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Maßnahme Jobcenter trotz sichere Ausbildung

KBS

Aktives Mitglied
Der TE geht es darum, ob sie wirklich ihren gewünschten Urlaub antreten kann oder ob Maßnahmen diesen gewünschten Urlaub vereiteln könnten. Das Amt hat die TE mehrmals zu Bewerbunsgtrainings geschickt, eine Maßnahme, die bei ihr wohl wirklich nicht sinnvoll war, wenn man bedenkt, wie aus ihrem Thread auch ihre Eigeninitiative spricht. Ich habe solche Bewerbungstraining nie machen müssen, aber ich weiß aus meiner ehremamtlichen Tätigkeit, was Sachbearbeiter damit bezwecken. Und ich weiß aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit, dass es auch vom Sachbeartbeiter abhängig ist, was er als nächstes macht.

Wir wissen im Moment nicht, was der/die SachbearbeiterIn weiß. Daher kann es für die TE und ihre Mutter gefährliche Konsequenzen haben, wenn man ihr unüberlegt Dinge schreibt. Könnte das Amt der Meinung sein, dass sie die Zeit bis zum Aushilfsjob mit einem anderen Aushilfsjobs überbrücken könnte und könnte das Amt ihr eine Einladung schicken, um ihr für 2 Monate einen Aushilfsjob im Altenpflegebereich zu vermitteln,denn ihre Mutter bezieht ja ALG II für sie und daher geht es rechtlich nicht nur um sie, sondern auch um die Bedarfsgemeinschaft, also dem Haushalt von Mutter und Tochter (wichtig: die TE ist ja volljährig) ! Wen wir nun bedenken, dass im Altenpflegeberecih immer Leute gesucht werden, besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass das Amt so reagiert - und ich will der TE nichts empfehlen, was nach hinten losgehen kann!

Und da ich das nicht möchte, empfahl ich ihr, dass sie sich an einen Verein wendet, der sich ehrenamtlich um Arbeistlose kümmert. Die können dann ihren Fall in allen Einzelheiten beurteilen und ihr wirklich die wichtigen Tipps geben.

Die TE formulierte, dass sie keine Ahnung habe. Sie begründet dies damit und nun zitiere ich ."....da meine Mutter sehr schwer auf das Thema anzusprechen ist." Bei mir gingen gleich die Warnsignale an, denn aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit weiß ich natürlich, welche unterschiedlichen Gründe dahinter stecken können, die ich aber hier nicht aufrollen möchte. Denn um die Gründe der Mutter geht es nicht, es geht auch nicht darum, diese zu werten, das steht keinem zu, es geht nur um die HIlfe, die die TE benötigt. Und da sie gerade formuliert, dass sie keine Ahnung habe, ist es umso wichtiger ihr auch andere Stolpersteine aufzuzeigen. Da ihr die Erfahrung fehlt, mangelt es ihr auch an der Möglichkeit, die teils unsichtbaren Stolpersteine zu erkennen.

Du schreibst, die Mutter müsse mit der Tochter, die Fragen, die ich anschneide, mit dem Jobcenter ( mit Arbeitsamt benutzt Du hier den falschen Begriff) klären. Da die Mutter nur schwer auf das Thema anzusprechen ist, kann ich mir vorstellen, dass dies für die TE eventuell keine Möglichkeit darstellt. -wie gesagtt ich habe viele Erfahrungen sammeln können. Deswegen schnitt ich an, dass ihre Aushilftätigkeit durchaus auch andere Konsequenzen haben kann. Mir geht es dabei um keine rechtliche Bewertung, diese ist mir jetzt vollkommen egal, weil es um die TE geht. Mir geht es darum, dass das Jobcenter ihre Zahlungen zumindest teils verschieben könnte. Dies machen Jobcenter, wenn die Höhe des Verdienstes nicht klar ist, so dass sie zumindest einen Teil später zahlen, wenn Verdienstabrechnungen vorliegen oder theoretisch viellciht auch später zurückfordern. Da wir alle wissen müssten, dass viele (viele schieb ich nur zwischen, obwohl ich alle meine, ich will aber nicht wieder eine Nebendiskussiojn öffnen) ALG II - Empfänger noch nie zuviel Geld hatten und politisch bewertet, die Sätze auch höher sein müssten ( weißt Du, wie die Sätze berechnen wurden, dass ist zum Kotzen!), so dass aus der Verwaltungspraxis bestimmte Gefahren für die wirtschaftliche Situation der Betroffenen drohen - und deswegen auch für die TE. Deswegen möchte ich nicht, dass wir das hier im Thread klären, sondern ihr helfen, sich die richtige Hilfe zu holen, es sei denn hier wäre jemand, der voll im Thema steht uund andere auch zurzeit berät und nicht nur wie ich früher oder wie Du, die ihre Empfehlungen aus dem Bauch heraus gibt.

Ich möchte Dich mit meinen Worten nicht angreifen und ich würde mich bei Dir entschuldigen, wenn Du irgendein Wort von mir als Angriff sehen würdest. Mir geht es wirklich nur um die TE, ich wünsche dieser auch nichts mehr, als dass sie ihren gewünschten Urlaub antreten darf -a ber es gibt Klippen dabei, die sie umschiffen muss. Ich könnte mir Wege vorstellen, wie das möglich wäre. Da ich aber in einem solchen Thread nie den ganzen Sachverhalt erfahre, werde ich mich selbst nie dazu hineinreißenlassen, nur aus meinem Bauchgefühl heraus Aussagen zu Thema zu machen.

Ich könnte mir Deine Bewegggründe vorstellen, warum Du anders verfährst. Das Bauchgefühl beurteilt manchmal Dinge anders, als es in der Praxis ausschaut. Da sagt mir mein Bauchgefühl dasselbe wie Dein Bauchgefühl, auch durch manche reale Fälle wird ein Bauchgefühl manchmal gefördert, dennoch können Verwaltungen auch absolut unverständlich vorgehen, Dies habe ich selbst, wie Du wahrscheinlich weißt, in Rechtsfragen in Bezug auf ALGII als auch in Fragen des anderen Gebietes, dem OEG, erleben müssen. Dabei habe ich natürlich auch bemerkt, dass nicht immer wirklich alles im Sinne der Gesetze erledigt wird, so dass ich auch deswegen nie empfehlen würde , etwas nur mit dem ASmt zu klären, sondern sich auch selbst schlau zu machen. Auch wenn die TE es schaffen würde mit ihrer Mutter zum Jobcenter zu gehen, heißt es nicht, dass sie dort die für sie richtigen Infos bekommt.

Übrigens: ich habe früher ALGII-Empfänger zum Jobcenter begleitet. Zum damaligen Geschäftsführer hatte ich ein entspanntes Verhältnis, auch wenn wir politisch einiges anders beurteilten. Akteneinsicht wurde stets gewährt und wir bekamen dafür von ihm auch immer einen seperaten Raum zugeteilt, so dass ich mich mit den ALGII -Empfängern auch ungestört unterhalten konnte. Jeden Fall, bei dem ich damals half, konnte ich mit dem ALGII-Empfänger zusammen positiv für diesen lösen. Auch den Stadtrat haben wir mal in Aufruhr versetzt, weil ich auch einer Arbeitsloseninitiative angehörte, die es schaffte einen Antrag einer Partei nahezulegen, die diesen als Antrag in den Stadtrat einbrachte. Wir wussten zwar, das dieser Antrag nciht angenommen werden würde, wir wollten die Problematik aber in die Presse bringen, was wir erreichten. Dadurch sollten Leser für die Probelmatik sensibilisiert werden. Zwar ist das SGBII Bundesrecht, aber wenn die Kommunen wollten, könnten auch die Kommunen das eine oder andere zur Vereinfachung der Lage von ALGII-Empfängern beitragen.


Der TE geht es hier in erster Linie um Maßnahmen wie Bewerbungstraining. Sie fragt nach der der Meinung von Usern, ob sie glauben, dass sie an solchen teilnehmen muss, obwohl sie nur kurzfristig ohne Arbeit ist.

Da halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das passiert, eben weil sie sich "nur" zur Überbrückung bis die nächste Arbeit beginnt, arbeitslos meldet.


Dass auch für diese Zeit eine evtl. Neuberechnung der Bezüge der Mutter bzw. beider stattfinden wird, wäre da ja rechtens. Wie das aussieht, werden die TE und ihre Mutter mit dem Arbeitsamt besprechen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

momo28

Moderator
Teammitglied
Wenn die Mutter derzeit tatsächlich Arbeitslosengeld bezieht und nicht Hartz 4 oder ALG2, dann sieht doch die Sache noch einmal ganz anders aus.

Und wenn du, liebe TE, für die Übergangszeit arbeitslos gemeldet bist und durch das Vorlegen eines Arbeitsvertrages belegen kannst, dass du dann und dann eine Arbeit antrittst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du in eine Maßnahme musst.

Es ist wirklich am Besten, du lässt dir zeitnah einen Termin vom Jobcenter geben und besprichst es dort.
Dass du vor hast, in der freien Zeit zu urlauben musst du da ja nicht zur Sprache bringen. Denn wer weiß, ob wie es bis dahin aussieht. Außerdem kannst du auch von dort Urlaub zugesprochen bekommen. Auch als arbeitsloser Mensch steht dir Erholungsurlaub zu.
 

Schlonz

Mitglied
Nach deinen Angaben, bezieht deine Mutter für dich Gelder vom "Arbeitsamt" (welches es nicht mehr gibt). Daher gehe ich davon aus, dass sie Arbeitslosengeld 2 bekommt.

Gemäß diesem Fall bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft.
Sobald dein Einkommen zum 01.05.2020 wegfällt, geht die Maschinerie des Jobcenters (Arbeitsvermittlung) wieder los.
Daher ist es rechtens, entsprechende Bemühungen und / oder Maßnahmen für die Zeit vom 01.05.2020 bis 30.06.2020 zu fordern bzw. anzubieten.

Urlaub gibt es nach dem Sozialgesetzbuch nicht. Eine sogenannte Ortsabwesenheit kann bis zu 21 Tage genommen werden, mit vorheriger Zustimmung, der entsprechenden Behörde.

Soweit die rechtliche Seite; die praktische ist nicht abschließend zu beurteilen.

Wichtiger Ansatz, wurde bereits genannt, frühzeitig die Sachverhalte mitteilen (Arbeit- und Ausbildungsbeginn, mit entsprechenden Verträgen) und Reaktion abwarten.
Niemals sagen, dass du für zwei Monate verreisen willst.

Aus gesellschaftlicher bzw. moralischer Sicht gebe ich kein Statement ab, ist auch nicht das Thema.

Ich hoffe, ich habe alles aufgeschrieben, was mir durch den Kopf ging. Wenn ich was vergessen habe, werde ich es entsprechend ergänzen.
 

KBS

Aktives Mitglied
Und hier die Bestätigung der Nachricht von Schlonz durch eine Internetadresse eines Jobcenters:

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcent...n/Sicherung/Alg/Ortsabwesenheit/OAW-node.html


Schlonz;3858029 meinte:
Nach deinen Angaben, bezieht deine Mutter für dich Gelder vom "Arbeitsamt" (welches es nicht mehr gibt). Daher gehe ich davon aus, dass sie Arbeitslosengeld 2 bekommt.

Gemäß diesem Fall bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft.
Sobald dein Einkommen zum 01.05.2020 wegfällt, geht die Maschinerie des Jobcenters (Arbeitsvermittlung) wieder los.
Daher ist es rechtens, entsprechende Bemühungen und / oder Maßnahmen für die Zeit vom 01.05.2020 bis 30.06.2020 zu fordern bzw. anzubieten.

Urlaub gibt es nach dem Sozialgesetzbuch nicht. Eine sogenannte Ortsabwesenheit kann bis zu 21 Tage genommen werden, mit vorheriger Zustimmung, der entsprechenden Behörde.

Soweit die rechtliche Seite; die praktische ist nicht abschließend zu beurteilen.

Wichtiger Ansatz, wurde bereits genannt, frühzeitig die Sachverhalte mitteilen (Arbeit- und Ausbildungsbeginn, mit entsprechenden Verträgen) und Reaktion abwarten.
Niemals sagen, dass du für zwei Monate verreisen willst.

Aus gesellschaftlicher bzw. moralischer Sicht gebe ich kein Statement ab, ist auch nicht das Thema.

Ich hoffe, ich habe alles aufgeschrieben, was mir durch den Kopf ging. Wenn ich was vergessen habe, werde ich es entsprechend ergänzen.
 

KBS

Aktives Mitglied
Und hier die Bestätigung der Nachricht von Schlonz durch eine Internetadresse eines Jobcenters:

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcent...n/Sicherung/Alg/Ortsabwesenheit/OAW-node.html

Wichtig ist der Satz auf dieser Seite:
Eine Genehmi*gung ist nur möglich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht möglich ist.
Und hier ist insbesondere der letzte Sart auf dieser Seite wichtig:

Für insgesamt drei Wochen im Jahr kann das Jobcenter das Arbeitslosengeld II weiterzahlen, wenn die Ortsabwesenheit genehmigt werden kann. Wer weitere drei Wochen im Jahr nicht erreichbar ist, erhält für diese Zeit kein Geld. Der Zeitraum von drei Wochen mit Geld und drei Wochen ohne Geld kann innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden. Wer von vornherein länger als sechs Wochen zusammenhängend verreist, kann für den gesamten Zeitraum kein Geld erhalten.

Demnach ist es klar, was die Behörde der TE rechtlich antworten wird. Ob es weitere Möglichkeiten gibt, könnte man daher nur über eine Beratungsstelle klären - und ich empfehel weitere Fragen zusätzlich klären zu lassen.

Dies sollte man - und insbesondere die TE - sich auch durchlesen:

https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_JC_Wpt/Ortsabwesenheit_08.05.2019.pdf


Was ihr im letzten Link gelesen habt, sind die genauen Arbeitsanweisungen, die in den Jobcentern von den Mitarbeitern befolgt werden sollen. Die Unetrlagen stammen vom Jobcenter in Wuppertal,. Diese Unterlagen sind öffentlich, da sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Leuten, die in dem Bereich oftmals ehrenamtlich, aber auch beruflich in der Arbeitslosenhilfe arbeiten , angefordert wurden, notfalls auf dem Weg der Klage.

Schlonz;3858029 meinte:
Nach deinen Angaben, bezieht deine Mutter für dich Gelder vom "Arbeitsamt" (welches es nicht mehr gibt). Daher gehe ich davon aus, dass sie Arbeitslosengeld 2 bekommt.

Gemäß diesem Fall bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft.
Sobald dein Einkommen zum 01.05.2020 wegfällt, geht die Maschinerie des Jobcenters (Arbeitsvermittlung) wieder los.
Daher ist es rechtens, entsprechende Bemühungen und / oder Maßnahmen für die Zeit vom 01.05.2020 bis 30.06.2020 zu fordern bzw. anzubieten.

Urlaub gibt es nach dem Sozialgesetzbuch nicht. Eine sogenannte Ortsabwesenheit kann bis zu 21 Tage genommen werden, mit vorheriger Zustimmung, der entsprechenden Behörde.

Soweit die rechtliche Seite; die praktische ist nicht abschließend zu beurteilen.

Wichtiger Ansatz, wurde bereits genannt, frühzeitig die Sachverhalte mitteilen (Arbeit- und Ausbildungsbeginn, mit entsprechenden Verträgen) und Reaktion abwarten.
Niemals sagen, dass du für zwei Monate verreisen willst.

Aus gesellschaftlicher bzw. moralischer Sicht gebe ich kein Statement ab, ist auch nicht das Thema.

Ich hoffe, ich habe alles aufgeschrieben, was mir durch den Kopf ging. Wenn ich was vergessen habe, werde ich es entsprechend ergänzen.
 
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Scryptex

Mitglied
Guten Abend und erst einmal danke für die vielen Antworten! Tut mir leid, falls ich hier einige Begriffe durcheinander bringe/gebracht habe - ich kenne mich wie gesagt nicht mit dem Thema aus, da ich mit meiner Mutter nie richtig darüber gesprochen habe. Um ein paar Sachen noch klar zu stellen: Ich habe nicht vor, den kompletten Mai sowie Juni zu verreisen. Es wären nur knapp 3 Wochen im Juni und vereinzelte Tage im Mai, welche noch nicht festgelegt sind. Prinzipiell würde ich an den Maßnahmen auch teilnehmen, wenn sie in meinen Augen einen Nutzen für mich hätten (und nicht wie bisher das Schreiben von Bewerbungen beinhalten würden) und ich nun länger arbeitslos wäre. Allerdings empfinde ich zwei Monate als nicht unbedingt "lang", da ich ja auch nach Ablauf dieser Zeit fest ins Berufsleben einsteigen werde.
Meine Ausgangsfrage war, ob ich mit einer Einladung zu einer Maßnahme rechnen muss und wenn ja, ob ich etwas dagegen tun kann. Das Jobcenter/Arbeitsamt/(wie auch immer... :D) weiß bescheid, dass mein FSJ bis zum 01.05. geht und ich am 01.10. meine Ausbildung antreten werde, nur (noch) nicht, wie es zwischendrin aussieht.

Zudem versorge ich mich nicht selbst, da ich bei einer 40 Stunden Woche ein Gehalt von 350 Euro im Monat habe.
 

KBS

Aktives Mitglied
Hallo Scryptex!

Du kannst auch selbst herausfinden, ob ihr ALGI oder ALGII bekommst - die Frage ist für die Antwort auf Deine Frage wesentlich_
.
1. Deien Mutter ist unter 50, nicht länger als 1 Jahr arbeitslos und hat in den letzten 30 Monaten mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Dann bekommt ihr ALGI ( über 50 jährige auch länger)

2. Deine Mutter ist unter 50 und länger als ein Jahr arbeitslos, dann bekommtbihr ALGII.

3.Wenn Du und Deine Mutter ALGII bekommt, dann musst Du Ortsabwesenheit auf jeden Fall beantragen, sonst drohen Sanktionen.

4. Dies genehmigen die Behörden eigentlich nur, wenn sie in der Zeit keine Maßnahme oder Job anbieten können, da Du ja in der Zeit Mai und Juni ohne Beschäftigung bist. Nacj dem Prinzip Fordern und fordeern, musst Du für das Jobcentzer erreichbar sein.

5. Ausnahme. Du bist jetzt im freiwiliigen sozialen Jahr. Solltest Du jetzt noch dort Urlaubsansprücjhe haben und diesen Urlaub bis zum 30.04. in Anspruch nehmen, dann darfst Du ortsabwesend sein ohne einen Antrag stellen zu müssen. In dem Fallö gilt dann für Dich eine andere Regel als für Deine Mutter. Dies ist so, weil Du jetzt nicht als arbeitslos zählst. Im Mai und Juni zählst Du aber wieder zu den Arbeitslosen, so dass dann für Deine Mutter unf üfr Dich dasselbe gilt.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit etwas weiter helfen. In den Links, die ich in Deinen Thread gesetzt habe, kannst Du das alles auch bestätigt sehen.

Viele Grüße, KBS



Guten Abend und erst einmal danke für die vielen Antworten! Tut mir leid, falls ich hier einige Begriffe durcheinander bringe/gebracht habe - ich kenne mich wie gesagt nicht mit dem Thema aus, da ich mit meiner Mutter nie richtig darüber gesprochen habe. Um ein paar Sachen noch klar zu stellen: Ich habe nicht vor, den kompletten Mai sowie Juni zu verreisen. Es wären nur knapp 3 Wochen im Juni und vereinzelte Tage im Mai, welche noch nicht festgelegt sind. Prinzipiell würde ich an den Maßnahmen auch teilnehmen, wenn sie in meinen Augen einen Nutzen für mich hätten (und nicht wie bisher das Schreiben von Bewerbungen beinhalten würden) und ich nun länger arbeitslos wäre. Allerdings empfinde ich zwei Monate als nicht unbedingt "lang", da ich ja auch nach Ablauf dieser Zeit fest ins Berufsleben einsteigen werde.
Meine Ausgangsfrage war, ob ich mit einer Einladung zu einer Maßnahme rechnen muss und wenn ja, ob ich etwas dagegen tun kann. Das Jobcenter/Arbeitsamt/(wie auch immer... :D) weiß bescheid, dass mein FSJ bis zum 01.05. geht und ich am 01.10. meine Ausbildung antreten werde, nur (noch) nicht, wie es zwischendrin aussieht.

Zudem versorge ich mich nicht selbst, da ich bei einer 40 Stunden Woche ein Gehalt von 350 Euro im Monat habe.
 
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