Also soweit ich weiß, wird man eben nicht wieder ausgewiesen, wenn man schon ein Kind mit jemandem hat (zumindest in Deutschland nicht, ich vermute, in Ö ist es ähnlich). Das geht nämlich gegen das Kindeswohl, da man sagt, dass das Kind ein Recht hat, seinen Vater zu sehen zu können. Was nicht geht, wenn Papi abgeschoben wurde. Deshalb sind viele Nicht-EU-Ausländer, die nur über Heirat an eine Aufenthaltsgenehmigung gekommen sind, so scharf auf ein gemeinsames Kind. Weil man nicht mehr abgeschoben wird, sobald es da wird und man daher nicht so lange eine schöne heile Welt vorspielen muss.
Das mit England klingt für mich eher nach Problemen mit der Justiz. Vielleicht bei den persönlichen Angaben beim Visum geschummelt oder so...
Für mich klingt das eher nach einem Fall, in dem der Kerl - nachdem das Bleiberecht durch ein Kind gesichert wurde - sich nicht mehr die Mühe macht, eine schöne Ehe vorzugaukeln. Womöglich hat sie ihn ja nur deshalb rausgeworfen, weil er sich unmöglich benimmt. Wenn er dir in einem Punkt die Wahrheit gesagt hat, dann in dem, dass er nur wegen dem Visum zu ihr zurückgeht. Dich behält er derweil als Backup. Nicht dass es nach der Scheidung plötzlich doch Probleme mit dem Aufenthaltsrecht gibt. Dass er noch eine Dumme hat, die ihn im Zweifel schnell heiratet.