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MDK der Krankenkasse

E

Elala

Gast
Hallöchen erstmal

Im letzten Monat wurde bei meinem Mann (54) Morbus Bechterew diagnostiziert. Er war 3 Wo. in einer Rheumaklinik und wurde vom Hausarzt noch bis 31. März krankgeschrieben.

Der MDK der Krankenkasse ist da leider anderer Meinung und hat die Krankschreibung des Hausarztes aufgehoben. Mein Mann soll ab dem 26. März wieder gesund sein und könne arbeiten gehen. Wie geht so was denn? Hat da jemand Erfahrung und man sollte wohl einen Anwalt einschalten oder?
Zwar könnte mein Mann Einspruch erheben aber der MDK. der Krankenkasse entscheidet über solche Einsprüche wenn genügend Fälle vorhanden sind... Kann auch so ca. 2 Monate dauern.
Was für ein Bürokratenkram!!!
 
A

Aloha

Gast
Hallo,

war Deine Mann bei einem MDK Arzt - oder gab es ein Urteil nach Aktenlage?
Bitte um einen persönlichen Termin dort - natürlich muss Dein Mann nicht arbeiten, wenn es ihm schlecht geht.
(Auch wenn der MDK öfter mal denkt, dass dies geht!:mad:)

Hat Dein Mann einen Facharzt? (Rheumatologe, orth. Rheumatologe, Orthopäder?
Lasst von ihm und auch von der Rheumaklinik einen Drei Zeiler aufsetzen und an den MDK faxen (Der 31.03. ist ja nä. Woche schon!!:eek:)
Hat er zur Zeit eine Schmerzmedikation? Auch diese muss dem MDK nachdrücklich mitgeteilt werden!

Ich kenne das Krankheitsbild ein wenig - und bin immer wieder entsetzt, wie mit Betroffenen teilweise umgesprungen wird...

Lasst Euch nichts gefallen - und lasst jetzt bitte nicht den Kopf hängen!!

Zeigt bitte auch sehr deutlich, dass Ihr Euch nichts gefallen lasst!

Dein Mann hat viele Jahre seine KV-Beiträge bezahlt....wäre er damit auch nur einmal in Rückstand gekommen, hätte die KV umgehend Alarm geschlagen!!!

Jetzt geht es Deinem Mann schlecht...und er benötigt Leistungen aus der Solidar Gemeinschaft...so what!?

Dein Mann hat zur Zeit nur eine Aufgabe...sich um seine Gesundheit kümmern - und das ist bei M. Bechterew in den allermeisten Fällen wirklich mehr als genug!

Ich wünsche Euch, dass schnell eine Lösung gefunden wird!

Wenn Ihr verunsichert wertdet, wendet Euch an den SoVD oder an die unabhängige Patientenberatung Eures Bundeslandes... >>>>>bitte hier Klicken<<<<<

Gute Besserung an Deinen Mann!:blume:
 

Rhenus

Urgestein
Hallöchen erstmal

Im letzten Monat wurde bei meinem Mann (54) Morbus Bechterew diagnostiziert. Er war 3 Wo. in einer Rheumaklinik und wurde vom Hausarzt noch bis 31. März krankgeschrieben.

Der MDK der Krankenkasse ist da leider anderer Meinung und hat die Krankschreibung des Hausarztes aufgehoben. Mein Mann soll ab dem 26. März wieder gesund sein und könne arbeiten gehen. Wie geht so was denn? Hat da jemand Erfahrung und man sollte wohl einen Anwalt einschalten oder?
Zwar könnte mein Mann Einspruch erheben aber der MDK. der Krankenkasse entscheidet über solche Einsprüche wenn genügend Fälle vorhanden sind... Kann auch so ca. 2 Monate dauern.
Was für ein Bürokratenkram!!!
Hallo,

du antwortest jetzt aus Unwissen, denn so lange nicht über über euren Widerspruch abschließend entschieden ist, muss die Krankenkasse zahlen!
Dann lass es doch ein halbes Jahr dauern....

Konkret:
1. Ist auf dem Bescheid eine Rechtsbelehrung?
Also das, was du gegen den Bescheid unternehmen kannst?
Sonst ist er unwirksam.

2. Was sagt der Hausarzt dazu?
Ist er bereit zu begründen, warum dein Mann nicht arbeitsfähig ist.
Dann solltest du ihn bitten dies zu tun.

3. Ist der Bescheid angenommen rechtens, dann weise ihn mit einfacher Begründung innerhalb der Einspruchsfrist (keine Eile) auf den Hinweis der genauen Begründung durch den behandelnden Arzt, zurück.

4. Bitte Nerven behalten, denn da geht es denen drum.

5. Ist dein Mann Arbeitslos oder wurde in der Krankheit gekündigt?
 

sterndal

Aktives Mitglied
Hallo,

Ganz wichtig zu wissen wäre: Was hat dein Mann vor seiner Erkrankung beruflich gemacht? Ist er in einem Arbeitsverhältnis? Wie lange ist er schon arbeitsunfähig? Bitte gib mir dazu eine kurze Rückmeldung! :)

liegt dir der Entlassungsbericht der Reha Klinik vor? Ich denke dort liegt der Knackpunkt.
In Fällen wie dem deines Mannes ist es im Normalfall so, dass im Reha Entlassbericht steht, dass der Patient sofort arbeitsfähig entlassen wurde. Der Patient geht zum Hausarzt und der schreibt ihn weiter krank.

Die Krankenkasse legt die weitere AU Bescheinigung beim MDK vor mit der Bitte um Stellungnahme und der entscheidet dann meistens dass er eben arbeitsfähig ist weil er von der Rehaklinik entsprechend so entlassen wurde und die Reha Maßnahme dazu da ist die vollständige Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

Deine Möglichkeiten:
Widerspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung einlegen. Im Besten Fall mit einem entsprechenden ärztlichen Attest des Hausarztes deines Mannes aus dem ausführlich hervorgeht warum aktuell noch keine Arbeitsfähigkeit vorliegt. Die Frist bis wann der Widerspruch vorliegen muss geht aus dem Bescheid hervor! (Rechtsbehelfsbelehrung).

Falls dein Mann sich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, muss er im übrigen lt. gültigem Gesetz nicht "arbeitsfähig" in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (z.B. als Maurer) sein, sondern nur "arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" also z.B. Vermittelbar durch das Arbeitsamt in eine andere Beschäftigung sein.

Dann ist angesagt, sich recht schnell beim Arbeitsamt zu melden... denn eigentlich so gut wie jeder ist nach der Reha in eine Beschäftigung (egal welcher Art) vermittelbar.

Ich wünsch euch beiden alles Gute, deinem Mann eine gute Besserung!
 

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