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Lohnpfändung

A

alias66

Gast
hallo an alle hier,

habe hier mal eine frage.
für meine minderjährige tochter,wird im november 18,zahle ich 287€ unterhalt.
vor geraumer zeit,konnte ich nicht zahlen und es hat sich gegenüber der kindesmutter ca.3000€ angesammelt.nun bekomme ich eine lohnpfändung von ihr.ich verdiene so ca.1250€ netto.
meine frage wäre jetzt????
- wie lange gilt diese pfändung?(bis meine tochter 18 ist und ich mit ihr die rückzahlung vereinbare oder bis alle schulden getilgt sind)

-wieviel bleibt mir eigendlich zum leben?

für infos wäre ich dankbar.


grüße von alias66
 
M

Michy4011

Gast
hallo an alle hier,

habe hier mal eine frage.
für meine minderjährige tochter,wird im november 18,zahle ich 287€ unterhalt.
vor geraumer zeit,konnte ich nicht zahlen und es hat sich gegenüber der kindesmutter ca.3000€ angesammelt.nun bekomme ich eine lohnpfändung von ihr.ich verdiene so ca.1250€ netto.
meine frage wäre jetzt????
- wie lange gilt diese pfändung?(bis meine tochter 18 ist und ich mit ihr die rückzahlung vereinbare oder bis alle schulden getilgt sind)

-wieviel bleibt mir eigendlich zum leben?

für infos wäre ich dankbar.


grüße von alias66
Hi,

die Pfändung bleibt bis die Schulden getilgt sind. Es sei denn du klärst das mit dem Anwalt deiner Frau. Also andere Vereinbarung oder so machen.

Dir bleiben exakt 840 EUR.
 
A

alias66

Gast
Hi,

die Pfändung bleibt bis die Schulden getilgt sind. Es sei denn du klärst das mit dem Anwalt deiner Frau. Also andere Vereinbarung oder so machen.

Dir bleiben exakt 840 EUR.

danke ersteinmal für die schnelle antwort.

muß ich denn trotzdem noch zahlen, auch wenn sie 18 geworden ist? ich muß doch dann mit ihr den unterhalt aushandeln,wie man so schön sagt.momentan sitzt ja noch das jugendamt dazwischen.komme ja mit ihr sehr gut aus--kann sie als tochter bzw. als betroffene nichts machen????
 
M

Michy4011

Gast
danke ersteinmal für die schnelle antwort.

muß ich denn trotzdem noch zahlen, auch wenn sie 18 geworden ist? ich muß doch dann mit ihr den unterhalt aushandeln,wie man so schön sagt.momentan sitzt ja noch das jugendamt dazwischen.komme ja mit ihr sehr gut aus--kann sie als tochter bzw. als betroffene nichts machen????
Also das weiss ich jetzt ehrlich gesagt nicht :confused:

Aber rein vom Verstand her würde ich sagen musst du trotzdem noch zahlen, denn die Schulden die sich bisher aufgetürmt haben, verschwinden ja nicht einfach weil sie 18 ist. Und vorallem sind diese ja vor ihrem 18 Geburtstag angefallen und dienen deiner Exfrau zur Erziehung des Kindes. Von daher ist sie ja der Gläubiger und nicht deine Tochter.
 
R

Ratlos 200

Gast
Hy

Auch wenn deine Tochter volljährig ist mußt du UH zahlen. Bis zum ersten selbstverdienten Lohn deiner Tochter.

wenn sie 18 wird ist auch nicht mehr die Mama für den UH zuständig sondern Deine Tochter selber-sprich wenn sie was anderes will muß sie es selber machen.

Auch seid ihr beide-Mutter Und Vater ab dem 18 Lebensjahr barunterhaltspflichtig gegenüber dem Kind.Es sei denn sie wohnt bei der Mutter und die Leistet ihren Anteil an UH in anderer Form.

Raus aus dem UH mit Schulden bist du erst wenn alles bei Plus Minus Null angekommen ist.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Du kannst dich nackig ausziehen und zeigen das du nicht hast und man wird dir nicht glauben. Mein Freund bekommt Harz 4 und hat nichts und seine Exfrau prozessiert und prozessiert , sie sagt er hat Geld und das Gericht bzw. Anwältin glaubt ihr. Alle Unterlagen, Absagen von Firmen, der Nachweis über phychatrische Behandlung
werden als Unwahr betitelt. Aber wahrscheinlich ist seine Exfrau und deren Anwältin der deutschen Rechtschreibung nicht mächtig, sonst könnte sie lesen, das es sich um Absagen handelt. :D:D
Gegen ihn liegt auch ein Verfahren vor. Hier handelt es sich auch um 3 tausend Euro.
Du musst zahlen, egal wie.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Eine stimmige,rechtsverbindliche Antwort kann/wird Dir nur ein RA erteilen (können)--siehe:
3 Anwälte---9 Meinungen..oder so.. :D

Meine Version:

Pfändung ist bei gültigem vollstreckbarem Titel möglich übersteigendem Betrag Deines pfändungsfreien Einkommens .

Bei Gericht kannst Du sowohl den pfändungsfreien Betrag versuchen,ändern zu lassen ( wer noch anderen unterhaltspflichtig ist z.B. oder Sonderbelastung hat,kommt evl. in Genuß niedrigerer Pfändung,wer z.B. keine Wohnkosten hat...muß mit Gläubigerantrag auf NIEDRIGERE Pfändungsfreigrenze rechnen!),
Du kannst jederzeit (bei Einkommensschwankung) den Titel anfechten vor Gericht,

ab dem 18.Geburtstag des Kindes ERLISCHT das Recht der bisher Sorgeberechtigten auf "Wahrnehmung der Kindesrechte" -
ab dem Tag ist der Titel zwar u.U. der Höhe nach noch gültig (je nach Abfassung!) --die EMPFANGSBERECHTIGUNG geht aber auf das nun volljährige Kind selbst über.

Es ist NICHT so,daß "aufgelaufene K.-Unterhaltsbeträge" dann noch die Mutter bekommt.
Sie war immer nur "Vertreter ",es war NIEMALS
ihr Anspruch !

Wenn das Kind es so möchte und schriftlich festlegt,
ginge ein Weiterzahlen auf Mama-Konto.

Ab dem 18.Geb. ist es eine Forderung des Kindes direkt.

Das Kind kann es stunden/erlassen (wenn es nett/dusselig/unkundig ... ist u.keinen Bedarf hat oder KEINE SOZIALLEISTUNGEN benötigt...) ,

im eigenen Namen (Titelumschreibung beim Fam.gericht "der Volljährigkeit wegen zwecks Zwangsvollstreckung" weiterpfänden,

kann gegen Mama+Papa erneut Auskunft/Unterhalt prüfen/fordern/erklagen-
je nach Bedarf(Ausbildungsunterhalt) oder Euren Freibeträgen,die dann anders (höher) sind als ggü.einem Minderjährigen.

Wenn das Kind z.B. Bafög beantragt oder ALG2 oder Unterhalt von der Mutter, muß es auch offene Forderungen /Unterhaltsguthaben angeben...denn: wenn es von Dir noch 2500 Eu KU zu bekommen hätte ,stünde ihm erst dann ALG2 z.B. zu,wenn es nachweislich vergeblich versucht hat ,den KU zu pfänden.

(Wobei das Beispiel bissel hinkt,denn man hat ja auch Freibeträge -- ALG2-nichtgefährdendes Guthaben wäre hier ein Unterhaltsvermögen unterhalb best.Grenzen --es gibt aber auch durchaus Väter,die den titulierten KOMPLETTEN 18jährigen KU schulden ) .

Also: Exfrau pfändet berechtigt bis November .

Ab dann ist neu zu fragen :
WAS macht das Kind? Ist es Azubi? Ist es Schüler?
Wohnt es (weiter ) bei Mama?

Wenn Du als Volljähriger (Erwachsener halt) einen Bedarf von 1100 Eu hast (Freibetrag ggü.Student o.Deinen Eltern ..etc.) -....muß man sich fragen,ob man dem dann ebenfalls volljährigen Abkömmling einen Verzicht auf den ihm zustehenden Ausbildungsunterhalt -der SOWIESO nur ca. 670 Eu ist!

also WESENTLICH weniger,warum auch immer,der des voll mit Wohnmöbeln, Hausrat,Zeugs.....ausgestatteten Elternteiles!!!!
(auf Kosten der Mama? Auf Kosten des Staates? Auf Kosten der Gesundheit des Abkömmlings...)
zumutet---nur---

"weil man sich mit dem Kind prima versteht und dieses den Papa nicht pfänden wird".

Der Sorgeberechtigte pfändet ausgeurteilten KU wegen des unstrittigen Sachverhaltes
(KU= Eigentum des KINDES, nur mit VOLLMACHT empfangen! )
niemals "aus Bosheit" --sondern nur aus rechtlich,gesetzlich so festgelegten Gründen! )

Auch,wenn es manchmal anders erscheint...

Der GELEISTETE KU des Sorgeberechtigten ggü.dem von ihm betreuten Kind ist m.E. immer höher als die "abrechenbaren Mittel wie Wohnung,Essen.."
---da dort nicht nur die eingesetzten Barmittel zum Tragen kommen...sondern viele tausende Stunden der realisierten SORGE ,Betreuung ,Verantwortung...des KOPFHINHALTENS (juristische Konsequenzen bei Sorgerechtsverletzung/Fehlern/Unglücken...und HAFTUNG für alle Dummheiten der pubertierenden Chaotenbande :cool: z.B.

Vielleicht o.t.--aber...könnte mal jemand ausrechnen,was 18Jahre mit "angemessenem Erzieherstundenlohn " ergeben--- bevor man sich über "böse Pfändungen" ärgert....157.680 Stunden (wenn ich mich nicht vertippt hab?)---
WAS ist Euch ,ist dem Staat,ist der später von Rentenerarbeitern profitierenden Kinderlosen eine solche Verantwortung wert...stundenlohnmäßig...


Das relativiert vielleicht die Sichtweise....bezüglich der "in den Rachen rachsüchtiger Exen/r geworfener Kindes-Unterhaltssummen"


freundlicher Gruß ! :):):)

Micky
 
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