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Kündigung im EQJ...

Neytiri

Mitglied
Hallo liebe Communtiy,

ich hab ein kleines Problem....
Es geht darum, dass ich gestern die Kündigung von meiner Chefin, aus meinem EQJ bekommen habe.
Mein Problem dazu ist es, ist die Kündigung eigentlich rechtens??
Weil:

1. Ich habe noch einen Krankenschein
2. Sie hat den Brief am 29.01.2010 geschrieben und hat mich zum 15.02.2010 gekündigt und somit die Kündigungsfrist von 4Wochen nicht eingehalten
3. und der Grund weswegen ich gekündigt wurde ist 'aus betrieblichen Gründen'

So, ich habe das Internet durchforstet, aber nichts kann mir das Richtige sagen. Habe auch das Arbeitsgesetzt aufgerufen und gekramt aber auch dort nichts Hilfreiches gefunden :(

Könnt ihr mir vielleicht in dieser Angelegenheit weiterhelfen???:confused:
-wäre total super!

Ganz liebe Grüße an euch und ein groooßes DANKE schon mal :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo liebe Communtiy,

1. Ich habe noch einen Krankenschein
2. Sie hat den Brief am 29.01.2010 geschrieben und hat mich zum 15.02.2010 gekündigt und somit die Kündigungsfrist von 4Wochen nicht eingehalten
3. und der Grund weswegen ich gekündigt wurde ist 'aus betrieblichen Gründen'

:eek:
Der Krankenschein hilft hier nicht viel weiter, wenn die Kündigung betriebsbedingt erfolgt. Die Frage ist, ob dies nicht nur ein Vorwand ist - da müsstest du dich selbst fragen, ob dein Arbeitgeber einen Grund hätte, dich loswerden zu wollen.
Grundsätzlich müsste dein Arbeitgeber für diese Einstiegsqualifizierung Geld bekommen - die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen - möglicherweise kann er dich nicht betriebsbedingt kündigen.
Du solltest mal zur Arbeitsagentur gehen und dich dort beraten lassen. Die dürften auch den nötigen Druck auf den Arbeitgeber ausüben können, wenn er dich tatsächlich widerrechtlich kündigt. (Obwohl du in einer von der BA geförderten Maßnahme steckst).
 

weidebirke

Urgestein
Wichtig für die Beurteilung ist die Art des Vertrages. Arbeitsverhältnisse, die nicht dem Broterwerb dienen, sondern der Berufsvorbereitung, Erfahrungen sammeln usw. unterliegen häufig besonderen Bedingungen.

Steht diese Vier-Wochen-Frist im Vertrag? Kostest Du der Firma Geld? Gab es Gespräche im Vorfeld?

Der aktuelle Krankenschein tut mE nichts zur Sache.
 

Neytiri

Mitglied
Also EQJ = Einsteigsqualifizierung / Jahrespraktikum

und im Vertrag steht, dass es eine Kündigungsfrist von 4Wochen gibt.
Warum zählt denn nicht, wenn man Krankenschein hat, dass man dann gekündigt werden darf? Ist das bei einem EQJ anders als in einer Ausbildung??

Soweit ich weiß, darf man überhaupt nicht gekündigt werden innerhalb eines Krankenscheines. Und soweit ich weiß (somindestens bei einer Ausbildung) kann nach der Probezeit (die bei mir 1Monat betrug und schon läängst vorbei ist...) nicht mit dem Grund 'aus betrieblichen Gründen' gekündigt werden, weil das kein drifftiger Grund ist.

Liebe Grüße an euch :eek:
 

Neytiri

Mitglied
Gefehlt? Hetzt zum 2en mal aber bezüglich des gleichen...

vor 4Wochen ist bei uns zuhause eine alte Treppe (Holztreppe) abgebrochen. Meine Chefin glaubte es nicht und stelle mich als lügnerin da und meinte auch das meine blauen Flecken aufgemalt seien etc....

Also das geschar, war ich eine Woche krank weil ich mich nicht bewegen konnte. Danach bin ich wieder arbeiten gegangen, um meiner Chefin den guten Willen zu zeigen das ich in diesem Betrieb bleiben möchte. Aber die Schmerzen waren so kaum auszuhalten also bin ich dann vor 2wochen am Mittwoch nach der Schule nachhause gegangen und habe mich am nächsten Tag röntgen lassen. Es kam bei raus, dass meine Wirbelsäule um 1cm verschoben is und das das ne Weile dauern wird, bis die Schmerzen komplett weggehen werden, wenn überhaupt. joa wie gesagt, meine Chefin glaubt mir das nicht und tja.. jetzt hab ich die Kündigung auf'm Tisch liegen und ich versuch alles um herraus zukriegen, ob die Kündigung rechtens ist.
 

Neytiri

Mitglied
AU = ArbeitsUnfähigkeit = Krankenschein

In meiner ersten Ausbildung wurde ich ebenfals wärend einer AU gekündigt und diese Kündigung war NICHT rechtens.
Wärend eines KS. kann NICHT gekündigt werden!

ich weiß nur nicht, ob das bei einem EQJ genauso ist....!
 

weidebirke

Urgestein
Wir können hier streiten, aber selbstverständlich darf während einer Krankschreibung gekündigt werden.

Such dir doch einfach den Paragraphen, der das regelt und dann weißt Du es genau.

Eine Auszubildende darf generell nicht "ordentlich" gekündigt werden. Nicht während Krankheit und nicht währedn anderer Zustände. Kündigen kann der Arbeitgeber hier nur fristlos bei fehlverhalten, nach vorangegangener zweimaliger Abmahnung.

Während der probezeit allerdings ohne Angabe von Gründen innerhalb von vier Wochen. Bist Du noch in der Probezeit?

Jetzt fragst Du ganz richtig, greift hier das Kündigungsschutzgesetz oder das Berufsbildungsgesetz. Das weiß ich nicht, da würde ich mich beraten lassen.

Diese Richtlinie hier http://www.arbeitsagentur.de/zentra...Richtlinie-EQJ-zweite-Richtlinienanderung.pdf spricht vom BBiG, demnach wäre die Kündigung unwirksam.

Aber wie gesagt, dass ist so speziell, frag einen Anwalt.
 

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