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Kündigungsfrist

G

Graciaa

Gast
Hallo zusammen,

vllt kann mir mal wieder einer helfen. es geht um meine kündigungsfrist.
ich bin sschon seit zwei jahren in meiner firma tätig, und fühle mich unterfordert und bin einfach unglücklich da. nun möchte ich mir eine neue stelle suchen, was leider ja nicht so einfach ist, da es in meinem bereich wenig angebote gibt.
ja und da die eintrittstermine der unternehmen doch meist früh sind, erschwert es bei mir, da ich eine kündigungsfrist von 3 monaten habe.
weiß vllt einer von euch, ob es da irgendeine möglichkeit gäbe diese frist zu verkürzen, oder so??
ich könnte ja auch zb dauernd krank machen, so das der chef mich dann kündigt, nur glaube ich ist das keine so gute idee wenn man eben gekündigt wird anstatt selbst zu kündigen.
ich weiß einfach nicht weiter, durch die lange frist brauch ich ja ewig bis ich eine andere stelle finde. und so lange halt ich es da nicht aus.
würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand da einen rat geben könnte.

LG
 
A

amitica

Gast
Hallo Graciaa,

ich würde an deiner Stelle fest nach einer neuen Stelle suchen, und wenn sich für dich eine neue Arbeitsstelle auftut, und du eine feste Zusage bekommst, versuchen dann mit deinem jetzigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag (sprich einen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag im beiderseitigem Einvernehmen) zum schnellstmöglichen Termin zu vereinbaren.

Erfahrungsgemäß willigt der Arbeitgeber ein, denn welcher Arbeitgeber hat Interesse daran einen Mitarbeiter der wechseln will, unglücklich und somit logischerweise auch ziemlich unmotiviert sein dürfte, zu halten?

LG, amitica
 
G

Graciaa

Gast
Hallo,

erst mal danke für eure antworten. das motiviert mich jetzt schon mehr. denke mal der auflösungsvertrag wird das beste sein.
aber ob die AG 3monate auf mich warten würden???? bezweifle ich.

@chris
ja die 3monate stehen im vertrag drin.
 
G

Gast

Gast
Hallo Graciaa,

ich würde an deiner Stelle fest nach einer neuen Stelle suchen, und wenn sich für dich eine neue Arbeitsstelle auftut, und du eine feste Zusage bekommst, versuchen dann mit deinem jetzigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag (sprich einen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag im beiderseitigem Einvernehmen) zum schnellstmöglichen Termin zu vereinbaren.
Dennoch kann man nicht davon asugehen, dass der Arbeitgeber sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Damit stünde Graciaa ziemlich dumm da, denn um sicher zu gehen, muss sie den neuen Vertrag schon unterschrieben haben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Aufhebungsverträge haben darüber hinaus einen üblen Geschmack, denn es wird im Zeugnis vermerkt, dass man das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst hat. Der wirkliche Grund wird nicht erwähnt und schon spekuliert der übernächste Arbeitgeber, was denn da schlimmes vorgefallen sein könnte, dass nicht ordnungsgemäß eine Kündigung geschrieben wurde.
 
A

amitica

Gast
Hallo Graciaa,

Sinn und Zweck eines Aufhebungsvertrages liegt ja gerade darin, das Arbeitsverhältnis im beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen.

Sprich ihr müsst euch nicht an deine Kündigungsfrist halten. Es wird also vorher das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
 
G

Gast

Gast
Sinn und Zweck eines Aufhebungsvertrages liegt ja gerade darin, das Arbeitsverhältnis im beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen.

Sprich ihr müsst euch nicht an deine Kündigungsfrist halten. Es wird also vorher das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
Sinn und Zweck eines Arbeitsvertrags mit 3-monatiger Kündigungsfrist sollte eigentlich eine Sicherheit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sein, nicht allzu schnell auf der Straße zu stehen, bzw. bei Kündigung des Mitarbeiters in Ruhe einen Nachfolger suchen zu können.

Wieso sollen Verträge eigentlich immer nur einseitig vom Arbeitgeber eingehalten werden und der Arbeitnehmer meint, ohne Probleme bei Bedarf durch Aufhebung vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

Der Arbeitnehmer muss sich ebenso an die Kündigungsfristen halten wie der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann zwar um eine Aufhebung bitten, der Arbeitgeber muss nicht darauf eingehen.
 

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