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Kündigungfrist Wohnung aus Sicht des Mieters

CurlySue

Mitglied
Hallo Zusammen,

jetzt bin ich ein wenig verunsichert.

In meinem Mietervertrag stehen gestaffelte Kündigungsfristen. Leider aber nicht ob die für Mieter bzw. Vermieter gelten. Bisher war ich der Meinung für den Mieter gelten 3 Monate Kündigungfristen.
Wenn ich über Google suche, komme ich auch zu dem Ergebnis.

Mietvertrag ist nach 2001 abgeschlossen worden.

Stimmt das?
Könnt Ihr das mit dem 3 Monaten bestätigen ?

Viele Grüsse und Danke im Voraus.
Curly
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Hallo Zusammen,

jetzt bin ich ein wenig verunsichert.

In meinem Mietervertrag stehen gestaffelte Kündigungsfristen. Leider aber nicht ob die für Mieter bzw. Vermieter gelten. Bisher war ich der Meinung für den Mieter gelten 3 Monate Kündigungfristen.
Wenn ich über Google suche, komme ich auch zu dem Ergebnis.

Mietvertrag ist nach 2001 abgeschlossen worden.

Stimmt das?
Könnt Ihr das mit dem 3 Monaten bestätigen ?

Viele Grüsse und Danke im Voraus.
Curly
Recht hast Du, der Mieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange das Mietverhältnis gedauert hat.

Bandit :cool:
 
C

chrismas

Gast
@Vorposter

Sorry, das ist nicht ganz richtig, es kommt darauf an, wann im Jahre 2001 die Wohnung gemietet wurde, da hier im September erst die starre Frist für Mieter gesetzlich geregelt wurde.

Beendigung von Mietvertrgen : Gansel Rechtsanwälte : Rechtsanwalt, Mietvertrag, Kndigung, Mietrecht, Wohnung, Frist, Kndigungsfristen, Mieter, Vermieter, unbefristeter Mietvertrag

Im Prinzip bedeutet es:

Wenn der Mietvertrag vor September 2001 geschlossen wurde, gelten die Fristen aus dem Mietvertrag, wenn der im September 2001 und später geschlossen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Fristen.
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
@Vorposter

Sorry, das ist nicht ganz richtig, es kommt darauf an, wann im Jahre 2001 die Wohnung gemietet wurde, da hier im September erst die starre Frist für Mieter gesetzlich geregelt wurde.

Beendigung von Mietvertrgen : Gansel Rechtsanwälte : Rechtsanwalt, Mietvertrag, Kndigung, Mietrecht, Wohnung, Frist, Kndigungsfristen, Mieter, Vermieter, unbefristeter Mietvertrag

Im Prinzip bedeutet es:

Wenn der Mietvertrag vor September 2001 geschlossen wurde, gelten die Fristen aus dem Mietvertrag, wenn der im September 2001 und später geschlossen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Fristen.
Danke für die Info!
In den meisten Fällen bleibt es bei 3 Monaten! :D
 
A

Aloha

Gast
Hallo,
wenn im (egal wie alten, auch vor 2001!!) Mietvertrag gestaffelte Kündigungsfristen
stehen, sind diese unwirksam, der Gesetzgeber hat zu Gunsten des Mieters kräftig nachgebessert.

Es gibt nur eine Ausnahme:

Alte Mietverträge enthalten ja fast immer die gestzl. Kündigungsfrist (gestaffelt oder nicht)
diese sind ungültig.
ABER
Wenn im alten Mietvertrag eine "individuelle Nebenabrede" getroffen wurde, z.B. der Mieter darf in den ersten 5 Jahren nicht kündigen - und Beide dieses zu dem Zeitpunkt gewünscht haben, dann ist diese individuelle Vereinbarung weiterhin rechtswirksam!

Gerichte wiegeln da bis Heute sehr genau ab, längst nicht Alles, was sich etwas individuell liest, ist es auch.

Nicht umsonst heißt es Mieterschutzgesetz!;)

Ich denke, Du bist auf der sicheren Seite!

Sofern in Deinem Mietvertrag die damaligen gesetzl. geltenden Kündigungsfristen standen, hast Du Heute definitv eine 3-monatige Kündigungsfrist!:daumen:


@Chrismas - auch da wurde inzwischen nachgebessert - es ist egal, wie alt der Mietvertrag ist!

(Ich weiß es aus Gesetzestexten, da meine Freundin ein ähnliches Problem hatte - die
Gesetzeslage ist so, wie ich es beschrieben habe...es ist allerdings sehr kniffelig, denn die Nachbesserung kam nur Zustande, da die Gesetzesänderung schlampig gehandhabt wurde und es zu sehr vielen unklaren Fällen kam. Ich kann den Link Morgen oder Übermorgen einstellen, frage gerne meine Freundin danach.)
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Aloha

Gast
Dreifach gepostet...warum sind andere Seiten eigentlich nicht so lahm wie das HF???
 
Zuletzt bearbeitet:
C

chrismas

Gast
@Aloha

Wäre hilfreich, wenn du nen Link dazu nachreichen könntest, dann könnte ich auch meinen bisherigen Wissenstand dazu korrigieren.
 
A

Aloha

Gast
Hallo Rhenus - ich kriege langsam ein Stress Ulcus...;)
Hoffe, bei Dir ist alles gut!?

Hallo Chrismas,
Ja, das mache ich gerne!
Das Theater war erst vor Kurzem, war richtig blöd zu recherchieren - da musste ein Anwalt ran!
Daher bin ich so sicher. (Es ging bei meiner Freundin um 3 Monate oder 1 ganzes Jahr!)
 
Zuletzt bearbeitet:

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