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Lohnsteuerjahresausgleich

G

Gelöscht 115710

Gast
Grundsätzlich - also vom Prinzip her - hätte ich vermutet, dass eine Erklärung auch dann Pflicht ist, wenn man Steuern, der Berechnung nach, schuldet?
So ist es. Habe jetzt von den Fanboys vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2013 erhalten und darf 1.600 € nachzahlen. Hatte für 2013 nichts gemacht. Daher hatten die geschätzt. Also immer vorsichtig sein. Deutschland braucht viel Geld.
 
G

Gelöscht 115710

Gast
@Stan, wenn Du geschätzt wurdest, hattest Du sicherlich vorher schon eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten und hättest die Voraussetzungen erfüllt, nach denen Du verpflichtet gewesen wärst die Erklärung abzugeben.
Was die Schätzung angeht, könntest Du dagegen Einspruch einlegen und die Steuererklärung nachreichen.
Ich hatte nie eine Aufforderung erhalten.
 

777

Mitglied
Ich finde es wichtig, dass man von Anfang an eine Steuererklärung macht. Auch wenn man nicht viel erstattet bekommt lernt man wie es ist eine Steuererklärung auszufüllen. Meine erste Steuererklärung - noch ganz klassisch auf dem Papierbogen - hab ich ausgefüllt sobald ich das erste Mal Lohnsteuer gezahlt habe. Ich habe in dem Jahr weniger als 15€ rausbekommen und der Aufwand betrug Stunden, wenn nicht gar Tage.

Mit der Zeit zahlt man ja mehr Steuern und umso interessanter wird dann was man alles absetzen kann. Jedes Jahr kommt was neues dazu, weil man nun eine Weiterbildung macht, ein eigenes Auto hat, Vorsorgeaufwendungen (z.B. Versicherungen), ... Hier kann man überall Ausgaben geltend machen.

Ich habe dann irgendwann auch eine Software genommen. Das lohnt sich, weil man mit gezielten Fragen und Erklärungen durch die Steuererklärung geführt wird und so nichts vergisst oder sogar an Sachen erinnert wird, die man sonst gar nicht angegeben hätte (Pauschalbeträge für Arbeitsmaterial, Berufsbekleidung oder Kontoführungsgebühren? ;))

Mittlerweile mache ich die Steuererklärung mit links und bekomme abhängig von meinen Ausgaben zwischen 800 und 1500€ raus. Ich nutze übrigens WISO von Buhl, allerdings sind auch andere günstigere Programme ähnlich.
 

777

Mitglied
Nochmal, man muss nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Unter welchen Umständen hatte ich schon verlinkt.
Wenn man nachzahlen muss und man ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, wäre man nicht besonders clever eine Steuererklärung abzugeben.
Man bekommt nicht zwingend immer was raus.
Wenn man seine Steuererklärung ausfüllt und merkt man muss nachzahlen, wäre es in der Tat unklug wie abzugeben, falls man nicht vom Finanzamt dazu aufgefordert wird bzw. die Voraussetzungen erfüllt verpflichtend eine abzugeben. Was ja allerdings nichts daran ändert, dass es hilfreich ist überhaupt erstmal eine auszufüllen. Erst dann sieht man ja (als Laie) überhaupt erst ob man nachzahlen müsste oder etwas rausbekommen würde (vorausgesetzt man macht es über eine Software). Man muss die Steuererklärung ja nicht unbedingt abgeben, falls eine Nachzahlung droht.
 

Daoga

Urgestein
Man sollte schon vorher ausrechnen, was rauskommt.
Manchmal kommt auch eine Nachzahlung raus.
Je nachdem.
Wenn man das ganze Jahr nur nichtselbständig als angestellter Arbeitnehmer tätig war und sonst keine Einkommensquelle hatte, kann wegen der vielen abzugsfähigen Posten (Werbungskosten, Versicherungsbeiträge etc.) kaum eine Nachzahlung dabei herauskommen,
außer man muß zusätzlich z. B. hohe Zinseinnahmen, eine vermietete Wohnung, Spekulationsgewinn aus Immobiliengeschäften oder so versteuern. Mit solchen Dingen rutscht man aus dem LJA (nicht unbedingt abgabepflichtig, da ja meistens der Staat dafür draufzahlt per Erstattung) automatisch in die voll ausgewachsene Einkommensteuererklärung, die abgabepflichtig ist. Und da erst kommen die Nachzahlungen raus.
 

Daoga

Urgestein
Sobald man zur Abgabe verpflichtet ist, rechnet sich der Staat einen potentiellen Nutzen in Form einer Nachzahlung aus, ist logisch. Wo meistens nur Erstattungen rauskommen, ist der Staat "großzügig" und hofft, daß viele Leute keine freiwillige Erklärung machen und somit auf eine Erstattung verzichten.
 

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