen Arbeitseinsatz notwendig machen. Es wird auf einen Rechtsstreit hinauslaufen in dem man sich vergleicht.
c) Du verweigerst die Unterschrift, Chef akzeptiert das augenscheinlich, schikaniert Dich dafür aber. Lässt eventuell seine Frustration an Dir aus und macht Dir Vorwürfe.
d) Du unterschreibst und beugst Dich dem Diktat Deines Chefs. Musst halt mit Deiner Frustration darüber zurecht kommen.

Die Frage ist, wie sehr Du auf den Job angewiesen bist und welche Alternativen Du im Fall der Fälle hättest. Welches Übel ist für Dich gangbar und welches Risiko vertretbar? Das musst Du für Dich selbst herausfinden.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich würde den Chef fragen, ob für die erhöhte Flexibilität dann bitteschön auch ein entsprechend erhöhtes Gehalt drin ist. Denn das wirst du brauchen, allein schon wegen der Mehrarbeit.

Denn aktuell ist es ja noch so: ist z.B. an einem Montag ein Feiertag (siehe aktuell Ostermontag), dann hast du an diesem Tag frei, dein Chef muss dich aber trotzdem bezahlen. In der Zukunft dann nicht mehr. Denn deine geplanten Arbeitstage werden dann rein zufällig immer außerhalb von Feiertagen sein. Du wirst also gar keinen Feiertag mehr haben. Die entsprechende Mehrarbeit würde ich mir dann schon vergüten lassen wollen, erst recht, weil du in deiner Freizeitgestaltung sehr eingeschränkt wirst.

Ansonsten gilt halt was SamuelBlack schrieb. Du wirst dich entscheiden müssen, wie wichtig dir der Job ist. Wenn du eine Wahl hast, würde ich es aber nicht machen. Denn ein Chef der so mit einem umspringt wird auch später blöd mit dir umgehen.
 
H

Hast

Gast
Ich würde das nicht machen. Damit hast du den Stress einer Vollzeitstelle. Und auch Feiertagen oder Krankheit kann er das lustig schieben. Du hast so unterschrieben, da würde ich nicht neu zu schlechteren Konditionen unterschreiben. Wenn er dich wirklich feuern will dann macht er das so oder so. Dafür musst du dich nicht kaputt arbeiten. Sag das du diesen Vertrag ablehnst.wir sind doch nicht bei Wunsch dir was.
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Hallo buttercup,

schade, dass es so läuft. Er ist nicht der erste Chef, der feststellen muss, dass sein ursprünglicher Plan nicht aufgeht. Du weist sicher, dass er Dir in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Also wirst Du abwägen und verhandeln müssen, ob ihr eine Lösung findet, mit der ihre beide leben und zusammen arbeiten wollt. Wenn Du Deine Arbeitszeit nicht flexibler handhaben kannst und er Dir nicht entgegen kommen will/kann, dann wirst Du Dich auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle machen müssen. Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen und alles Gute.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Offensichtlich soll das neue Arbeitsmodell Arbeit auf Abruf sein.
Man kann das machen, muss es aber bei einem geltenden Vertrag nicht, muss dann aber die Konsequenzen ziehen.
Hier ist also Verhandlungsgeschick angesagt.
Dings ist, dass der Abruf gesetzlich geregelt ist. Alle anderen Vereinbarungen sind: unwirksam. Drüber loht es also nicht zu reden.
Damit wäre schon mal geklärt, dass der Chef am Mittwoch Abend bis 24.00 Uhr und nicht erst Freitag - nämlich 4 Tage vorher - den Arbeitszeitraum ankündigen muss.
Sodann wäre zu klären, wie man das "um die Feiertage drumrum" abrufen vereinbart.
Ausserdem wäre eine Mindestarbeitszeit und eine Höchstarbeitszeit je Zeitraum zu vereinbaren, da er ansonsten auf die Idee kommt; Dich eine Woche gar nicht und danach Vollzeit plus Überstunden abzurufen. DAS wäre nämlich wirklich flexibel - aber eben nicht in Deinem Sinne.
Weiterhin wird zu vereinbaren sein, dass ein Abruf an einem Feiertag/Wochenenden/ Nachtarbeit zu Zuschlägen führt.
Ausserdem stehen dir die gesetzlich mindestens zu gewährenden Urlaubstage zu.


Schreib ihm also zurück, dass die Frist "so schnell wie möglich" zu kurz gesetzt ist, weil du zuerst mal die gesetzlichen Vorgaben checken musst, bevor eine Vertragsänderung in Frage kommt. Denn die soll ja rechtmäßig sein, ne??!
Die mail kann man durchaus nett verpacken, es geht darum, dass Du schon arbeiten willst aber nach den geltenden Regeln.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arbeit-auf-abruf/7482858.html)
 

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