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Mache ich mich strafbar?

M

Mo44

Gast
Was hindert dich daran - TE, eine Beziehung mit einer reifen erwachsenen selbstbewussten sexuell erfahrenen Frau einzugehen oder dir eine solche Frau als Sexpartnerin zu suchen? Ich bin gar nicht gewillt dir Ratschläge in dieser Richtung zu geben, was du darfst und was nicht. Ich habe auch nicht die Absicht, dich zum be-springen der Minderjährigen zu motivieren. Vielmehr rege ich an, dass du deine Motive hinterfragst, die dich zu solchen Fragen hier motivieren. Warum redest du nicht mit deinem sozialen Umfeld darüber? Meine Empfehlung wäre, dass du deine dahinterstehende Motivation, dich als erwachsener Mann mit einer Jugendlichen einzulassen - vielleicht auch mit professioneller Hilfe - hinterfragst und bewusst damit auseinandersetzt, bevor du ein dich anhimmelndes 16jähriges Mädchen be-springst.

Im Übrigen: Hier im Forum kann naturgemäß nicht festgestellt werden, ob die 15jährige - vom Gesetzgeber in § 182 Abs. 3 StGB als Opfer bezeichnet - die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aufweist, was für eine Strafbarkeit wesentlich ist.

Darunter verstehen Gesetzgeber, Staatsanwälte und Gerichte, dass die betroffene Person im Einzelfall aus altersbedingter Unreife außerstande ist, die Entscheidung über Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise integrieren kann, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird UND dass der Täter aufgrund eines Machtgefälles in der Beziehung dies ausnutzt. Ein solches Gefälle ist bei einem großen Altersunterschied indiziert, muss aber gleichwohl festgestellt werden.
(nachzulesen bei Fischer, StGB, 58. Aufl. § 182 Rdn 12 f.)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Samtpfötchen

Gast
Warte zur Not einfach bis sie 16 ist, wenn du Schiss hast. Ab da gibt es auch definitiv keine Probleme/Einschränkungen mehr.
 
W

WestMann

Gast
Mo44 hat bereits alles Maßgebliche geschrieben, auch ich würde mich hier nicht versuchen als Moralapostel zu äußern!

Die Umstände, Was, Wie oder Warum sollten die "Beteiligten" jeder für sich klären, Beziehungen mit großen Altersunterschieden generell keine Perspektive einzuräumen ist sicher genauso falsch wie alles als Lapalie beiseite zu schieben.
Ein Urteil würde ich mir nur dann erlauben können wenn ich sämtliche Details plus beide Personen persönlich kennen würde, dies in einem Forum zu versuchen ist einfach nicht möglich, obwohl sicher generell festzuhalten bleibt das der gesunde "Menschenverstand" eines Erwachsenen von sexuellen Kontakten zu Jugendlichen abraten sollte, Liebe oder Beziehung hin oder her!

Warte 3 Jahre und die (Sex-)Welt ist "völlig" in Ordnung, Altersunterschied hin oder her - so jedenfalls sieht´s das Gesetz vor (wenn ich mich nich irre^^).
Einzig die moralische Einstellung mancher Leute vermag euch dann noch zu trennen, aber was sind schon 13 Jahre Altersunterschied? ;)

Hast Du als Mann mal die 50 erreicht und hast ne 30 jährige Freundin dann lastet man dies im schlimmsten Fall Deiner Midlife Crise an, bist Du prominent interessiert es keinen Menschen wie groß ein Altersunterschied ist...
Ok, nicht zu diesem hilferuf Thread passend :)

In Bezug auf dieses heikle Thema finde ich es aber umso bemerkenswerter das Du versuchst hier Hilfe bzw Rat zu bekommen - aber wie bereits erwähnt - sachlich gesehen finde ich mo44´s Aussagen die Hilfreichsten.


Grüßle,
WestMann
 
Zuletzt bearbeitet:
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Samtpfötchen

Gast
Die Jugendliche darf sich bereits mit 16 ihren Geschlechtspartner frei wählen. Am Anfang des Threads wurde eine Tabelle gepostet, die ich auch schonmal in einem anderen Thread mit der gleichen Problematik eingestellt habe. (Eigentlich sogar mit 14 schon, aber da gabs halt die Einschränkungen bezüglich des Ausnutzens einer Zwangslage oder das Bezahlen der Jugendlichen) Also muss er nicht bis zur 18 warten. Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich selbst schon in einer solchen Lage war, wo ich 15 und mein Kerl 21 war.
 
M

Mo44

Gast
Die Jugendliche darf sich bereits mit 16 ihren Geschlechtspartner frei wählen. Am Anfang des Threads wurde eine Tabelle gepostet, die ich auch schonmal in einem anderen Thread mit der gleichen Problematik eingestellt habe. (Eigentlich sogar mit 14 schon, aber da gabs halt die Einschränkungen bezüglich des Ausnutzens einer Zwangslage oder das Bezahlen der Jugendlichen) Also muss er nicht bis zur 18 warten. Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich selbst schon in einer solchen Lage war, wo ich 15 und mein Kerl 21 war.
Das ist nur bedingt richtig. Dazu habe ich oben schon geschrieben. Es hat etwas mit der Reife der 16jährigen zu tun und dazu können hier keine Feststellungen getroffen werden.

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Nachtrag: ist etwas kurz gefasst ... Ergänzung steht unten!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Samtpfötchen

Gast
Mo44, in der "Wer darf mit wem" - Tabelle habe ich allerdings nichts von Reife bzw. sexueller Selbstbestimmung in Bezug auf Leute ab 16 gesehen. Da heißt es nämlich, dass es ohne Einschränkungen erlaubt sei. In Bezug auf Jugendliche von 14 bis 15 steht da allerdings schon etwas, was in Richtung Reife zu gehen scheint.

Nachtrag: Es gab neulich einen Fall, der durch die Medien ging. Da war eine 17-jährige, die einen 60 oder 70-jährigen hatte. Der Vater von ihr zeigte ihn an, doch die Polizei sagte, dass es ihre freie Entscheidung sei und dass sie nichts tun könnten. Die junge Frau haben sie gar nicht erst befragt und demnach auch keinen "Reifetest" gemacht. Der Vater griff daraufhin zur Selbstjustiz und kastrierte den Mann.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mo44

Gast
Mo44, in der "Wer darf mit wem" - Tabelle habe ich allerdings nichts von Reife bzw. sexueller Selbstbestimmung in Bezug auf Leute ab 16 gesehen. Da heißt es nämlich, dass es ohne Einschränkungen erlaubt sei. In Bezug auf Jugendliche von 14 bis 15 steht da allerdings schon etwas, was in Richtung Reife zu gehen scheint.
OK .- ich habe mich etwas kurz gefasst und zunächst nur auf § 182 Abs.3 StGB beschränkt und bessere deshalb nach: ;)

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass ab 16 Jahren eine gewisse Reife eingetreten ist, dass Jugendliche über ihr Sexualverhalten selbst frei entscheiden können. Einschränkungen gelten dort, wo der Jugendliche in eine Zwangssituation gerät, wie in § 182 Abs.1 Nr.1 StGB festgelegt. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auf die konkrete Situation abzielt. Wenn z.B. der 28jährige der 16jährigen verspricht, diese nach Hause zu fahren, so dass sie im Vertrauen darauf die letzte Bahn verpasst, er dann aber auf den eigenen Alkoholkonsum verweisend bedauert sie dann doch nicht fahren zu können, so dass sie bei ihm übernachten muss ("Taxi ist ja viel zu teuer"), liegt die Annahme einer (vom Erwachsenen herbeigeführten) Zwangssituation nahe. Wenn es nunmehr zum Sex zwischen beiden kommt, liegt wiederum die Nutzung einer Zwangslage nahe, wenn sich die Minderjährige nunmehr zum Geschlechtsverkehr verpflichtet fühlt, auch insoweit kommt es bei der noch nicht 18jährigen indirekt auf die sittliche Reife und auf den konkreten Einzelfall an, so dass die pauschale Behauptung gegenüber dem Erwachsenen "Ab 16 ist das kein Problem" eben nicht uneingeschränkt richtig ist.

Der Gesetzgeber hat das Schutzalter in § 182 Abs.1 übrigens erst 2008 auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Sorry, dass ich mich zu kurz gefasst hatte. Ich hoffe die Unklarheiten sind damit beseitigt.
 
W

WestMann

Gast
Danke im Allgemeinen für die Infos betreffend auch der sexuellen Selbstbestimmung, war mir diesbezüglich nich ganz sicher, wußte aber das es auch bei Jugendlichen ab 16J noch irgendeinen "Haken" gibt bzw geben kann...


Grüßle,
WestMann
 

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