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frara

Urgestein
auch wenn sie unbezahlbar ist...

okay, letzte woche lag ich im kankenhaus. mein zimmer teilte ich mit einer sehr sympathischen 54-jährigen frau. 2 schlaganfälle zwangen sie in den rollstuhl, sie kann nicht mehr gehen, ihr rechter arm ist unbrauchbar.
sie erzählte mir von ihrem leben...

ich war baff, als sie mir berichtete, dass sie im monat nach abzug aller kosten, sie gönnt sich nichts, ausser einer katze, und allen ihr herzliches lachen, noch genau 100 euro zum leben pro monat habe.
mehr nicht.

ich habe nun mit ihr zusammen überlegt, heute telephonierten wir wieder, ob ich die ganze geschichte an die zeitung mit den 4 buchstaben schicken soll...

weshalb muss ein solch wirklich armer mensch, der zu 100% schwerstbehindert ist, noch gez-gebühren zahlen.
begründung der gez:"sie sind ja nicht blind".

über meinungen wäre ich dankbar!
danke, frara


 
Zuletzt bearbeitet:

frara

Urgestein
richtig, tmol.
ich hab heute auch noch mit meinem anwalt gesprochen, meinem cousin, er meinte, ich solle es probieren..
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Lebt die Frau denn von ihrem eigenen Geld. Anscheinend liegt sie knapp über einem Bereich, wo ihr eigentlich staatliche Hilfe zusteht.
Es gibt doch die Möglichkeit sich von der GEZ befreien zu lassen, wenn man Hartz4 bezieht oder in einer ähnlich prekären Situation ist, wo man knapp mehr hat, als ein Leistungsbezieher, aber die Zahlung des Beitrags genau dieselbe unbillige Härte darstellen würde.
Das müsste hier doch vorliegen. Denke nicht, dass die Katzen der armen Frau jeden Tag Seezungenfilets zum Essen bekommen.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
.....
54-jährigen frau. 2 schlaganfälle zwangen sie in den rollstuhl, sie kann nicht mehr gehen, ihr rechter arm ist unbrauchbar.
....

weshalb muss ein solch wirklich armer mensch, der zu 100% schwerstbehindert ist, noch gez-gebühren zahlen.
begründung der gez:"sie sind ja nicht blind".
.....
Hallo Frara,

der Spruch "Sie sind ja nicht blind" ist wohl eher als Witz zu verstehen.
Wurde denn geprüft, ob sie wegen der hier aufgeführten Nummer 433
von der Zahlung der Gebühren befreit werden kann?

https://www.rundfunkbeitrag.de/form...d_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

Sollte mich wundern, wenn nicht...

LG
 
C

chrismas

Gast
Die Prüfung muss vom Versorgungsamt vorgenommen werden, daher ist es immer besser, wenn man denn eine Neufeststellung beantragt, pauschal alles anzukreuzen.

Was den Rest angeht, so sollte sich die Dame eventuell mal an den sozialen Dienst wenden und sich dort Unterstützung bei der Beantragung von etwaigen Hilfen holen, denn bei einer Schwerbehinderung von 100% dürfte so einiges zusammenkommen, was beantragt werden könnte. Sei es Hilfe im Haushalt, Grundsicherung (Sozialamt) und sofern das Merkzeichen G vorhanden ist, würde es hier auch nochmal zusätzlich 17% zum normalen Regelsatz geben und dann wäre über die Grundsicherung eine Befreiung ebenfalls möglich etc pp

Ansonsten was diese Härtefallregelungen angeht, so existieren die meines bisherigen Kenntnisstandes nur auf dem Papier und werden in der Regel abgelehnt.
 

frara

Urgestein
Lebt die Frau denn von ihrem eigenen Geld. Anscheinend liegt sie knapp über einem Bereich, wo ihr eigentlich staatliche Hilfe zusteht.
Es gibt doch die Möglichkeit sich von der GEZ befreien zu lassen, wenn man Hartz4 bezieht oder in einer ähnlich prekären Situation ist, wo man knapp mehr hat, als ein Leistungsbezieher, aber die Zahlung des Beitrags genau dieselbe unbillige Härte darstellen würde.
Das müsste hier doch vorliegen. Denke nicht, dass die Katzen der armen Frau jeden Tag Seezungenfilets zum Essen bekommen.
kein hartz4.
 

frara

Urgestein
Die Prüfung muss vom Versorgungsamt vorgenommen werden, daher ist es immer besser, wenn man denn eine Neufeststellung beantragt, pauschal alles anzukreuzen.

Was den Rest angeht, so sollte sich die Dame eventuell mal an den sozialen Dienst wenden und sich dort Unterstützung bei der Beantragung von etwaigen Hilfen holen, denn bei einer Schwerbehinderung von 100% dürfte so einiges zusammenkommen, was beantragt werden könnte. Sei es Hilfe im Haushalt, Grundsicherung (Sozialamt) und sofern das Merkzeichen G vorhanden ist, würde es hier auch nochmal zusätzlich 17% zum normalen Regelsatz geben und dann wäre über die Grundsicherung eine Befreiung ebenfalls möglich etc pp

Ansonsten was diese Härtefallregelungen angeht, so existieren die meines bisherigen Kenntnisstandes nur auf dem Papier und werden in der Regel abgelehnt.
sie hat ein ag im ausweis, also außergewönlich gehbehindert...
 

frara

Urgestein
danke, yannickle. ich rufe sie nachher nochmals an.trotzdem habe ich jetzt so richtig lust bekommen, an die vier buchstaben zu schreiben...
 
G

Gelöscht 51040

Gast
Bei einer solch hohen Behinderung müsste sie, wie hier schon geschrieben, einig. Gelder und Hilfen bekommen, z.b. auch für Medikamente keine Zuzahlung mehr leisten.
Leider drücken sich alle Kassen und Firmen so lange es nur geht um diese "Ausgaben".
Zur Erklärung: eine sehr gute Freundin von mir arbeitete eine Zeit lang bei einem Call-Center und war für die Bearbeitung der Post zuständig. Sie hatte die klare Anweisung alle Gesuche die nicht von einem Anwalt kamen abzulehnen.
Deswegen sollte deine Bekannte auch nicht zur Zeitung, sondern zu einem guten Anwalt oder einer Verbraucherrechtsstelle oder Behindertenvertretung gehen.
 
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