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kündigung ohne unterschrift

G

Gast

Gast
hallo ,ich hätte heute zum freitag den 13 lieber doch daheim bleiben sollen,
jedenfalls hat mein chef mir heute nach 2 monaten unerwartet die kündigung in die hand gedrückt ,aber ich musste diese kündigung nicht unterschreiben ,ich dachte der arbeitnehmer muss eine kündigung unterschreiben .
kann es sein das die jetzt ungültig ist?
 
S

Seeman

Gast
Das Schreiben muss vom „Richtigen“ unterschrieben sein. Die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner müssen „kündigungsberechtigt“ sein. Das sind im Normalfall nur die gesetzlichen Vertreter, also z.B die Geschäftsführer bei der GmbH, die Vorstände bei der AG. In einer GbR müssen alle Gesellschafter unterschreiben! Allerdings reicht auch die Unterschrift der Personalchefin oder des Personalchefs aus, wenn im Betrieb allgemein bekannt ist, dass diese kündigungsberechtigt sind.

Wenn kein gesetzlicher Vertreter unterschrieben hat, sollte man im Zweifel die Kündigung unverzüglich zurückweisen:§ 174 BGB.

Gruß
Seemann
 
C

Chris1970

Gast
Es ist so , dass die Unterschrift des AG für die KÜndigung reicht.

Allerdings ist die Kündigung erst ab Zugang beim AN gültig.

Und deshalb lassen viele AG Ihre AN unterschreiben, dass sie die Kündigung erhalten haben, damit der AG später beweisen kann , dass die Kündigung tatsächlich zugestellt und zur Kenntnis genommen wurde.

Dieser Beweis ist allerding auch möglich, wenn die Kündigung vor Zeugen übergeben wurde.
 

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