Revil_3347
Mitglied
Tagchen,
folgendes. Seit meiner abgeschlossenen Ausbildung bin ich leider Arbeitssuchend und nach c.a 3 Monaten zwang mich das Jobcenter dazu, an einer Maßnahme in einer Volkshochschule teilzunehmen. So verzweifelt wie ich war habe ich natürlich zugestimmt. Anfangs war ich in der Metallwerkstatt tätig, sprich ich musste irgendwelche Figuren aus Metall bauen, was mir als gelernten "Wirtschafts- und Büromensch" natürlich wenig brachte. Nach einiger Zeit entschied man sich, mich ein Praktikum im Büro machen zu lassen, wo ich natürlich sofort zustimmte. Jedoch läuft das Praktikum völlig anders als erwartet da meine Tätigkeiten nur aus Kaffee Kochen und Mappen sortieren bestehen, und das ganze wahrscheinlich so lange laufen soll, bis ich eine feste Arbeitsstelle finde.
Jetzt hatte ich ein Praktikum in einer anderen Firma, ebenso im Büro, und war vollstens zufrieden. Die Tätigkeiten sagten mir zu und es hatte endlich auch etwas mit dem Bereich zu tun gehabt, leider wurde aus der Stelle nichts, da angeblich die Theorie stimmte, mir jedoch die Praxiserfahrung fehlte (Es war eine Metallbaufirma). Ich möchte andeuten, dass die Metallarbeit in der VHS rein gar nichts mit dem Metallbau zu tun hatte, da dort viel komplexere Vorgänge getätigt wurden!
Naja jedenfalls müsste ich nächste Woche wieder zurück in das Praktikum an der VHS, habe jedoch überhaupt keine Lust mehr da mir die herabwertenden Kollegen und die Arbeiten dort einfach jegliche Nerv geraubt haben!
Von daher möchte ich meine Zeit sinnvoller Nutzen, aktuell versuche ich mir das Programmieren von Apps anzueignen, und hätte gern auch allgemein mehr Zeit nach Arbeit zu suchen. Daher überlege ich, das ganze einfach abbzubrechen.
Würde ich jetzt ALG empfangen, wäre mir bewusst, dass dies eine Kürzung oder sogar eine Sperrung mit sich bringen würde, da ich jedoch bei meiner Mutter wohne, welche Arbeitet, bekomme ich vom Arbeitsamt keinen Cent, da es sich ja um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Lediglich meine Mum bekommt Kindergeld. Was wären also die Konsequenzen eines solchen Abbruchs, normalerweise keine oder?
folgendes. Seit meiner abgeschlossenen Ausbildung bin ich leider Arbeitssuchend und nach c.a 3 Monaten zwang mich das Jobcenter dazu, an einer Maßnahme in einer Volkshochschule teilzunehmen. So verzweifelt wie ich war habe ich natürlich zugestimmt. Anfangs war ich in der Metallwerkstatt tätig, sprich ich musste irgendwelche Figuren aus Metall bauen, was mir als gelernten "Wirtschafts- und Büromensch" natürlich wenig brachte. Nach einiger Zeit entschied man sich, mich ein Praktikum im Büro machen zu lassen, wo ich natürlich sofort zustimmte. Jedoch läuft das Praktikum völlig anders als erwartet da meine Tätigkeiten nur aus Kaffee Kochen und Mappen sortieren bestehen, und das ganze wahrscheinlich so lange laufen soll, bis ich eine feste Arbeitsstelle finde.
Jetzt hatte ich ein Praktikum in einer anderen Firma, ebenso im Büro, und war vollstens zufrieden. Die Tätigkeiten sagten mir zu und es hatte endlich auch etwas mit dem Bereich zu tun gehabt, leider wurde aus der Stelle nichts, da angeblich die Theorie stimmte, mir jedoch die Praxiserfahrung fehlte (Es war eine Metallbaufirma). Ich möchte andeuten, dass die Metallarbeit in der VHS rein gar nichts mit dem Metallbau zu tun hatte, da dort viel komplexere Vorgänge getätigt wurden!
Naja jedenfalls müsste ich nächste Woche wieder zurück in das Praktikum an der VHS, habe jedoch überhaupt keine Lust mehr da mir die herabwertenden Kollegen und die Arbeiten dort einfach jegliche Nerv geraubt haben!
Von daher möchte ich meine Zeit sinnvoller Nutzen, aktuell versuche ich mir das Programmieren von Apps anzueignen, und hätte gern auch allgemein mehr Zeit nach Arbeit zu suchen. Daher überlege ich, das ganze einfach abbzubrechen.
Würde ich jetzt ALG empfangen, wäre mir bewusst, dass dies eine Kürzung oder sogar eine Sperrung mit sich bringen würde, da ich jedoch bei meiner Mutter wohne, welche Arbeitet, bekomme ich vom Arbeitsamt keinen Cent, da es sich ja um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Lediglich meine Mum bekommt Kindergeld. Was wären also die Konsequenzen eines solchen Abbruchs, normalerweise keine oder?