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Kündigung, Krankschreibung und Resturlaub - brauche Hilfe!

Guten Morgen zusammen!

Und zwar geht es um Folgendes: Am 01. Februar habe ich in einem Unternehmen angefangen. Da es sich wider Erwarten um schwere körperliche Arbeit handelte, was so weder im Gespräch noch im Vertrag vermerkt war, bekam ich einen Bandscheibenvorfall (nicht mein erster..), wegen dem ich nun seit dem 27.02. krankgeschrieben bin.

Da sich meine Aufgaben nicht ändern werden laut meinem Vorgesetzten habe ich gekündigt auf den 31. März (Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen).

Meine Frage ist, steht mir noch Urlaub zu (Generell habe ich 27 Tage)? Denn falls ja würde ich diesen ja vermutlich noch nehmen müssen? Kann mir da jemand mehr zu sagen? Die Personalabteilung erreiche ich leider telefonisch schon seit Tagen nicht, bzw. angeblich will mich die Personalchefin zurückrufen, was sie aber nicht tut.

Edit: In der Firma hat man generell keine Urlaubssperre o.ä. in der Probezeit.

Danke für eure Hilfe!
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat man -soweit ich weiß- erst nach 6 Monaten Tätigkeit bzw. in der zweiten Jahreshälfte ab Juli erreicht.

Du hättest somit nur anteiligen Anspruch, also für jeden gearbeiteten Kalendermonat ein Zwölftel deines Jahresurlaubsanspruches.

Da du im Februar begonnen hast, wäre das bei 27 Tagen 30/12= 2,25 x 2 Monate Tätigkeit= 4,5=5 Tage Urlaubsanspruch.

Du wirst vermutlich bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitsunfähig bleiben, kannst den Urlaub also sowieso nicht in Anspruch nehmen. Diesen kannst du meist aber trotzdem abgelten lassen, dabei kommt es auf deinen Vertrag an. Manche Tarifverträge schließen eine Abgeltung im Krankheitsfalle bei Kündigung aus. Hierzu müsstest du tatsächlich die Personalabteilung kontaktieren und in deinen Vertrag schauen. Die Abgeltung ist aber noch längere Zeit nach der Tätigkeit möglich (bis zu 15 Monate), du kannst es also auch noch rückwirkend erreichen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
wieso kündigst du von dir aus? Das verstehe ich nicht - denn somit hast du eine Sperre beim Arbeitsamt.
Wieso hast du nicht gewartet, die hätten dir schon von sich aus während der Probezeit gekündigt. Ganz schön ungeschickt....
 
wieso kündigst du von dir aus? Das verstehe ich nicht - denn somit hast du eine Sperre beim Arbeitsamt.
Wieso hast du nicht gewartet, die hätten dir schon von sich aus während der Probezeit gekündigt. Ganz schön ungeschickt....
ja das habe ich offen gestanden auch gehofft, aber ich sag mal so, dem Unternehmen laufen die Leute weg, und von demher behalten sie jeden so lange es nur irgendwie geht. Also ich gehe stark davon aus, dass man auch mich nicht gekündigt hätte, da dort ganz andere Kaliber rumlaufen, die sich weiß der Fuchs was alles in der Probezeit leisten oder geleistet haben und nach wie vor im Unternehmen sind. :rolleyes:
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Check das bitte auch noch mal wer für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zuständig ist bei so kurzer Beschäftigungsdauer.
 
H

Healthy

Gast
Hi, ich bin nicht 100%ig sicher, aber wenn man weniger als 4 Wochen beschäftigt ist und dann krank wird, bekommt man anstatt Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber direkt Krankengeld, bis man 4 Wochen beschäftigt ist.

D.h. du kriegst 2 Tage Krankengeld von der Krankenkasse, für 27. und 28. Februar und für den gesamten März Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.
Bist du weiterhin im Unternehmen beschäftigt, endet die Arbeitgeberentgeltfortzahlung ca am 12. April, danach wieder Krankengeld.
Verlässt du das Unternehmen zum 31.März, erhältst du Arbeitgeberentgeltfortzahlung bis 31. März, danach wieder Krankengeld.
 

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