Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Lehre mit 26 Jahre - Bekomme ich Hilfe vom Staat (Agentur für Arbeit)?

M

Mit26indieLehre

Gast
Hallo.

Ich mache bald eine Ausbildung zum Maler. Ich bin aber schon 26 Jahre alt und wohne auch nicht mehr bei meinen Eltern.
Ich war lange arbeitslos, hatte dann einen 400€ Job und dann eine VZ-Beschäftigung, wo ich dann auch umziehen konnte und meine eigene Wohnung hatte.
Ich hatte einen Vertrag von 1 Jahr und hatte mich danach entschlossen in eine Maßnahme zu gehen, wo ich über die Agentur für Arbeit dann ein Langzeitpraktikum machen konnte.
Jetzt habe ich in München eine Ausbildungsstelle bekommen, weil ich da 1 Woche Probearbeiten war.
Jetzt ist halt so, dass ich ja jetzt von Köln nach München ziehen muss. Kein Thema das kann ich alleine, weil ich nur in einer 1 Zimmer Wohnung gehaust habe und nicht viel habe. Außerdem habe ich einen Führerschein und mache alles innerhalb von 24 Stunden.
Aber wie sieht es aus während der Lehre mit Geld vom Staat?
Bekomme ich unterstützung vom Staat?
Irgendwie Hartz 4 oder Bafög, oder was auch immer?
So viel ich nämlich weiß, sind doch beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Lebensjahr unterhalt zu zahlen. Aber ich bin ja jetzt schon 26 Jahre alt.

Und was ist, wenn ich keine Hilfe bekomme? Gleich wieder kündigen und eine ungelernte Arbeit annehmen? Ich möchte ja ne Ausbildung jetzt machen, aber bin halt etwas älter als andere Azubis.

Grüße Mit26indieLehre.
 

Hexe46

Aktives Mitglied
In wie weit dir welche Unterstützung vom Staat zusteht kann dir die ARGE genauer sagen.
Vlt. kann dein zukünftiger Arbeitgeber auch weiterhelfen.
Er kennt ja auch deine Lage.
Die Eltern sind aus dieser "Nummer" raus. Unterhaltspflichtig sind sie längstens bis zum 25. Lebensjahr.

l.g. Hexe
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben