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Mama und E-Mail an eine andere Einrichtung

G

Gelöscht 119295

Gast
Da Du keinen Betreuer hast, ist Deine Mutter nicht deine Betreuerin. Also entscheidest Du selbst.
Wenn es eine Generalvollmacht gibt, hast du sie entweder bekommen oder erteilt.
Vollmachten gelten so lange, bis man sie widerruft, bis man ihnen widerspricht.
Aber immer muss sich der Mensch das zurechnen lassen, was der Bevollmächtigte entscheidet. Schließlich hätte er ihn ja auch fragen können und dann bemerken können, dass er damit nicht einverstanden ist.
Ich bin mit der Generallvollmacht einverstanden.
 

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