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"Letzte Mahnung" von Klarna für nie bestellte Ware erhalten!

Bodo B.

Aktives Mitglied
Tschuldigung, aber - wenn die Forderung wirklich unbegründet ist - braucht man da nichts mehr zu schreiben. Die wollen Dir Angst machen und Dich zum Zahlen drängen. Jegliche Kontaktversuche sind zwecklos, denn sie wollen nur Geld und sonst nichts. Schreiben bringen da leider gar nichts.

Ich würde an Deiner Stelle die Sache einfach aussitzen. DIE müssen beweisen, dass Du ihnen etwas schuldest und das können sie nicht.

Die Summe wird durch die Mahngebühren natürlich stets steigen. Aber auch davon solltest Du Dich nicht beeindrucken lassen - natürlich vorausgesetzt, die Forderung ist unbegründet.
 
F

Fafnir

Gast
Man muss dir erst mal nachweisen, dass überhaupt etwas an dich gesendet wurde. Das geht nur über einen Quittungsbeleg des Paketunternehmens, mit dem die Ware versendet wurde. Liegt eine solche Quittung nicht vor, musst du auch nichts zahlen.
 

Yado_cat

Aktives Mitglied
Sowas passiert ständig, ist auch mir passiert.

Ich habe damals meinem Verstand gezweifelt, schließlich konnte ich mich nicht daran erinnern, was ich da bestellt haben soll und wann das geliefert wurde.

Ich habe dann meinen Bestellauftrag und die Ablieferbelege (lange vor Corona) mit meiner Unterschrift angefordert.
Da die dieses nicht mit meinen korrekten Daten liefern konnten, war die Forderung vom Tisch.
Die Firmen wissen dann schon das sie einem Betrug aufgesessen sind.
Aber natürlich versuchen die erstmal die Kohle vom angeblichen Empfänger zu holen.
 

Tamagochi6

Aktives Mitglied
Hallo,

heute als ich nachhause kam und den Briefkasten geleert hatte, traf mich fast der Schlag. Ich hatte eine "letzte Mahnung" von Klarna bekommen über knapp 100 Euro. Der Artikelbeschreibungstext meiner angeblichen Bestellung war auf spanisch und das Unternehmen, bei dem ich bestellt haben soll, sagte mir vom Namen her überhaupt nix. Zudem gab es auch nie eine vorangegangene Rechnung, Zahlungserinnerung o.ä.

Also erstmal Pc angeschmissen und gegoogelt. Es handelt sich um eine Firma, die zu einem dieser Billig-Chinaware-Seller (W*sh) gehört. Bei deren Smartphone-App habe ich mich tatsächlich mal mit meiner Mailadresse registriert (sonst hätte ich mir über die App die ganzen Artikel gar nicht anschauen können) und habe auch immer haufenweise Werbung von ihnen im Postfach, jedoch habe ich dort nie etwas bestellt und die App zügig wieder gelöscht, weil es einfach Billig-Ramsch ist. Auch die Historie meines Klarna-Kontos zeigt keinerlei Bestellungen / fällige Zahlungen o.ä. von dieser Firma an.

Nachdem ich den Artikelbeschreibungstext mal durch den Google-Übersetzer gejagt habe, soll ich angeblich 2 Fußkettchen im Wert von 80 Euro bestellt haben, die Versandkosten lägen bei 20 Euro. Aha!

Jedenfalls habe ich das Ganze dann Klarna gemeldet, die wollen sich den Fall nun anschauen und sich wieder melden und ich hoffe inständig, dass das Ganze zu meinen Gunsten ausgehen wird. Was aber, wenn nicht? Muss ich dann tatsächlich für Ware zahlen, die ich nicht bestellt habe? Kennt sich jemand mit sowas aus oder hatte vielleicht mal einen ähnlichen Fall?
Der Brief wird einfach scam sein. Du hast die Ware nicht bestellt. Und vorher auch nie Mahnungen erhalten. Wish ist zwar billigware, aber keine gefährliche Betrugsapp, ich habe da schon oft normal bestellt und die Bestellungen immer erhalten. 2 Fußkettchen für 80 Euro wirst du da never finden, wie gesagt, billigware. Die werden damit nichts zu tun haben.

Das ist locker ein Spam einer korrupten Firma, die man so nicht kennt. Du hast schon das richtige gemacht und es Klarna gemeldet.
 

Nilia

Neues Mitglied
Hallo Beyond,
ich hatte genau die gleiche Überraschung erlebt. Ausgangspunkt war ein Betragvon60 Euro. Nach mehreren Inkassobüroschreiben und sogar Anwaltschreiben sollte ich dann nach 2 Jahren 600 Euro bezahlen. Ein befreundeter Anwalt hat zu mir gesagt, das wäre stets die gleiche Masche, es geht um einen Betrag unter 100 Euro, wo angenommen wird, dass diese Summe von einigen gezahlt wird um Ruhe zu haben. Tatsächlich haben die keine Chance das Geld zu bekommen, denn das müssen die beweisen, das Du bestellt hast. Das werden die in keinem Fall können, daher gehen die auch nie wirklich vor Gericht. Also cool bleiben und nicht reagieren-so schwer das auch ist - öde wenn dann allenfalls, dass der Anspruch nicht besteht und Du auch dann nicht zahlen wirst, wenn ein Anwaltsbüro von denen beauftragt würde oder sonstiges weiteres von denen veranlasst wird. Wie gesagt, irgendwann ist dann Ruhe, weil sie wissen, dass sie vor Gericht keine Chance haben. Man kann natürlich auch zahlen und hat dann Ruhe, das hätte mich aber so geärgert, dass das für mich nicht in Betracht kam. Zwei Jahre lang Post bindenden mit jeweils steigenden Gebühren war zwar nervig aber am Ende freut man sich dann, sich nicht hat erpressen zu lassen. Ich wünsch Dir viel Erfolg und Jeep cool 😀
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Und nein: Du musst nichts bezahlen, was du nicht bestellt hast. Sie müssen beweisen, dass du die Ware erhalten hast und dass eine Bestellung bei ihnen eingegangen ist. Sonst könnte ja jeder einfach Rechnungen ausschicken und alle müssten beweisen, dass sie nichts gekauft haben. Wie soll das gehen?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ah ...und auf das Widerrufsrecht würde ich mich nicht berufen, denn wenn ich keinen Auftrag erteilt habe, kann ich ihn auch nicht widerrufen.
Gute Idee.
Also schreibt man nicht, dass man widerruft sondern dass man hilfsweise widerruft.

Man könnte ja auch noch eine Strafanzeige wegen einem Betrugsversuch stellen.
Dazu braucht man aber eine natürliche Person, gegen die man vorzugehen gedenkt.

Falls man genervt ist, kann man eine Nicht-Feststellungsklage erheben. Dadurch soll festgestellt werden, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist oder nicht existiert, folglich auch keine Verpflichtungen erwachsen sein können.

Übrigens ist es immer wichtig, den Gegner in Verzug zu setzen.
Dazu gibt man ihm eine Aufgabe ( auf die man einen Anspruch hat) , die er innerhalb der Frist zu erledigen hat. Kommt er dem nicht nach, so kann man Rechtshilfe zwecks Erledigung herbei rufen. Gewinnt man dann, zahlt der Gegner.
 

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