Findefuchs
Sehr aktives Mitglied
In so einem Fall - krankschreiben lassen.
Sie hat ja schon was Neues und sich für so einen Arschl****betrieb noch weiter kaputt machen lassen? Dann lieber Krankschreibung und den Resturlaub hintendran hernehmen, um nicht mehr hinzumüssen.
Wenn da schon Tränen fließen, sollte sie sich nicht zwei Wochen unötig quälen.
Jeder gute Arzt, dem man die Situation schildert, wird das verstehen. Ist so meine Erfahrung.
Ich würde auf jeden Fall Beschwerde bei der IHK einlegen. Es kann auch sehr helfen, wenn man Lehrer von der Berufsschule mit ins Boot holt und die scheinen ja selbst der Meinung zu sein, dass das arme Mädel ausgenutzt wird. Zum Spaß wird ja sowas nicht gesagt. Und wenn sie da sowieso nicht mehr hin muss und schon einen anderen Ausbildungsplatz hat, ist sie ja zum Glück aus der Schusslinie raus.
Wenn sie stempelt und dann auch z. B. rauskommt, dass sie oft Überstunden gemacht hat, wird es eng. Minderjährige dürfen nur maximal 40 Stunden die Woche arbeiten, maximal 8 Stunden täglich, Berufsschulzeit gilt auch übrigens als Arbeitszeit.
Sie hat ja schon was Neues und sich für so einen Arschl****betrieb noch weiter kaputt machen lassen? Dann lieber Krankschreibung und den Resturlaub hintendran hernehmen, um nicht mehr hinzumüssen.
Wenn da schon Tränen fließen, sollte sie sich nicht zwei Wochen unötig quälen.
Jeder gute Arzt, dem man die Situation schildert, wird das verstehen. Ist so meine Erfahrung.
Ich würde auf jeden Fall Beschwerde bei der IHK einlegen. Es kann auch sehr helfen, wenn man Lehrer von der Berufsschule mit ins Boot holt und die scheinen ja selbst der Meinung zu sein, dass das arme Mädel ausgenutzt wird. Zum Spaß wird ja sowas nicht gesagt. Und wenn sie da sowieso nicht mehr hin muss und schon einen anderen Ausbildungsplatz hat, ist sie ja zum Glück aus der Schusslinie raus.
Wenn sie stempelt und dann auch z. B. rauskommt, dass sie oft Überstunden gemacht hat, wird es eng. Minderjährige dürfen nur maximal 40 Stunden die Woche arbeiten, maximal 8 Stunden täglich, Berufsschulzeit gilt auch übrigens als Arbeitszeit.