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Mahnung - Ahnenforschung

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Lena7

Gast
Vor ein paar Wochen schrieb ich hier schon einmal, weil ich von einer Ahnenforschung eine Mahnung zugeschickt bekommen habe.

Ich soll angeblich eine Dienstleistung von denen übers Internet in Anspruch genommen haben.
Nun ist das so, das ich mich ganz schwach an etwas erinnere, das ich einmal so eine Seite im Internet geöffnet habe.

Ich habe aber dort keine Dienstleistung erhalten auch keine Adresse von mir angegeben.
Kann es möglich sein, das ich doch schon auch dafür etwas zahlen müßte, wenn ich nur so eine Seite im Internet geöffnet habe?

Wie gesagt, erhielt ich vor ein paar Wochen diese Mahnung und nun eine weitere über einen natürlich noch höheren Zahlungsbetrag von einer Rechtsanwältin.

Wie verhalte ich mich den nun am sinnvollsten?
Ist es besser wenn ich das Ganze auch weiterhin ignoriere, oder ist es besser Einspruch zu erheben.
Nur hab ich eben keine Ahnung ob es evtl. schon etwas kosten kann, wenn man nur auf eine Seite von denen gelangt.:confused:

Wäre nett, wenn mir noch mal jemand einen Tip geben könnte - denn jetzt wird mir doch etwas mulmig.



Liebe Grüsse

Lena
 

pete

Sehr aktives Mitglied
Falls du dir sicher bist, Lena, keinen Auftrag erteilt zu haben, dann hast du zwei Möglichkeiten:

Erstens nicht zu reagieren, selbst wenn die dir einen Zahlungsbefehl schicken würden, kannst du dem einfach widersprechen. Klage ohne Rechtsgrundlage können die ja nicht erheben - höchstens drohen und einschüchtern.

Zweitens in die Gegenoffensive gehen, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denen über einen Anwalt schreiben und evtl. eine Unterlassungserklärung fordern.

Peter

PS: Kosten dafür, nur eine Seite zu besuchen, soetwas gibts grundsätzlich nicht.
 
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Lena7

Gast
Hallo Pete,
Danke für Deine Antwort. Das ich denen keinen Auftrag erteilt habe, da bin ich schon sicher.
Bin mir auch ziemlich sicher, das ich nicht irgentwo meine Adresse angegeben habe - das mach ich normalerweise nie.
Allerdings frage ich mich, wie die dann an meine Adresse kommen?



Lena





Falls du dir sicher bist, Lena, keinen Auftrag erteilt zu haben, dann hast du zwei Möglichkeiten:

Erstens nicht zu reagieren, selbst wenn die dir einen Zahlungsbefehl schicken würden, kannst du dem einfach widersprechen. Klage ohne Rechtsgrundlage können die ja nicht erheben - höchstens drohen und einschüchtern.

Zweitens in die Gegenoffensive gehen, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denen über einen Anwalt schreiben und evtl. eine Unterlassungserklärung fordern.

Peter

PS: Kosten dafür, nur eine Seite zu besuchen, soetwas gibts grundsätzlich nicht.
 
L

Lena7

Gast
Naja, ich sags mal ehrlich, auch wenn es etwas blöd klingt.
Ich nehme abends eine Schlaftablette ein.
Wenn ich dieses Ding eingenommen habe, kann ich mich am nächsten Tag an manche Sachen die sich nach der Einnahme ereignet haben nicht mehr genau erinnern. Ich habe dann schon mal einen Filmriß so zu sagen.Oder kann mich nur sehr undeutlich an manches erinnern.
Normalerweise ist das ja nicht weiter schlimm, da ich etwa eine Stunde später schlafen gehe.
Ich hoffe nur, das ich nicht ausgerechnet da auf dieser
Seite war:confused:

alles grübeln hilft nichts, ich weiß es einfach nicht mehr!

Jetzt habe ich etwas Angst ob ich vielleicht im leicht schwummerigen Zustand nicht doch bei denen meine Adresse angegeben habe - obwohl ich das normalerweise nicht tue.

Nun frage ich mich halt, ob es besser ist Wiederspruch ein zu legen wie tulpe sagt, oder das ganze einfach zu ignorieren.

mir ist nun doch ganz schön mulmig.:(


liebe Grüsse

Lena
 

pete

Sehr aktives Mitglied
Adresse eingeben allein - das ist ja noch kein Auftrag, Lena. Falls die Seitenbetreiber für einen Auftrag - also eine Recherche in ihrer Datenbank - Geld haben wollen/wollten, müssen sie das kenntlich machen, und du hättest dieser Bedingung zustimmen müssen.

Nun, das wirst du sicherlich ja nicht getan haben. Und an deine Adresse können die auch einfach so - über deine Internetverbindung/IP - gelangen.

Peter
 
L

Lena7

Gast
Das erleichtert mich doch schon mal ein bisschen was Du da sagst Peter. Ich denke noch nicht mal, das ich meine Adresse angegeben habe. Denn es ist ja nicht so, das ich dann nicht mehr weiß was ich mache. Nur hinterher kann ich mich oft kaum noch an verschiedenes erinnern.
Also einen Auftrag habe ich denen mit Sicherheit nicht erteilt!
Dann dank ich Dir und Euch schon mal für die Antworten und werde dann wohl Wiederspruch einlegen.


Liebe Grüsse

Lena




Adresse eingeben allein - das ist ja noch kein Auftrag, Lena. Falls die Seitenbetreiber für einen Auftrag - also eine Recherche in ihrer Datenbank - Geld haben wollen/wollten, müssen sie das kenntlich machen, und du hättest dieser Bedingung zustimmen müssen.

Nun, das wirst du sicherlich ja nicht getan haben. Und an deine Adresse können die auch einfach so - über deine Internetverbindung/IP - gelangen.

Peter
 
G

Gast

Gast
Mein Bruder hat das selbe problem, mit der mahnung.
Nachdem unserer Rechtsversicherung gesagt hat sie dekcne die kosten hat mein bruder rechtsberatung eingeholt.
Die meinten man solle erst warten, weil nach den mahnungen ginge das ganze vor ein gericht und da müssten die sich irgendwie bei seinem anwalt melden na ka weis nicht mehr ganz genau was er meinte.
Aber ich würde nichts zahlen, wenn man zahlt hat die firma ihren erfolg und kann weitere menschen "erpressen".
 
L

Lena7

Gast
Nein, zahlen werde ich auch auf keinen Fall - habe aber auch dummerweise keine Rechtsschutzversicherung!




Mein Bruder hat das selbe problem, mit der mahnung.
Nachdem unserer Rechtsversicherung gesagt hat sie dekcne die kosten hat mein bruder rechtsberatung eingeholt.
Die meinten man solle erst warten, weil nach den mahnungen ginge das ganze vor ein gericht und da müssten die sich irgendwie bei seinem anwalt melden na ka weis nicht mehr ganz genau was er meinte.
Aber ich würde nichts zahlen, wenn man zahlt hat die firma ihren erfolg und kann weitere menschen "erpressen".
 

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