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Mahnbescheid Haftbefehl

M

Minimi101

Gast
Hallo,

ich bin seit über 1,5 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet, da ich beruflich außerhalb Europa´s unterwegs bin. Über alte Freunde habe ich erfahren, das gegen mich ein Haftbefehl zur Abgabe der OE vorliegen soll. Allerdings konnte mir ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und der zusätzliche Schriftverkehr nie zugestellt werden. Ich habe niemals diese Unterlagen erhalten. Kann ein Mahnbescheid gegen jemanden OHNE gemeldete Addresse wirksam werden. Zudem plane ich demnächst nach Deutschland zu kommen und wollte deshalb auch wissen, ob es bei der Einreise aus einem nicht europäischem Land probleme geben könnte. Soweit ich weíss gilt das ja nur für zur Fahndung ausgesetzte Personen.

Vielen Dank für Euren Input.
 
R

rot Front

Gast
Dies ist ein sogenannter zivilrechtlicher Haftbefehl, den die Polizei nicht interessiert.

Nach Rückkehr würde ich mich mit dem Gläubiger bzw. dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und die Angelegenheit bereinigen.

Nach Zahlung wird der Haftbefehl beim Gericht und auch in der Schufa gelöscht.
 
M

Minimi101

Gast
Dies ist ein sogenannter zivilrechtlicher Haftbefehl, den die Polizei nicht interessiert.

Nach Rückkehr würde ich mich mit dem Gläubiger bzw. dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und die Angelegenheit bereinigen.

Nach Zahlung wird der Haftbefehl beim Gericht und auch in der Schufa gelöscht.
Ist es dennoch möglich gegen Personen die nicht mal gemeldet sind solche Anträge zu stellen? Das würde ja bedeuten, man könnte Personen ruinieren, die beruflich 1 bis 2 Jahre abwesent sind.
 
G

Gast

Gast
erstmal heisst das ding eidesstl. versicherung.da giebt es mehrere arten.zum thema mahnbescheid.ich würde ans gericht schreiben und die wiedereinsetzung in den vorigen stand beantragen.das ganze über einen bekannten als postbevollmächtigten.
nach meiner kenntnis hat das gericht gepennt.der gläugiger muss wirksame vollstreckungsversuche gemacht haben.wo will der denn den gerichtsvollzieher hingeschickt haben.das ganze ist in dieser form nicht mit der EU-regel1346/00 vereinbar.der gläubiger macht sich schadenersatzpflichtig
dies ist keine rechtsbertung,nur allg.ansicht
 
M

Minimi101

Gast
Nein so meinte ich das nicht. Angenommen, Du planst in Ausland zu gehen und Deine "Freundin" möchte nicht mit und ist sehr verärgert. Sie könnte alles gegen Dich beantragen. Korrekt?
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
dann dürfte es nicht möglich sein. Ein Haftbefehl kann nur erlassen werden, wenn zuvor der Gerichtsvollzieher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Da dieser Dir jedoch nichts zustellen konnte und auch nichts in Augenschein nehmen konnte, finde ich diesen Haftbefehl sehr eigenartig.

Hast Du Dir denn überhaupt was zu schulden kommen lassen?
 
M

Minimi101

Gast
Nein, habe ich nicht. Ich bin mir nicht mal sicher, dass dieser Haftbefehl, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid überhaupt existiert. Ich wollte nur ausschließen, dass bei meiner Einreise probleme bekommen könnte. Das scheint ja nun 95 % ausgeschlossen zu sein...

Vielen Dank!!!
 

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