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RobertDerFragende
Gast
Hallo zusammen,
ich schreibe hier in der Hoffnung das sich vielleicht jemand mit dem Thema Kurzarbeit NULL auskennt.
Kurz zu mir, ich bin Berater und seit fünf Jahren beim meinem Arbeitsgeber beschäftig.
Ich arbeite auf Projektbasis. Mein Auftrag endet Ende September 2020 und ich gehe dann in Kurzarbeit Null ab Oktober.
Mein Arbeitgeber zahlt ein Aufstockungsgehalt zum Kurzarbeitergeld.
Mein Fragen:
1) In Kurzarbeit Null darf ich ja nicht arbeiten, wie sieht es aus wenn ich mich woanders bewerbe (neuer Arbeitgeber) und ich kündige? Alleine das Treffen meines Vorgesetzten währende der Arbeitszeit ist ja schon ein Verstoß gegen die Auflagen der Kurzarbeit - da ja Kurzarbeit NULL
Oder mache ich mir da zu viel Kopf?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Robert
ich schreibe hier in der Hoffnung das sich vielleicht jemand mit dem Thema Kurzarbeit NULL auskennt.
Kurz zu mir, ich bin Berater und seit fünf Jahren beim meinem Arbeitsgeber beschäftig.
Ich arbeite auf Projektbasis. Mein Auftrag endet Ende September 2020 und ich gehe dann in Kurzarbeit Null ab Oktober.
Mein Arbeitgeber zahlt ein Aufstockungsgehalt zum Kurzarbeitergeld.
Mein Fragen:
1) In Kurzarbeit Null darf ich ja nicht arbeiten, wie sieht es aus wenn ich mich woanders bewerbe (neuer Arbeitgeber) und ich kündige? Alleine das Treffen meines Vorgesetzten währende der Arbeitszeit ist ja schon ein Verstoß gegen die Auflagen der Kurzarbeit - da ja Kurzarbeit NULL
Oder mache ich mir da zu viel Kopf?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Robert