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Legitime Gründe fürs Jobcenter, warum kein Unterhalt beim Vater eingefordert wird?

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Gast

Gast
Moin! Ich bin aufgrund der Notwendigkeit wieder bei meiner Mutter eingezogen, die ihrerseits ALG 2 bezieht. Nun hat sie beim Jobcenter gemeldet, dass ich bei ihr lebe (ohne Sozialleistungen für mich zu beantragen), und die wollen von mir unter anderem wissen, ob ich Unterhalt bekomme, und wenn nicht, warum.

Ich möchte keinen von ihm verlangen, da bei ihm recht unerwartet ein zweites Kind auf dem Weg ist und er finanziell trotz hohem Verdienst auf dünnem Eis läuft. Ich wurde gebeten, niemandem, vor allem nicht meiner Mutter, von der Schwangerschaft seiner Freundin zu erzählen, was ich selbstverständlich einhalte.

Die Frage ist nun: Was soll ich dem Jobcenter sagen, damit es meinen Vater aus dem Spiel lässt und mich in dieser Angelegenheit nicht weiter bedrängt?

Ich bin übrigens 20 Jahre alt. Derzeit arbeits-, aber nicht ausbildungssuchend, weil meine Vorgeschichte der Berufsberatung zu kritisch ist. Bei mir besteht der Verdacht auf Asperger, in 2 Monaten hab ich einen Termin beim Psychiater, woraufhin Treffen mit den Psychologen der Arbeitsagentur sowie dem Gesundheitsamt zwecks Erstellungs eines Behindertenausweises erfolgen soll. Kindergeldanspruch wird geprüft.
 
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Gelöscht 47471

Gast
Moin! Ich bin aufgrund der Notwendigkeit wieder bei meiner Mutter eingezogen, die ihrerseits ALG 2 bezieht. Nun hat sie beim Jobcenter gemeldet, dass ich bei ihr lebe (ohne Sozialleistungen für mich zu beantragen), und die wollen von mir unter anderem wissen, ob ich Unterhalt bekomme, und wenn nicht, warum.

Ich möchte keinen von ihm verlangen, da bei ihm recht unerwartet ein zweites Kind auf dem Weg ist und er finanziell trotz hohem Verdienst auf dünnem Eis läuft. Ich wurde gebeten, niemandem, vor allem nicht meiner Mutter, von der Schwangerschaft seiner Freundin zu erzählen, was ich selbstverständlich einhalte.

Die Frage ist nun: Was soll ich dem Jobcenter sagen, damit es meinen Vater aus dem Spiel lässt und mich in dieser Angelegenheit nicht weiter bedrängt?

Ich bin übrigens 20 Jahre alt. Derzeit arbeits-, aber nicht ausbildungssuchend, weil meine Vorgeschichte der Berufsberatung zu kritisch ist. Bei mir besteht der Verdacht auf Asperger, in 2 Monaten hab ich einen Termin beim Psychiater, woraufhin Treffen mit den Psychologen der Arbeitsagentur sowie dem Gesundheitsamt zwecks Erstellungs eines Behindertenausweises erfolgen soll. Kindergeldanspruch wird geprüft.
Das Problem ist, dass Deine Anwesenheit in jedem Fall genutzt wird, um den Bedarf Deiner Mutter neu zu berechnen.

Wenn es also irgendwelche Möglichkeiten gibt über Dich ein Einkommen herein zu holen, welches die Hilfebedürftigkeit Deiner Mutter reduziert, dann wird das auch wahrgenommen.

Wenn also die Neuberechnung zum Beispiel ergibt, dass Deiner Mutter monatlich 120 € weniger zustehen weil die Kosten für Unterkunft, Heizkosten und Nebenkosten sich nun auf zwei Personen verteilen, dann wird Deine Mutter im Monat 120,- € weniger überwiesen bekommen.

Ob Du Dir dann einen Job suchst und ihr das Geld gibst, oder ob Du Deinen Vater diesbezüglich behelligst, bleibt Dir momentan noch selbst überlassen. Sobald Du jedoch in irgendeiner Form Geld vom Staat erhältst, wird dieser alles Erdenkliche tun, um seine Ausgaben für Dich zu verringern so weit das nur möglich ist.

Und da wird Dein Vater, ob Du willst oder nicht, mit ins Kalkül gezogen .... und wenn Ansprüche Deinerseits an Deinen Vater bestehen, dann werden diese auch eingefordert, soweit sich dies mit den Lebensverhältnissen Deines Vaters vereinbaren lässt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Warum wollen die wissen ob und warum du was bekommst, wenn du nicht Leistungsempfänger bist sondern deine Mutter?

Würdest du Leistungen beantrage wäre Unterhalt natürlich eine vorrangige Leistung, die du durchsetzen musst, auch wenn es dir unangenehm ist. Solange dein Vater zahlen könnte, ist Sozialleistung nachrangig.

Interessant wäre für mich der Verdacht, dass das Jobcenter Dein Einkommen prüft (Kindesunterhalt, Kindergeld, etc) und aus euch eine Bedarfsgemeinschaft macht. Wohnst du bei deiner Mutter und hast mehr Einkommen als für dich alleine notwendig, unterstellt das Jobcenter sicherlich eine Bedarfsgemeinschaft und dass du deine Mutter mit versorgst.
 
C

chrismas

Gast
Ich bin übrigens 20 Jahre alt. Derzeit arbeits-, aber nicht ausbildungssuchend, weil meine Vorgeschichte der Berufsberatung zu kritisch ist. Bei mir besteht der Verdacht auf Asperger, in 2 Monaten hab ich einen Termin beim Psychiater, woraufhin Treffen mit den Psychologen der Arbeitsagentur sowie dem Gesundheitsamt zwecks Erstellungs eines Behindertenausweises erfolgen soll. Kindergeldanspruch wird geprüft.
Das reicht schon als Begründung, denn dein Vater ist nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn du dich nachweislich in einer Ausbildung befindest oder ernsthaft nach einer suchst. Beides trifft bei dir derzeit nicht zu und daher hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt.

(am besten wäre es, wenn du zu einem Anwalt für Familienrecht gehst und dir das so aufschreiben lässt)
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Die ARGE spart sich die halbe Miete, da du bei deiner Mutter eingezogen bist, d.h. deine Mutter bekommt zukünftig nur noch den hälftigen Anteil der Miete.

Dein Vater ist laut Gesetz zu Kindesunterhalt verpflichtet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Gegenzug kannst du in Jahren oder Jahrzehnten mit fortschreitenden Alter deines Vaters und möglichem Pflegefall vom Staat zur Kasse gebeten werden, auch wenn du zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kindesunterhalt forderst.

Informiere dich jetzt über deine Rechte und Pflichten gegenüber deinem Erzeuger.

Ich schließe mich dem Beitrag von Rose an. Jeder darf sein Leben so gestalten wie er will, allerdings nicht auf Kosten anderer, die zu kurz kommen könnten.
 

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