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Kündigung ohne Angaben von Gründen

P

Pleisnud

Gast
Mein Mann erhielt heute völlig unerwartet die Kündigung zum 15.10.2020.
Begründung des Chefs war, seine Arbeitsleistung sei nicht mehr 100%.

Zur Info, es gab kein Vorabgespräch, Abmahnung oder sonstiges.
Das Arbeitsverhätnis bestand seit dem 01.01.2019.

Im Kündigungsschreiben ist kein Grund angegeben. Es steht lediglich der Satz, hiermit kündigen wir Sie Form und fristgerecht zum 15.10.2020. Arbeitspapiere folgen.... Arbeitsamt usw.
Ist dies so rechtlich in Ordnung?

Aus Erfahrung wissen wir, das dass Unternehmen dies schon bei anderen Mitarbeitern durchgeführt hat. Diese haben geklagt und eine Abfindung erhalten. Diese waren allerdings schon mehrere Jahre im Unternehmen.

Macht hier eine Klage Sinn?
 

Muir

Aktives Mitglied
Hallo,

wie es rechtlich ist, kann ich nicht sagen.
Du hast hier schon Vorschläge dazu bekommen.

Allerdings ist deine Überschrift ja nicht ganz richtig.
Eine Begründung gab es ja, dass dein Mann als Arbeitnehmer seine Aufgaben nicht mehr zu 100% erfüllt.

Nun ist die Frage, zu wieviel Prozent erledigt dein Mann seine Arbeit noch? Da können vom Verstehen her natürlich Welten liegen.
Jeder kann da von einem anderen Standpunkt ausgehen.

Viele Grüße und alles Gute,
Muir
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Die Kündigung muss im allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein.

Jedoch wurde die Leistung moniert und nicht ausreichend begründet. Eigentlich müßte man sich eine Statistik oder einen Nachweis zeigen lassen. Daher dürfte die Kündigung nichtig sein. Durch Anwalt und Prozess könnte das wieder aufgehoben und auf Wiedereinstellung geklagt werden. Aber wofür soll das gut sein. Dort kann man nicht mehr arbeiten, es sei denn, man steckt das einfach so weg. Ist eine Versicherung vorhanden, würde ich mich beraten lassen, ob das Sinn macht. Ansonsten zum Arbeitsamt, melden und neuen Job suchen.

Ich hatte mal einen Kollegen, der wurde entlassen, in der Kündigung war ein solcher Formfehler, er hatte geklagt und mußte wieder neu eingestellt werden. Danach hat man dem Mann das Leben zur Hölle gemacht. Das arme Schwein ist dann freiwillig gegangen. Der bekam einen Arbeitsplatz direkt in WC Nähe, man hat ihn ins Lager verfrachtet und den ganzen Tag Pakete packen lassen, 31,5kg oder an eine Druckmaschine gestellt, wo ein Riesenlärm und Hitze herrschten. Das ging ein paar Monate, dann war er nervlich am Ende.
 

weidebirke

Urgestein
Eine nicht mehr zufriedenstellende Arbeitsleistung ist eine personenbedingte Kündigung und die wird so - ohne Vorgespräche, ohne Abmahnung- vor dem Arbeitsgericht nicht durchgehen.

Er sollte unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen. Achtung, die Frist beträgt nur drei Wochen ab Erhalt der Kündigung.
 

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