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Kündigung nach unberechtigtem Strafbefehl bei einer Behörde

compfreak

Neues Mitglied
Hallo,

folgende SItuation. Mein Sohn (jetzt schon 25) mach seine 2 Ausbildung bei einer Behörde. Bisher hat er sich nichts zu Schuulden kommen lassen.

Jetzt hat er einen Strafbefehl erhalten, weil er angeblich zusammen mit 2 getrennt verfolgetn Personen jemanden verbrügelt hat. Wir sind nactürlich zum Anwalt, weil die Geschichte schon fast 1 Jahr her ist und mein Sohn nie von der Polizei vernommen wurde.

Mein Sohn sagt, dass er die 2 getrennt verfolgten Person erst an diesem Abend kennengelernt hat und dass er eigentlich nur schlichten wollte und dabei selbst in Bedrängnis gekommen ist und sich verteidigen musste. Er behaupte, dass er nicht geschlagen hat, weil er Angst vor dem Echo hat. Ausserdem hat mein Sohn von einem Skiunfall her eine Verbindungsplatte zwischen dem 6ten und 7ten Halswirbel. Schon von daher hat er Angst in eine Schlägerei verwickelt zu werden.

Nun musste mein Sohn zur Einstellung ein Führunszeugnis beantragen und abgeben und unterschrieben, dass er seinen Arbeitgeber über jedes eingeleitete Straf- oder Ermittlungsverfahren informiert.

Obwohl mein Sohn schon 25 ist, quälen mich trotzdem folgende Fragen:

- Was könnten die Auswirkungen von der Meldung beim AG sein?
- Wäre es nicht sinnvoll zu warten, bi der Anwalt Akteneinsich erhalten hat?
- Kann mein Sohn wegen dieses Verfahrens seinen Ausbildungsplatz verlieren?
- Was passiert, wenn das ein Formfehler war und mein Sohn zu Unrecht beschuldigt
worden war? Wird der Strafbefehl dann wieder aus dem Führungszeugnis genommen?
- Was ist, wenn wir der Behörder jetzt nicht Bescheid geben?
- Was ist, wenn wir seinem AG für nihts und wiedernichts eine Mitteilung gemacht haben?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

VG

Compfreak
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
- Was ist, wenn wir der Behörder jetzt nicht Bescheid geben?
Das - wäre aus der unangenehmen Situation eine schlimmere zu machen.

wikipedia schreibt, dass der Strafbefehl ausschliesslich bei Ordnungswidrigkeiten zur Anwendung kommt.

Ich denke, die Situation wird sich aufklären und die Behörde schreibt eben die Standardsätze die sie immer schreibt. Selbst wenn im Maximalfall eine Ordnungswidrigkeit gesehen werden würde, dann ist meiner Meinung nach der Ausbildungsplatz nicht gefährdet.
 
G

Gast

Gast
Das - wäre aus der unangenehmen Situation eine schlimmere zu machen.

wikipedia schreibt, dass der Strafbefehl ausschliesslich bei Ordnungswidrigkeiten zur Anwendung kommt.

Ich denke, die Situation wird sich aufklären und die Behörde schreibt eben die Standardsätze die sie immer schreibt. Selbst wenn im Maximalfall eine Ordnungswidrigkeit gesehen werden würde, dann ist meiner Meinung nach der Ausbildungsplatz nicht gefährdet.
Wenn ein Strafbefehl vorliegt, handelt es sich um eine

Strafsache,

nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Ordnungswidrigkeit ergeht ein Bußgeldbescheid. Außerdem ist alles rund um Körperverletzung eine Straftat, wäre ja noch schöner, wenn es eine O-Widrigkeit wäre, nicht auszudenken.

Strafbefehl und O-Widrigkeit, das stand in wiki? Schade, daß Du den Link nicht angegeben hast.
 
G

Gast

Gast
Da stand Ordnungswidrigkeit, jedenfalls... irgendwie... :D
Neben Straftaten können zusätzlich auch Ordnungswidrigkeiten im Strafbefehl aufgeführt werden. Die sich aus den Taten eben ergeben haben. Jemand hat also eine Straftat begangen, aber auch zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es dann, wie in dem Falle, einen Strafbefehl. Aber eine Ordnungswidrigkeit ALLEINE gibt es nicht in einem Strafbefehl, dafür gibt es Bußgeldbescheide.
 

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