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Medizinstudium/Arzt trotz Einweisung in die Psychatrie?

Russisches Brot

Neues Mitglied
Hallo!
Ich möchte euch eine wichtige Frage stellen und hoffe, dass sich jemand mit der Thematik etwas auskennt.
Ein Freund von mir nimmt seit einigen Jahren Antidepressiva (ich weiss leider nicht genau, was für AD). Trotzdem trinkt er gerne mal Alkohol und dies auch über den Durst. Unter Alkoholeinfluss wird er immer ein ganz anderer Mensch, manchmal sehr anhänglich und nachdenklich, dann mal wieder laut, um sich schlagend und aggressiv.

Nun hat er sich diese Woche auch etwas schlimmeres unter Alkoholeinfluss geleistet.
Jetzt möchte ich Folgendes wissen: Mein Freund studiert seit einigen Jahren Medizin und möchte Arzt werden. Kann er sein Studium fortsetzen und Arzt werden, wenn er sich selbst einweisen würde oder kann er sein Studium dann gleich schmeißen? Ich würde ihm sonst raten, sich selbst einzuweisen, damit er seine Depressionen in den Griff bekommt. (die wichtigere Frage!)

Außerdem würde mich interessieren, ob sich hier jemand generell mit dem Zusammenspiel von AD und Alkohol auskennt? Auswirkungen? (unwichtigere Frage!)

Danke!
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hm - wieso denn gleich "einweisen"? Es wäre doch
schon mal ein Anfang, wenn er sich in Psychotherapie
oder (je nachdem, wie schlimm es ist) in eine Ent-
ziehungskur zu begeben. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass das negative Auswirkungen auf seine Karriere
haben wird - im Gegenteil :)

Dass Alkohol Medikamentenwirkungen beeinflusst
dürfte inzwischen allgemein bekannt sein - nur schütz
halt das Wissen nicht immer vor der Tat, selbst bei
einem Medizinstudenten.

Du könntest ihn aber mal auf den Zusammenhang
zwischen Alkoholkonsum und Zinkverlusten hinweisen,
das wissen noch nicht so viele (Link zum Test unten) -
daher könnten auch seine psychischen Probleme her-
rühren ...
 

Russisches Brot

Neues Mitglied
Er geht jetzt schon seit einiger Zeit zu Psychologen, wechselt diese wohl ständig, da er sich keinem wirklich öffnen kann...

Mit der Beeinflussung auf sein Studium: Ich hatte mir vorgestellt, dass so eine Einweisung vielleicht in irgendeinem Register aufgeführt wird und wenn er dann Promovieren möchte, irgendetwas nachweisen muss, dass er nicht psychisch krank sein muss... Da müsste er dann ja aber sowas angeben... Gibt es sowas nicht? Ich kenne mich da leider nicht so aus!
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
...und wenn er dann Promovieren möchte, irgendetwas nachweisen muss, dass er nicht psychisch krank sein muss... Da müsste er dann ja aber sowas angeben... Gibt es sowas nicht? Ich kenne mich da leider nicht so aus!

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,
denn erstens gibt es eine ärztliche Schweigepflicht
und zweitens eine vom Grundgesetz garantierte
freie Berufswahl. Das wäre Diskriminierung, wenn
jemand nach einem Aufenthalt in einem bestimmten
Krankenhaus bestimmte Berufe nicht mehr ausüben
dürfte.

Zudem ist "psychisch krank" ja kein unveränderliches
Merkmal eines Menschen wie "blauäugig". Es könnte
höchstens sein, dass seine Fähigkeit, einen medizini-
schen Beruf auszuüben, durch eine nicht kurierte
Erkrankung beeinträchtigt wird - das natürlich schon.

Vielleicht sollte er lieber Psychiater werden, da gibts
dann die Behandlung quasi nebenbei ;)
 

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