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Mache ich mich strafbar?

M

Monarose

Gast
Wenn du sie nicht knallen darfst, "liebst" du sie dann nicht mehr?

Die Gesetzeslage ist mir jetzt mal Rille - du machst dich moralisch strafbar.
 
W

WestMann

Gast
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 28 und das Mädchen mit dem ich zusammen bin ist 15.
Was darf ich in der aktuellen Gesetzlage machen und was ist strafbar?
–Kuscheln
–Küssen
–Geschlechtsverkehr....
@Patch

Hat Grygiel83 exclusiv gefragt ob er GV haben darf? NEIN!
Finde es nicht ok diesen Thread nun ausschließlich "nur" darauf zu reduzieren
 
G

Gast

Gast
Ich will auch nicht mit ihr Verkehr haben, bevor sie nicht 18 ist!
Ging mehr um die anderen genannten Dinge!
??

Diese Aussage kann nicht stimmen, siehe Dein Eingangsposting.
Zudem ist Deine Aussage lebensfremd.
Als wenn Du hinterfragen würdest, ob Du eine 15Jährige vom Gesetz her küssen darfst, ich darf doch bitten.
Oder wie alt bist Du wirklich? ;-)

Kannst Du so weit voraus in die Zukunft schauen? Bis sie 18 ist, dauert noch ein paar Jahre. Seit wann weiß man, daß man dann noch zusammen ist?

Du widersprichst Dir.
 

Rhenus

Urgestein
WestMann,

@Patch
Hat Grygiel83 exclusiv gefragt ob er GV haben darf? NEIN!
Finde es nicht ok diesen Thread nun ausschließlich "nur" darauf zu reduzieren
Und hast du mein Posting gelesen?

Da steht "sexuelle Handlungen", damit ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint, sondern mehr!
 
M

Mo44

Gast
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 16. 4. 2008 - 5 StR 589/07 festgestellt:

Für das Merkmal „Zwangslage” i.S. des § 182 Abs.1 Nr. 1 1. Alt. StGB ist eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers kennzeichnend. Sie setzt Umstände von Gewicht voraus, denen die spezifische Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399 = NJW 1997, 1590 = NStZ 1997, 386). Es müssen also gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendlichen gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (vgl. Fischer, § 182 Rn 5).

DAS ist ein Maßstab, der bei jedem Einzelfall konkret anzulegen ist. Wer meint, es sei ab 16 Jahren alles erlaubt, wenn das Mädel nicht NEIN sagt hat, wird sich umgucken, wenn der erforderliche Strafantrag gestellt wird und die Jugendliche ihre Version des Geschehens und die Gründe dafür darlegt, warum sie nicht NEIN gesagt hat.

Ich halte Geschlechtsverkehr zwischen Minderjährigen und erheblich älteren Sexualpartnern ohnehin für sehr fragwürdig hinsichtlich der Motivation der Älteren, aber es wird ja immer wieder Schlaumeier ... geben, die meinen es besser zu wissen und die sich gerne an der Grenze zur Pädophilie bewegen. Das wiederum finde ich ekelhaft. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
F

Fuechsin

Gast
Was will ein 28 Jaehriger Mann mit einer 15 Jaehrigen?

Kann es sein, dass du generell auf Kinder stehst und dir nun bewusst ein Maedel in einem Alter gesucht hast, das noch gesetzestechnisch diskutabel ist?

Warum willst du drei Jahre ohne Sex verbringen? Ist das nicht etwas unrealistisch?
Das kaufe ich dir beim besten Willen nicht ab.
 

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