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Maßnahme Jobcenter trotz sichere Ausbildung

Scryptex

Mitglied
Hallo!

Ich stecke in einer ziemlich verzweifelten Lage, da ich mich leider mit dem Thema rund um Arbeitslosigkeit und den dazugehörigen Maßnahmen nicht sonderlich auskenne. Ich bin weiblich, 20 Jahre alt und wohne Zuhause bei meiner Mutter (alleinerziehend), welche Arbeitslosengeld bezieht. Bis vor knapp 2 Jahren war ich noch auf dem Gymnasium und habe diese mit dem allgemeinen Fachabitur abgeschlossen, zwei Monate später bekam ich Post vom Arbeitsamt, dass ich in eine 3-tägige Maßnahme muss. In dieser Maßnahme habe ich Bewerbungen schreiben müssen für die gerade ausgeschriebenen Ausbildungsberufe, was Anfang Februar in einer Kleinstadt recht wenige und nicht meine "Traumberufe" waren. Diese Maßnahme hat sich wiederholt, 3x im Monat für jeweils drei Monate. Da mir leider keine Ausbildung zugesagt hat, habe ich mich um ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Altenheim beworben - und wurde genommen. Dieses Jahr ist jetzt zum 01.05.2020 zuende und ich werde zum 01.10.2020 aufgrund meiner gesammelten Erfahrungen in die Ausbildung zur Pflegefachfrau gehen, den Ausbildungsvertrag habe ich bereits unterschrieben. Nun aber zu meinem Problem:

Mein FSJ läuft ja wie gesagt zum 01.05. aus, ich würde gerne zwei Monate "Pause" machen und etwas herumreisen in der Zeit, dafür habe ich mein Geld gespart. Vom 01.07 - 01.10 würde ich dann gerne in meiner jetzigen Einrichtung als ungelernte Hilfskraft arbeiten gehen, das ist auch mit meiner Chefin abgesprochen und auch kein Problem. Muss ich nun trotz meinem Ausbildungsvertrag + der Stelle als ungelernte Hilfskraft in den zwei Monaten, welche ich nichts mache, mit Maßnahmen des Jobcenters rechnen? Ich persönlich ziehe aus diesen Maßnahmen nämlich keinen Nutzen, gerade für den Zeitraum von zwei Monaten.

Tut mir leid falls ich hier mit dieser Frage nicht unbedingt richtig bin, nur kenne ich mich wie gesagt nicht wirklich in diesem Bereich aus, da meine Mutter sehr schwer auf das Thema anzusprechen ist.
 
G

Gelöscht 99711

Gast
Brauchst keine Angst haben, hast gesicherte Arbeit also auch wenn sie kommen sollten kannst du das ablehnen.
Wenn du dich selbst versorgen kannst und deine Versicherung zahlen kannst ( oder noch mit bei deiner Mutter versichert bist) also du nichts vom Amt beziehst wird da nix passieren.
 

Scryptex

Mitglied
Brauchst keine Angst haben, hast gesicherte Arbeit also auch wenn sie kommen sollten kannst du das ablehnen.
Wenn du dich selbst versorgen kannst und deine Versicherung zahlen kannst ( oder noch mit bei deiner Mutter versichert bist) also du nichts vom Amt beziehst wird da nix passieren.
Ich versorge mich nicht selber, meine Mutter bezieht u.a. das Geld vom Arbeitsamt für mich.
 

KBS

Aktives Mitglied
Hallo Scryptex!

Ich bin leider schon länger aus dem Thema raus und da sich Gesetze auch immer mal wieder ändern, müsste ich mich erst selbst informieren, wie es heute aussieht.

Ich kann Dir aber eine sehr gute Internetseite eempfehlen: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
auch hier mal reinschauen: https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/Leitfaden_Jugendliche.pdf
https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Auf dieser Seite sind insbesondere ind er linken Spalte, due Hinweise zum SGB II und die bundesweiten KdU-Richtlinien interessant. Weißt Du schon, was Du ab 01.07. verdienst und wie das auf die Anrechnung aufs ALG II aussieht. Ihr seit ja eine Bedarfsgemeinschaft.

Lieben Gruß, KBS


Ich versorge mich nicht selber, meine Mutter bezieht u.a. das Geld vom Arbeitsamt für mich.
 

Scryptex

Mitglied
Hallo Scryptex!

Ich bin leider schon länger aus dem Thema raus und da sich Gesetze auch immer mal wieder ändern, müsste ich mich erst selbst informieren, wie es heute aussieht.

Ich kann Dir aber eine sehr gute Internetseite eempfehlen: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
auch hier mal reinschauen: https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/Leitfaden_Jugendliche.pdf
https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Auf dieser Seite sind insbesondere ind er linken Spalte, due Hinweise zum SGB II und die bundesweiten KdU-Richtlinien interessant. Weißt Du schon, was Du ab 01.07. verdienst und wie das auf die Anrechnung aufs ALG II aussieht. Ihr seit ja eine Bedarfsgemeinschaft.

Lieben Gruß, KBS
Guten Abend und danke erstmal für den Link!

Was ich genau verdienen werde kann ich leider noch nicht sagen, mir wurde von meinem Praxisanleiter gesagt, dass sich mein Netto Gehalt zwischen circa 1000 - 1200 Euro im Monat etwa bewegen würde.
 

KBS

Aktives Mitglied
Da Dir ja von der Arge , so habe ich es verstanden, Maßnahmen (Bewerbungstraining) aufgedrückt wurden, und Deine Mutter auch für Dich ALGII bezieht, gelten auch die Bestimmungen für Dich, würde ich nun annehmen.

ALGII Empfängern steht nach Gesetz kein Urlaub zu. Wenn sie ungenehmigt sich nicht im Bereich der Arge aufhalten kann dies sanktioniert werden, dies geht aus dieser Anfrage hervor:
https://tacheles-sozialhilfe.de/sta...detail&cHash=bc263e040e91f02cc874aae2e7456b23

Es könnte eventuell passieren, dass ihr sanktioniert werdet, wenn das Amt Dir eine Einladung schickt, der Du nicht nachkommen würdest, weil Du im Urlaub bist. Ich würde mich diesbezüglich auf jeden Fall beraten lassen. In jeder größeren Stadt gibt es eigentlich Arbeitslosenzentren oder andere Vereine, die ehrenamtlich beratend tätig sind. Schau mal bei Dir, ob so Verein in Deiner n Nähe ist?

Ich selbst bin zurzeit zu lange draußen, um Dir zuverlässig Tipps geben zu können . Zusätzlich bin ich leider zurzeit selbst durch andere Dinge belastet, so dass ich für gewissenhafte Recherche zurzeit zu wenig Zeit habe.


Guten Abend und danke erstmal für den Link!

Was ich genau verdienen werde kann ich leider noch nicht sagen, mir wurde von meinem Praxisanleiter gesagt, dass sich mein Netto Gehalt zwischen circa 1000 - 1200 Euro im Monat etwa bewegen würde.
 

KBS

Aktives Mitglied
Lies Dir das aber auch insgesamt nochmal durch.am besten wäre eine Beratungsstelle bei Dir im Ort.


https://tacheles-sozialhilfe.de/beratung-und-hilfe/

Wenn bei Dir keine Beratungsstelle ist, versuche es notfalls her, dass die Telefonnummer von tacheles. Dies habe ich aus derInternetadresse kopiert

Telefonische Beratung


Jeden Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
unter Tel: 0202 - 31 84 41
Die telefonische Beratung des Tacheles wird von Betroffenen und KollegInnen aus ganz Deutschland genutzt. Der Beratungsbedarf kann während der eingeschränkten Sprechzeiten jedoch kaum gedeckt werden. Ratsuchende sollten sich daher darauf einstellen, dass in der Regel einige Anrufe nötig sind, um telefonisch durchzukommen.



Hallo!

Ich stecke in einer ziemlich verzweifelten Lage, da ich mich leider mit dem Thema rund um Arbeitslosigkeit und den dazugehörigen Maßnahmen nicht sonderlich auskenne. Ich bin weiblich, 20 Jahre alt und wohne Zuhause bei meiner Mutter (alleinerziehend), welche Arbeitslosengeld bezieht. Bis vor knapp 2 Jahren war ich noch auf dem Gymnasium und habe diese mit dem allgemeinen Fachabitur abgeschlossen, zwei Monate später bekam ich Post vom Arbeitsamt, dass ich in eine 3-tägige Maßnahme muss. In dieser Maßnahme habe ich Bewerbungen schreiben müssen für die gerade ausgeschriebenen Ausbildungsberufe, was Anfang Februar in einer Kleinstadt recht wenige und nicht meine "Traumberufe" waren. Diese Maßnahme hat sich wiederholt, 3x im Monat für jeweils drei Monate. Da mir leider keine Ausbildung zugesagt hat, habe ich mich um ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Altenheim beworben - und wurde genommen. Dieses Jahr ist jetzt zum 01.05.2020 zuende und ich werde zum 01.10.2020 aufgrund meiner gesammelten Erfahrungen in die Ausbildung zur Pflegefachfrau gehen, den Ausbildungsvertrag habe ich bereits unterschrieben. Nun aber zu meinem Problem:

Mein FSJ läuft ja wie gesagt zum 01.05. aus, ich würde gerne zwei Monate "Pause" machen und etwas herumreisen in der Zeit, dafür habe ich mein Geld gespart. Vom 01.07 - 01.10 würde ich dann gerne in meiner jetzigen Einrichtung als ungelernte Hilfskraft arbeiten gehen, das ist auch mit meiner Chefin abgesprochen und auch kein Problem. Muss ich nun trotz meinem Ausbildungsvertrag + der Stelle als ungelernte Hilfskraft in den zwei Monaten, welche ich nichts mache, mit Maßnahmen des Jobcenters rechnen? Ich persönlich ziehe aus diesen Maßnahmen nämlich keinen Nutzen, gerade für den Zeitraum von zwei Monaten.

Tut mir leid falls ich hier mit dieser Frage nicht unbedingt richtig bin, nur kenne ich mich wie gesagt nicht wirklich in diesem Bereich aus, da meine Mutter sehr schwer auf das Thema anzusprechen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

momo28

Moderator
Teammitglied
Wenn ich das richtig verstehe, wirst du einen Monat arbeitslos sein.
Melde dich da auch arbeitslos, damit du versichert bist und sich für diesen Monat keine Lücke ergibt in deiner RV.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Arbeitsamt dir da was aufdrückt.

Nimm deinen Ausbildungsvertrag und deinen Arbeitsvertrag als ungelernte Helferin mit zum Amt.

Du zeigst ja damit, dass du dich selbst gekümmert hast.
 

KBS

Aktives Mitglied
Die Mutter bezieht auch ALG II für sie. Daher muss man schauen, was die Arge auch für sie bestimmen kann. Diese Frage muss durch Profis (aus den Beratungsstellen für Arbeitslose) geklärt werden, die auch die Veränderungen der Rechtssprechung mitbekommen haben. Ich bin da leider zu lange draußen, aber es ist zu gefährlich ihr Tipps zu geben, ohne wirklcih im Thema zu sein.

Weiterhinnhandelt es sich bei Mutter und Tochter , um eine sog. Bedarfsgemeinschaft, das bedeutet , dass die Einnahmen aller F´Haushaltsmitglieder eine Rolle spielen. Da sie ab 01.07. eine Stelle antritt wird die Arge das ALG II wahrscheinlich neu berechnen. Dadurch kann es zu Verzögerungen des ALG II ab dem 01.07 kommen, auch hier sollte sie sich beraten lassen.

Ich war mal arbeitslos und habe dies alles mitgenmacht. Du kennst ja meine anderen Beiträge, wo ich das Anschnitt. Meine eigenen Erfahrungen sind aber nun 15 Jahre her und seit meinem anderen Problem habe ich auch schon anderen sehr lange keine Tipps mehr gegeben.


Wenn ich das richtig verstehe, wirst du einen Monat arbeitslos sein.
Melde dich da auch arbeitslos, damit du versichert bist und sich für diesen Monat keine Lücke ergibt in deiner RV.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Arbeitsamt dir da was aufdrückt.

Nimm deinen Ausbildungsvertrag und deinen Arbeitsvertrag als ungelernte Helferin mit zum Amt.

Du zeigst ja damit, dass du dich selbst gekümmert hast.
 
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momo28

Moderator
Teammitglied
Der TE geht es hier in erster Linie um Maßnahmen wie Bewerbungstraining. Sie fragt nach der der Meinung von Usern, ob sie glauben, dass sie an solchen teilnehmen muss, obwohl sie nur kurzfristig ohne Arbeit ist.

Da halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das passiert, eben weil sie sich "nur" zur Überbrückung bis die nächste Arbeit beginnt, arbeitslos meldet.


Dass auch für diese Zeit eine evtl. Neuberechnung der Bezüge der Mutter bzw. beider stattfinden wird, wäre da ja rechtens. Wie das aussieht, werden die TE und ihre Mutter mit dem Arbeitsamt besprechen müssen.
 

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