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Mache ich mich strafbar?

G

Gast

Gast
Hört auf hier einen Paragraphenkrieg daraus zu machen,
jeder Erwachsene in dem Alter "28" sollte klar sein das der Gechlechtsverkehr mit eine "Minderjährigen"
ein Strafbestand ist.

Ich denke wenn hier die Frage aufgekommen wäre, ob GV mit einer 10 jährigen ok wäre,
dann würde hier nicht lange diskutiert werden was darf und was nicht.

ES IST VERBOTEN und die Leute die auf irgendwelche ausnahme Paragraphen hinweisen,
deken in meinen Augen zu viel darüber nach wie Sie die Gesetze umgehen können um
Sex mit Minderjährigen haben zu dürfen, ohne belangt zu werden.

MFG und lasst die Finger von den Kindern, sucht euch eine Volljährige oder halt einen Volljährigen,.......
 
W

WestMann

Gast
Er fragte AUCH wegen GV.
Ja, wir wollen uns auf das Küssen konzentrieren, "kuscheln".

Die Bedeutung des Wortes "exclusiv" bedarf keiner weiteren Anmerkungen meinerseits!!!



Allgemein:

Finde es sehr "interessant" das scheinbar kaum einer noch interessiert ist Grygiel´s Frage(n) zu beantworten - stattdessen wird lieber aufeinander losgegangen (ich weiß, fällt natürlich alles unter "freie" Meinungsäußerung^^) bzw. das Thema in eine gewisse Ecke gedrängt!

Nochmals: Finde es bemerkenswert das Grygiel ein solch gesellschaftlich heikles Thema angekratzt hat, bzw. er hier eine einfache Frage diesbezüglich gestellt hat : WAS darf er mit seiner 15jährigen Freundin tun und WAS ist strafbar?

Dazu gab es einige emotionale Antworten, manch hilfreiche Antworten, und einigen Nonsens (Ist natürlich nur rein subjektiv gewertet)!

Da ich selber eine Tochter (16J) habe würde für mich als Vater z.B durchaus noch eine Antwort in Bezug aufs "Küssen" interessant sein! Ohne irgendwelche abwertenden, dummen Kommentare: Dürfte meine Tochter, vorausgesetzt sie hätte einen Freund älter als 21, ihren Freund küssen, hätte sie das auch schon gedurft als sie noch 15 war - also ist "küssen" eine vom Gesetzgeber "erlaubte" sexuelle Handlung, ist küssen überhaupt eine sexuelle Handlung? (Meine Fragen beziehen sich dabei EXCLUSIV aufs "normale" küssen auf dem Mund, nicht auf Jedermanns bekannte, andere, bzw. eindeutige sexuelle Handlungen!)

Gleiches könnte ich auch in Sachen "Kuscheln" fragen, denke aber das die Hintergedanken manch Anwesenden hier einfach schon zu abwägig sind um sinnvolle Antworten zu bekommen! Womit lediglich eine Definition (des Gesetzgebers) des Wortes "kuscheln" wohl noch hilfreich wäre!
Danke


WestMann
 
M

Mo44

Gast
Da ich selber eine Tochter (16J) habe würde für mich als Vater z.B durchaus noch eine Antwort in Bezug aufs "Küssen" interessant sein! Ohne irgendwelche abwertenden, dummen Kommentare: Dürfte meine Tochter, vorausgesetzt sie hätte einen Freund älter als 21, ihren Freund küssen, hätte sie das auch schon gedurft als sie noch 15 war - also ist "küssen" eine vom Gesetzgeber "erlaubte" sexuelle Handlung, ist küssen überhaupt eine sexuelle Handlung? (Meine Fragen beziehen sich dabei EXCLUSIV aufs "normale" küssen auf dem Mund, nicht auf Jedermanns bekannte, andere, bzw. eindeutige sexuelle Handlungen!)

Gleiches könnte ich auch in Sachen "Kuscheln" fragen, denke aber das die Hintergedanken manch Anwesenden hier einfach schon zu abwägig sind um sinnvolle Antworten zu bekommen! Womit lediglich eine Definition (des Gesetzgebers) des Wortes "kuscheln" wohl noch hilfreich wäre!
Danke


WestMann
Das ist so allgemein schwer zu beantworten, bloßes Küssen ist sicherlich keine sexuelle Handlung. Kuscheln, i.S.d. eines gemeinsamen Abhängens unter Körperkontakt auf dem Sofa sicherlich auch nicht. Aber Kopulationsbewegungen aufeinander bei gleichzeitigem Reiben der Geschlechtsteile aneinander wird wohl anders zu bewerten sein.

Wenn du eine Stadt- oder Universitätsbibliothek in der Nähe hast, dann nimm dir einen Kommentar zum StGB (z.b. Leipziger Kommentar oder Schönke/Schröder) und lese dort einfach mal nach. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen dazu.
 
G

Gast

Gast
Die Bedeutung des Wortes "exclusiv" bedarf keiner weiteren Anmerkungen meinerseits!!!



Allgemein:

Finde es sehr "interessant" das scheinbar kaum einer noch interessiert ist Grygiel´s Frage(n) zu beantworten - stattdessen wird lieber aufeinander losgegangen (ich weiß, fällt natürlich alles unter "freie" Meinungsäußerung^^) bzw. das Thema in eine gewisse Ecke gedrängt!

Nochmals: Finde es bemerkenswert das Grygiel ein solch gesellschaftlich heikles Thema angekratzt hat, bzw. er hier eine einfache Frage diesbezüglich gestellt hat : WAS darf er mit seiner 15jährigen Freundin tun und WAS ist strafbar?

Dazu gab es einige emotionale Antworten, manch hilfreiche Antworten, und einigen Nonsens (Ist natürlich nur rein subjektiv gewertet)!

Da ich selber eine Tochter (16J) habe würde für mich als Vater z.B durchaus noch eine Antwort in Bezug aufs "Küssen" interessant sein! Ohne irgendwelche abwertenden, dummen Kommentare: Dürfte meine Tochter, vorausgesetzt sie hätte einen Freund älter als 21, ihren Freund küssen, hätte sie das auch schon gedurft als sie noch 15 war - also ist "küssen" eine vom Gesetzgeber "erlaubte" sexuelle Handlung, ist küssen überhaupt eine sexuelle Handlung? (Meine Fragen beziehen sich dabei EXCLUSIV aufs "normale" küssen auf dem Mund, nicht auf Jedermanns bekannte, andere, bzw. eindeutige sexuelle Handlungen!)

Gleiches könnte ich auch in Sachen "Kuscheln" fragen, denke aber das die Hintergedanken manch Anwesenden hier einfach schon zu abwägig sind um sinnvolle Antworten zu bekommen! Womit lediglich eine Definition (des Gesetzgebers) des Wortes "kuscheln" wohl noch hilfreich wäre!
Danke


WestMann
was exklusiv bedeutet, ist schon klar. also bitte. nimm Dich nicht so wichtig. ;-)
Dann hast Du den Text, den Du zitiert hast, nicht verstanden oder es nicht gewollt, vergiss es einfach.

er fragte AUCH nach GV, also nicht exklusiv. zählt dann die Frage nach GV nicht? GV ist von den angegebenen Dingen das Relevanteste, rede es ruhig weg. ;-))
viel Spaß noch, hier sollte von vornherein sowieso was angeleiert werden und das gelingt entsprechend immer. :)
 
G

Gast

Gast
WestMann,


Und hast du mein Posting gelesen?

Da steht "sexuelle Handlungen", damit ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint, sondern mehr!
Sexuelle Handlungen sind selbstverständlich viel mehr als GV, richtig. Das vergessen viele, sie meinen, nur GV sei Sex und fertig. Das ist falsch. So ist natürlich auch OV Sex. und anderes mehr.
 
G

Gast Tobias

Gast
Ich halte Geschlechtsverkehr zwischen Minderjährigen und erheblich älteren Sexualpartnern ohnehin für sehr fragwürdig hinsichtlich der Motivation der Älteren, aber es wird ja immer wieder Schlaumeier ... geben, die meinen es besser zu wissen und die sich gerne an der Grenze zur Pädophilie bewegen. Das wiederum finde ich ekelhaft. :rolleyes:
DANKE. Ganz meine Meinung. Schon bemerkenswert, wie viele bzw. welche Leute den wesentlich älteren Part immer wieder rechtfertigen und Paragraphen zu seinen Gunsten hervorkramen. Wenn die Altersgrenze bei 12 Jahren wäre, würden das viele auch locker befürworten. *würg*
Mehr muß ich nicht sagen. ;)
Grüßle Tobias
 
G

Gast

Gast
Die Bedeutung des Wortes "exclusiv" bedarf keiner weiteren Anmerkungen meinerseits!!!



Allgemein:

Finde es sehr "interessant" das scheinbar kaum einer noch interessiert ist Grygiel´s Frage(n) zu beantworten - stattdessen wird lieber aufeinander losgegangen (ich weiß, fällt natürlich alles unter "freie" Meinungsäußerung^^) bzw. das Thema in eine gewisse Ecke gedrängt!

Nochmals: Finde es bemerkenswert das Grygiel ein solch gesellschaftlich heikles Thema angekratzt hat, bzw. er hier eine einfache Frage diesbezüglich gestellt hat : WAS darf er mit seiner 15jährigen Freundin tun und WAS ist strafbar?

Dazu gab es einige emotionale Antworten, manch hilfreiche Antworten, und einigen Nonsens (Ist natürlich nur rein subjektiv gewertet)!

Da ich selber eine Tochter (16J) habe würde für mich als Vater z.B durchaus noch eine Antwort in Bezug aufs "Küssen" interessant sein! Ohne irgendwelche abwertenden, dummen Kommentare: Dürfte meine Tochter, vorausgesetzt sie hätte einen Freund älter als 21, ihren Freund küssen, hätte sie das auch schon gedurft als sie noch 15 war - also ist "küssen" eine vom Gesetzgeber "erlaubte" sexuelle Handlung, ist küssen überhaupt eine sexuelle Handlung? (Meine Fragen beziehen sich dabei EXCLUSIV aufs "normale" küssen auf dem Mund, nicht auf Jedermanns bekannte, andere, bzw. eindeutige sexuelle Handlungen!)

Gleiches könnte ich auch in Sachen "Kuscheln" fragen, denke aber das die Hintergedanken manch Anwesenden hier einfach schon zu abwägig sind um sinnvolle Antworten zu bekommen! Womit lediglich eine Definition (des Gesetzgebers) des Wortes "kuscheln" wohl noch hilfreich wäre!
Danke


WestMann
Daß Küssen keine sexuelle Handlung im rechtlichen Sinne ist, kann sich ein Laie bereits denken.
Im Gegensatz zu Petting, Petting ist eine sexuelle Handlung und das liegt natürlich auch nahe.

Jörg
 
W

WestMann

Gast
Jetzt ist wieder eine neue Gesetzesvorlage unterwegs, die jedoch eine wesentliche Verschärfung des Straftatbestandes vorsieht.

So soll das Schutzalter sogar auf 18 erhöht werden!
Um nur einen Punkt zu nennen.


Na wenn das keine Universallösung ist!!! :confused:
Nicht zum Kernthema passend, aber mal ehrlich:
Leben die "Tüftler" solcher Vorschläge wirklich noch in unserer Welt, oder doch evtl. irgendwo in Alice Wunderland?

Statt "irgendwo" anzusetzen wäre es doch wohl erstmal sinnvoller Jugendlichen bessere Perspektiven (auch bessere Freizeitangebote, soziales Verständnis für Einander etc) zu zeigen...
So können Jugendliche sich dann auch weiterhin ab 16 mit Bier oder Wein besaufen, den Freund/Freundin (auch ein sozialer Kontakt, bzw. soziale Bindung) dürfen sie aber nicht mehr "lieb" haben (an dieser Stelle erwarte ich nun den Aufschrei der Fraktion "Liebe ohne sexuelle Handlung"^^)!!!

Also ich für meinen Teil würde mir bei meiner Tochter weniger Gedanken machen wenn sie mit nem 23jährigen Freund ankommen würde als wenn ich in ihrem Zimmer 4 leere Pullen Wein finden würde, oder sie nach der Schule mit ner Bierfahne heim kommen würde...

Bin ich deshalb ein schlechter Vater? Denke wohl eher nicht, habe halt nur ein gewisses Vertrauen in das Handeln meiner Tochter - außerdem ist es für mich leichter mit einem 23jährigen Mann n paar "ernste" Worte zu plaudern statt mit ner Pulle Wein...

Ein bißchen mehr Vertrauen (an der richtigen Stelle) in unsere Jugend wäre vielleicht angebrachter als sinnlose Gesetzesänderungen die lediglich bewirken, uns, den Eltern eine weitere Aufgabe (Erziehung im altdt.) abzunehmen...

Und um eines vorwegzunehmen: Auch meine Kinder haben ihre Ecken und Kanten, zwar rauchen oder saufen beide nicht doch bietet das Leben ja weitaus mehr "Hürden" die es zu bewältigen gilt auf dem Weg zum "erwachsen sein"!
Also statt an weiteren Verschärfungen oder Änderungen bestehender Gesetze zu feilschen sollten besser u.a Bedingungen geschaffen werden wie die meist arbeitenden Eltern wieder mehr Zeit für ihre Kinder haben!!!
Ok, ganz anderes Thema und scheinbar immer unerreichbarer - somit also reine Fiktion :p


nun war ich selber weitab vom Thema, doch juckte es mir zu sehr in den Fingern als das ich diese sinnlosen Überlegungen zur Gesetzesänderung unkommentiert hätte lassen können :D


Grüßle,
WestMann


P.S @Rhenus: Mein post geht natürlich in keinster Weise gegen Dich, letztlich hast Du ja auch nur das wiedergegeben was seitens der Gesetzgebung evtl. geplant ist!

Wollte dies nur noch erwähnt haben um persönliche Anspielungen soweit wie möglich aussen vor zu lassen ;)
 
G

Gast

Gast
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Ich denke wenn hier die Frage aufgekommen wäre, ob GV mit einer 10 jährigen ok wäre,
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MFG und lasst die Finger von den Kindern, sucht euch eine Volljährige oder halt einen Volljährigen,.......
Danke für Deinen Beitrag.
 

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