- kommt er dann mit dem Messer angelaufen oder was?).
Seh ich als eskalationsgierige Übersteigerung meines Beitrags.
Bei einem Teilnehmer der eine andere Teilnehmerin mit "sich vor ihr aufbauen und rumschreien" bedroht, würde ich als Lehrer ohne mit der Wimper zu zucken die Eltern anrufen und ihnen mitteilen, dass sie ihren Sohnemann auf der Stelle abzuholen hätten, so er nicht samt Anzeige wegen Bedrohung bei der Polizei abgeholt oder auf eigene Kosten mit dem Taxi heimgebracht werden soll.
Das ist eben typisch für Lehrer, die Gewalt nicht unterbinden und die Reaktion
darauf verbieten. Gibt es dann doch eine menschliche, nicht fein austarierte Reaktion, werden sie zum Opfer hin amtlich und ziehen alle Register. Das dient
alles einer verqueren Ökonomie für Lehrer. Darum ist die Gangaufsicht immer irgend woanders. Damit der Schulfriede gewahrt bleibt, sprich sie ihre Ruhe haben von ihren Sheriff Aufgaben, die sie nicht mögen. "Ich bin eben Didaktiker" - jaja, aber die Zeien sind andere geworden. Wie erwähnt hätte die 14jährigliche gleich zu Räson gebracht werden müssen, aber das geschieht eben nie. Er leidet darunter, wofür nicht er von der Schule gehen soll(t)e, sondern die Betreuungsperson in ein Disziplinarverfahren.
Korrigiere, fliegt eben nicht von der Schule, weil er den Leidensdruck akzeptiert. Alles richtig gemacht, sofern die Denke beim Schultor endet. Die "Wehrverhinderten" nehmen es ihr Leben lang mit.
Kleines Gör "frech" geht sich aus (tatsächlich hat ihr Opfer sein Gesicht verloren)
Wenn das Opfer sich zur Wehr setzt als brüllender Wüterlch - Eltern, Taxi, Polizei, Adieu Schulabschluß....
Die Gewalt herrscht dort wo es heißt:
"Du darfst Gewalt anwenden!"
aber oft auch dort, wo es heißt:
"Du darfst keine Gewalt anwenden!
Erich Fried
Hier ist ja nur die Rede von von "bisschen Aufdrehen" zur Täterin.
Sein Gesicht, dass sie ihm genommen hat. bekommt er damit nicht zurück
Aber dafür immerhin den notwendigen ersten Schritt getan. Den niemand Dir abnimmt.