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Kurzarbeit Null ab Oktober

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RobertDerFragende

Gast
Hallo zusammen,

ich schreibe hier in der Hoffnung das sich vielleicht jemand mit dem Thema Kurzarbeit NULL auskennt.

Kurz zu mir, ich bin Berater und seit fünf Jahren beim meinem Arbeitsgeber beschäftig.

Ich arbeite auf Projektbasis. Mein Auftrag endet Ende September 2020 und ich gehe dann in Kurzarbeit Null ab Oktober.

Mein Arbeitgeber zahlt ein Aufstockungsgehalt zum Kurzarbeitergeld.

Mein Fragen:

1) In Kurzarbeit Null darf ich ja nicht arbeiten, wie sieht es aus wenn ich mich woanders bewerbe (neuer Arbeitgeber) und ich kündige? Alleine das Treffen meines Vorgesetzten währende der Arbeitszeit ist ja schon ein Verstoß gegen die Auflagen der Kurzarbeit - da ja Kurzarbeit NULL

Oder mache ich mir da zu viel Kopf?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Robert
 

Sollilja

Aktives Mitglied
Während der Kurzarbeit darfst Du theoretisch privat machen was Du willst, solange Du kurzfristig verfügbar bist, falls Dich der Arbeitgeber zurückholen will. (Eine Südamerikareise geht also eher nicht :) , aber man muss nicht den ganzen Tag in seiner Wohnung sitzen.)

Sobald Du Deine Kündigung abgegeben hast, muss Dein Arbeitgeber dich bis zu Deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen wieder zu 100% beschäftigen und bezahlen (oder ggf. bei vollem Gehalt freistellen, falls keine Arbeit für Dich da ist).
 
R

RobertDerFragende

Gast
@Sollilja:

Zunächst Danke für die Antwort.

Die Frage bezog sich nicht darauf was ich privat so mache, klar solch mich der AG zurückholen können.

Folgendes Szenario, ich finde in der Kurzarbeit Zeit Null einen Job und möchte kündigen, dann müsste ich ja meinem Chef in einem (alleine schon aus Respektsgründen) Gespräch eine Kündigung einreichen.
Oder ich kündige einfach per Brief und Anschreiben an die Personalabteilung. Damit trette ich ja mit der Firma wieder in Kontakt und "Arbeite" doch oder? Oder mache ich mir da gerade zuviel Kopf.

Ich weiß das bei Kurzarbeit Streng dadrauf geschaut wird.

Wie kommt Du darauf das mich mein AG wieder zu 100% beschäftigen muss wenn ich gekündigt habe? Ist doch Kurzarbeit im Betrieb? Und freistellen normalerweise doch nur mit Aufhebungsvertrag?
 

Sollilja

Aktives Mitglied
Die Firma hat für dich keinen Anspruch auf KUG mehr, sobald du gekündigt hast. Daher bist du an dann wieder auf 100% Arbeit. Haben bei uns in der Firma auch solche Fälle.

Bei Kurzarbeit darfst Du keiner Tätigkeit nachgehen, die dir der Arbeitgeber entlohnen müsste. Das Mitteilen der Kündigung wird also trotz Kurzarbeit zulässig sein.
 
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RobertDerFragende

Gast
@Sollilja:
Was Du schreibst klingt interessant.

Tatsächlich ist es so, das ich beim jetzigen Kunden das Projekt diesen Monat beende und keinen Folgeauftrag habe für meinen AG. Und da mein AG mir keinen anderes Folgeprojekt liefern kann (ich habe mich auch darum gekümmert) bin ich ab Oktober automatisch in Kurzarbeit 0. Ist so mit dem Betriebsrat abgestimmt.

Schmeckt mir aber nicht.

Der Kunde hat mir aber ein Jobangebot gemacht und ich könnte jetzt zum "Kunden" wechseln was ich auch machen will, daher die Frage.

Es kann gut sein das der Kunde mir erst im Oktober einen Arbeitsvertrag vorlegen kann und da bin ich ja bereits in Kurzarbeit. Aber danke für die Info.

Ich habe eine Arbeits-Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung und so einem Premiumpaket lange vor der Corona Krise abgeschlossen ggfs. greife ich darauf zurück zu rechtlichen Fragen.
 
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RobertDerFragende

Gast
@SoNicht:
Es gibt verschiedene Arten von Beratungen (IT, Startegie, Organisationsberatung etc.).
Warum fragst Du? Verstehe gerade nicht den Zusammenhang zwischen dem Fall den ich schildere und meiner Beratun. Aber wenn die Info dir was gibt "IT-Berater". Ich berate meinen Kunden in spziellen IT Themen.
 

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