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Kurzarbeitergeld zu spät zahlen?

Winternebel74

Mitglied
Hallo,

ich habe gelesen das es einigen Firmen so geht, aber darf ein Chef das Kurzarbeitergeld 3-4 Wochen zu spät zahlen? Er wäre bisher immer in Vorzahlung gegangen (das Amt zahlt scheinbar so spät) und das könne er nicht mehr. In der Weihnachtsansprache hies es noch, dass zwar kein Gewinn erwirtschaftet wär, aber die Kosten durch die Einkünfte gedeckt wären. Innerhalb eines Monats ist jetzt auf einmal alles anders?
Jetzt bekommt man Ende Februar 0€ Gehalt, aber Miete, Strom, Lebensmittel etc. laufen für mich weiter. Wie soll das gehn? Steckt hier auch jemand in der Klemme? Ist das alles so rechtens?
Achso ... einige Kollegen arbeiten zur Zeit sogar ... (ohne Gehalt!!) obwohl gesagt wurde das alle auf 100% KA zuhause bleiben.

LG W.
 

Peter1968

Moderator
Hallo,
hierzu einige gute Aussagen aus dem Betriebsrat Blog:

"Der Arbeitgeber leitet das Kurzarbeitergeld, das ihm von der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellt, an die Arbeitnehmer weiter. In der Praxis soll die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes an die Mitarbeiter aber in gleicher Weise erfolgen wie die Auszahlung des Arbeitsentgelts. Maßgeblich sind insoweit die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag."
"Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld vorab mit dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Anschließend rechnet er es mit der Bundesagentur ab."

Weiterhin kann natürlich auch bei Problemen mit der Arbeitsagentur geredet und weitere Hilfen beantragt werden. Hierzu gehören dann zB Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung.

Wenn Kollegen ohne Gehalt arbeiten wie du schreibst verstoßen diese eher gegen den Arbeitsvertrag und dies kann bei Arbeitsunfällen gegen sie laufen, da sollte man eher vorsichtig sein, ein Sinn ergibt dies eh nicht. Dies muss eigentlich dann auch in einem Änderungsvertrag schriftlich genehmigt sein von beiden Seiten. Es gibt Firmen die dies derzeit so handhaben und die erarbeiteten Stunden dann zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen, was ich allerdings mehr als fraglich ansehe.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
V

VertrauensMann

Gast
Bist Du sicher?
Arbeit trotz angeordneter Kurzarbeit Null "riecht nach Betrug"...
Angeordnet heißt nicht das es einen Tag später wieder anders sein kann.
Auch wenn die Hauptleistungspflichten (vorübergehend) suspendiert sind, bleiben die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen.
Ist beispielsweise eine Nebentätigkeit nur nach vorheriger Anzeige beim Arbeitgeber oder sogar erst nach dessen Genehmigung zulässig, so gilt dies grundsätzlich auch während der Kurzarbeit.
Auch Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln bleiben grundsätzlich während der Kurzarbeit bestehen und sind weiterhin zu beachten.
Selbstverständlich steht es den Arbeitsvertragsparteien aber frei, insoweit aufgrund der besonderen Ausnahmesituation einvernehmlich individuelle, ggf. auch befristete Änderungsvereinbarungen zu schließen.
Arbeiten trotz Kurzarbeit? - Pusch Wahlig Workplace Law (pwwl.de)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Angeordnet heißt nicht das es einen Tag später wieder anders sein kann.
Auch wenn die Hauptleistungspflichten (vorübergehend) suspendiert sind, (...)
Richtig, der Arbeitnehmer kann sich also nicht zur selben Zeit der Weisungspflicht des Unternehmers unterwerfen ( "anfallende" Arbeit soll getan werden Hauptleistungspflicht) und gleichzeitig KUG beziehen.
Schließlich können AN nur dann Arbeit verrichten, wenn sie den Betriebsabläufen dienen.
Also wird hier nicht Ware versendet, an wen man will oder gebucht was man meint etc.
 

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