Der TE geht es darum, ob sie wirklich ihren gewünschten Urlaub antreten kann oder ob Maßnahmen diesen gewünschten Urlaub vereiteln könnten. Das Amt hat die TE mehrmals zu Bewerbunsgtrainings geschickt, eine Maßnahme, die bei ihr wohl wirklich nicht sinnvoll war, wenn man bedenkt, wie aus ihrem Thread auch ihre Eigeninitiative spricht. Ich habe solche Bewerbungstraining nie machen müssen, aber ich weiß aus meiner ehremamtlichen Tätigkeit, was Sachbearbeiter damit bezwecken. Und ich weiß aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit, dass es auch vom Sachbeartbeiter abhängig ist, was er als nächstes macht.
Wir wissen im Moment nicht, was der/die SachbearbeiterIn weiß. Daher kann es für die TE und ihre Mutter gefährliche Konsequenzen haben, wenn man ihr unüberlegt Dinge schreibt. Könnte das Amt der Meinung sein, dass sie die Zeit bis zum Aushilfsjob mit einem anderen Aushilfsjobs überbrücken könnte und könnte das Amt ihr eine Einladung schicken, um ihr für 2 Monate einen Aushilfsjob im Altenpflegebereich zu vermitteln,denn ihre Mutter bezieht ja ALG II für sie und daher geht es rechtlich nicht nur um sie, sondern auch um die Bedarfsgemeinschaft, also dem Haushalt von Mutter und Tochter (wichtig: die TE ist ja volljährig) ! Wen wir nun bedenken, dass im Altenpflegeberecih immer Leute gesucht werden, besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass das Amt so reagiert - und ich will der TE nichts empfehlen, was nach hinten losgehen kann!
Und da ich das nicht möchte, empfahl ich ihr, dass sie sich an einen Verein wendet, der sich ehrenamtlich um Arbeistlose kümmert. Die können dann ihren Fall in allen Einzelheiten beurteilen und ihr wirklich die wichtigen Tipps geben.
Die TE formulierte, dass sie keine Ahnung habe. Sie begründet dies damit und nun zitiere ich ."....da meine Mutter sehr schwer auf das Thema anzusprechen ist." Bei mir gingen gleich die Warnsignale an, denn aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich natürlich, welche unterschiedlichen Gründe dahinter stecken können, die ich aber hier nicht aufrollen möchte. Denn um die Gründe der Mutter geht es nicht, es geht auch nicht darum, diese zu werten, das steht keinem zu, es geht nur um die HIlfe, die die TE benötigt. Und da sie gerade formuliert, dass sie keine Ahnung habe, ist es umso wichtiger ihr auch andere Stolpersteine aufzuzeigen. Da ihr die Erfahrung fehlt, mangelt es ihr auch an der Möglichkeit, die teils unsichtbaren Stolpersteine zu erkennen.
Du schreibst, die Mutter müsse mit der Tochter, die Fragen, die ich anschneide, mit dem Jobcenter ( mit Arbeitsamt benutzt Du hier den falschen Begriff) klären. Da die Mutter nur schwer auf das Thema anzusprechen ist, kann ich mir vorstellen, dass dies für die TE eventuell keine Möglichkeit darstellt. -wie gesagtt ich habe viele Erfahrungen sammeln können. Deswegen schnitt ich an, dass ihre Aushilftätigkeit durchaus auch andere Konsequenzen haben kann. Mir geht es dabei um keine rechtliche Bewertung, diese ist mir jetzt vollkommen egal, weil es um die TE geht. Mir geht es darum, dass das Jobcenter ihre Zahlungen zumindest teils verschieben könnte. Dies machen Jobcenter, wenn die Höhe des Verdienstes nicht klar ist, so dass sie zumindest einen Teil später zahlen, wenn Verdienstabrechnungen vorliegen oder theoretisch viellciht auch später zurückfordern. Da wir alle wissen müssten, dass viele (viele schieb ich nur zwischen, obwohl ich alle meine, ich will aber nicht wieder eine Nebendiskussiojn öffnen) ALG II - Empfänger noch nie zuviel Geld hatten und politisch bewertet, die Sätze auch höher sein müssten ( weißt Du, wie die Sätze berechnen wurden, dass ist zum Kotzen!), so dass aus der Verwaltungspraxis bestimmte Gefahren für die wirtschaftliche Situation der Betroffenen drohen - und deswegen auch für die TE. Deswegen möchte ich nicht, dass wir das hier im Thread klären, sondern ihr helfen, sich die richtige Hilfe zu holen, es sei denn hier wäre jemand, der voll im Thema steht uund andere auch zurzeit berät und nicht nur wie ich früher oder wie Du, die ihre Empfehlungen aus dem Bauch heraus gibt.
Ich möchte Dich mit meinen Worten nicht angreifen und ich würde mich bei Dir entschuldigen, wenn Du irgendein Wort von mir als Angriff sehen würdest. Mir geht es wirklich nur um die TE, ich wünsche dieser auch nichts mehr, als dass sie ihren gewünschten Urlaub antreten darf -a ber es gibt Klippen dabei, die sie umschiffen muss. Ich könnte mir Wege vorstellen, wie das möglich wäre. Da ich aber in einem solchen Thread nie den ganzen Sachverhalt erfahre, werde ich mich selbst nie dazu hineinreißenlassen, nur aus meinem Bauchgefühl heraus Aussagen zu Thema zu machen.
Ich könnte mir Deine Bewegggründe vorstellen, warum Du anders verfährst. Das Bauchgefühl beurteilt manchmal Dinge anders, als es in der Praxis ausschaut. Da sagt mir mein Bauchgefühl dasselbe wie Dein Bauchgefühl, auch durch manche reale Fälle wird ein Bauchgefühl manchmal gefördert, dennoch können Verwaltungen auch absolut unverständlich vorgehen, Dies habe ich selbst, wie Du wahrscheinlich weißt, in Rechtsfragen in Bezug auf ALGII als auch in Fragen des anderen Gebietes, dem OEG, erleben müssen. Dabei habe ich natürlich auch bemerkt, dass nicht immer wirklich alles im Sinne der Gesetze erledigt wird, so dass ich auch deswegen nie empfehlen würde , etwas nur mit dem ASmt zu klären, sondern sich auch selbst schlau zu machen. Auch wenn die TE es schaffen würde mit ihrer Mutter zum Jobcenter zu gehen, heißt es nicht, dass sie dort die für sie richtigen Infos bekommt.
Übrigens: ich habe früher ALGII-Empfänger zum Jobcenter begleitet. Zum damaligen Geschäftsführer hatte ich ein entspanntes Verhältnis, auch wenn wir politisch einiges anders beurteilten. Akteneinsicht wurde stets gewährt und wir bekamen dafür von ihm auch immer einen seperaten Raum zugeteilt, so dass ich mich mit den ALGII -Empfängern auch ungestört unterhalten konnte. Jeden Fall, bei dem ich damals half, konnte ich mit dem ALGII-Empfänger zusammen positiv für diesen lösen. Auch den Stadtrat haben wir mal in Aufruhr versetzt, weil ich auch einer Arbeitsloseninitiative angehörte, die es schaffte einen Antrag einer Partei nahezulegen, die diesen als Antrag in den Stadtrat einbrachte. Wir wussten zwar, das dieser Antrag nciht angenommen werden würde, wir wollten die Problematik aber in die Presse bringen, was wir erreichten. Dadurch sollten Leser für die Probelmatik sensibilisiert werden. Zwar ist das SGBII Bundesrecht, aber wenn die Kommunen wollten, könnten auch die Kommunen das eine oder andere zur Vereinfachung der Lage von ALGII-Empfängern beitragen.
Wir wissen im Moment nicht, was der/die SachbearbeiterIn weiß. Daher kann es für die TE und ihre Mutter gefährliche Konsequenzen haben, wenn man ihr unüberlegt Dinge schreibt. Könnte das Amt der Meinung sein, dass sie die Zeit bis zum Aushilfsjob mit einem anderen Aushilfsjobs überbrücken könnte und könnte das Amt ihr eine Einladung schicken, um ihr für 2 Monate einen Aushilfsjob im Altenpflegebereich zu vermitteln,denn ihre Mutter bezieht ja ALG II für sie und daher geht es rechtlich nicht nur um sie, sondern auch um die Bedarfsgemeinschaft, also dem Haushalt von Mutter und Tochter (wichtig: die TE ist ja volljährig) ! Wen wir nun bedenken, dass im Altenpflegeberecih immer Leute gesucht werden, besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass das Amt so reagiert - und ich will der TE nichts empfehlen, was nach hinten losgehen kann!
Und da ich das nicht möchte, empfahl ich ihr, dass sie sich an einen Verein wendet, der sich ehrenamtlich um Arbeistlose kümmert. Die können dann ihren Fall in allen Einzelheiten beurteilen und ihr wirklich die wichtigen Tipps geben.
Die TE formulierte, dass sie keine Ahnung habe. Sie begründet dies damit und nun zitiere ich ."....da meine Mutter sehr schwer auf das Thema anzusprechen ist." Bei mir gingen gleich die Warnsignale an, denn aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich natürlich, welche unterschiedlichen Gründe dahinter stecken können, die ich aber hier nicht aufrollen möchte. Denn um die Gründe der Mutter geht es nicht, es geht auch nicht darum, diese zu werten, das steht keinem zu, es geht nur um die HIlfe, die die TE benötigt. Und da sie gerade formuliert, dass sie keine Ahnung habe, ist es umso wichtiger ihr auch andere Stolpersteine aufzuzeigen. Da ihr die Erfahrung fehlt, mangelt es ihr auch an der Möglichkeit, die teils unsichtbaren Stolpersteine zu erkennen.
Du schreibst, die Mutter müsse mit der Tochter, die Fragen, die ich anschneide, mit dem Jobcenter ( mit Arbeitsamt benutzt Du hier den falschen Begriff) klären. Da die Mutter nur schwer auf das Thema anzusprechen ist, kann ich mir vorstellen, dass dies für die TE eventuell keine Möglichkeit darstellt. -wie gesagtt ich habe viele Erfahrungen sammeln können. Deswegen schnitt ich an, dass ihre Aushilftätigkeit durchaus auch andere Konsequenzen haben kann. Mir geht es dabei um keine rechtliche Bewertung, diese ist mir jetzt vollkommen egal, weil es um die TE geht. Mir geht es darum, dass das Jobcenter ihre Zahlungen zumindest teils verschieben könnte. Dies machen Jobcenter, wenn die Höhe des Verdienstes nicht klar ist, so dass sie zumindest einen Teil später zahlen, wenn Verdienstabrechnungen vorliegen oder theoretisch viellciht auch später zurückfordern. Da wir alle wissen müssten, dass viele (viele schieb ich nur zwischen, obwohl ich alle meine, ich will aber nicht wieder eine Nebendiskussiojn öffnen) ALG II - Empfänger noch nie zuviel Geld hatten und politisch bewertet, die Sätze auch höher sein müssten ( weißt Du, wie die Sätze berechnen wurden, dass ist zum Kotzen!), so dass aus der Verwaltungspraxis bestimmte Gefahren für die wirtschaftliche Situation der Betroffenen drohen - und deswegen auch für die TE. Deswegen möchte ich nicht, dass wir das hier im Thread klären, sondern ihr helfen, sich die richtige Hilfe zu holen, es sei denn hier wäre jemand, der voll im Thema steht uund andere auch zurzeit berät und nicht nur wie ich früher oder wie Du, die ihre Empfehlungen aus dem Bauch heraus gibt.
Ich möchte Dich mit meinen Worten nicht angreifen und ich würde mich bei Dir entschuldigen, wenn Du irgendein Wort von mir als Angriff sehen würdest. Mir geht es wirklich nur um die TE, ich wünsche dieser auch nichts mehr, als dass sie ihren gewünschten Urlaub antreten darf -a ber es gibt Klippen dabei, die sie umschiffen muss. Ich könnte mir Wege vorstellen, wie das möglich wäre. Da ich aber in einem solchen Thread nie den ganzen Sachverhalt erfahre, werde ich mich selbst nie dazu hineinreißenlassen, nur aus meinem Bauchgefühl heraus Aussagen zu Thema zu machen.
Ich könnte mir Deine Bewegggründe vorstellen, warum Du anders verfährst. Das Bauchgefühl beurteilt manchmal Dinge anders, als es in der Praxis ausschaut. Da sagt mir mein Bauchgefühl dasselbe wie Dein Bauchgefühl, auch durch manche reale Fälle wird ein Bauchgefühl manchmal gefördert, dennoch können Verwaltungen auch absolut unverständlich vorgehen, Dies habe ich selbst, wie Du wahrscheinlich weißt, in Rechtsfragen in Bezug auf ALGII als auch in Fragen des anderen Gebietes, dem OEG, erleben müssen. Dabei habe ich natürlich auch bemerkt, dass nicht immer wirklich alles im Sinne der Gesetze erledigt wird, so dass ich auch deswegen nie empfehlen würde , etwas nur mit dem ASmt zu klären, sondern sich auch selbst schlau zu machen. Auch wenn die TE es schaffen würde mit ihrer Mutter zum Jobcenter zu gehen, heißt es nicht, dass sie dort die für sie richtigen Infos bekommt.
Übrigens: ich habe früher ALGII-Empfänger zum Jobcenter begleitet. Zum damaligen Geschäftsführer hatte ich ein entspanntes Verhältnis, auch wenn wir politisch einiges anders beurteilten. Akteneinsicht wurde stets gewährt und wir bekamen dafür von ihm auch immer einen seperaten Raum zugeteilt, so dass ich mich mit den ALGII -Empfängern auch ungestört unterhalten konnte. Jeden Fall, bei dem ich damals half, konnte ich mit dem ALGII-Empfänger zusammen positiv für diesen lösen. Auch den Stadtrat haben wir mal in Aufruhr versetzt, weil ich auch einer Arbeitsloseninitiative angehörte, die es schaffte einen Antrag einer Partei nahezulegen, die diesen als Antrag in den Stadtrat einbrachte. Wir wussten zwar, das dieser Antrag nciht angenommen werden würde, wir wollten die Problematik aber in die Presse bringen, was wir erreichten. Dadurch sollten Leser für die Probelmatik sensibilisiert werden. Zwar ist das SGBII Bundesrecht, aber wenn die Kommunen wollten, könnten auch die Kommunen das eine oder andere zur Vereinfachung der Lage von ALGII-Empfängern beitragen.
Der TE geht es hier in erster Linie um Maßnahmen wie Bewerbungstraining. Sie fragt nach der der Meinung von Usern, ob sie glauben, dass sie an solchen teilnehmen muss, obwohl sie nur kurzfristig ohne Arbeit ist.
Da halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das passiert, eben weil sie sich "nur" zur Überbrückung bis die nächste Arbeit beginnt, arbeitslos meldet.
Dass auch für diese Zeit eine evtl. Neuberechnung der Bezüge der Mutter bzw. beider stattfinden wird, wäre da ja rechtens. Wie das aussieht, werden die TE und ihre Mutter mit dem Arbeitsamt besprechen müssen.
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