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Kündigung erhalten von der Arbeit trotz Krankmeldung

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Gast Avalon

Gast
Hallo liebe Mitglieder

Ich bin gerade sprachlos hab eben meine Kündigung bekommen von meinem Arbeitgeber. Ich war dort in der Probe noch
Als ich mich leider krank melden musste. Mir geht's gesundheitlich schlecht und der Arzt hat mich vom 14,8. bis 23,8. krank geschrieben, ich habe meine Krankmeldung beim Arbeitgeber abgegeben die Chefin war natürlich sauer drauf aber was soll ich machen wenn ich diese verfluchten starken Schmerzen habe an der Schulter...??

Jetzt steht im Brief dass ich am 23.8 zur Arbeit erscheinen soll aber ich bin ja bis zu diesem Tag krank geschrieben und danach
Steht mir Urlaub zu.. So meine Frage an euch soll ich das machen, zur Arbeit am Sonntag gehen oder hat die Krankmeldung die "Oberhand"...

Ich bin total perplex obwohl das mein frühere Arbeitgeber war wo ich meine Ausbildung absolviert habe.... Welch Ironie
Danke für die Antworten

Lieben Gruß Avalon
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Avalon,

ich muss mich über das Verhalten der Chefin schon wundern.

Warst Du früher öfter krank? Ist sie mit Deinen Leistungen nicht zufrieden?
Irgend etwas hat da wohl ein Fass zum überlaufen gebracht. Habt ihr einen
Betriebsrat, der vermitteln könnte? Kannst Du andernfalls mit ihr telefonieren?

Wenn Du körperlich arbeiten musst und am 23. immer noch Schmerzen haben
solltest, kannst Du natürlich nicht Deinen Job machen. Dann wird das wohl nur
eine Übergabe mit Abschlussgespräch werden.
 

Nikolaus Myra

Aktives Mitglied
Hier zeigt sich wieder einmal mehr, in welchem Unrecht sich die "Arbeitsprediger" befinden.

Also Gast,

ich weiß es wirklich nicht. Ich kenne deine Lebenssituation überhaupt nicht, und weiß nicht einmal in welcher Weise du frei entscheiden kannst, was dein Leben betrifft. Und ein einfacher Rechtsanwalt wird da auch nicht viel bringen. Selbst, wenn du gewinnen solltest, wäre deine Zeit dort vorbei.

Das hier würde ich jedenfalls mal lesen

Krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit? | Arbeitsrecht
 
G

Gast Avalon

Gast
Hey, danke für die Antworten @ Yannick ich warfrüher gar nicht krank. Aber ich habe diese Schulter Schmerzen schon lange und das macht mich richtig fertig. Diese Schmerzen sind einfach schrecklich das wünsche ich nicht mal meinen schlimmsten Feind.
Was meine Leistungen betrifft damit habe ich keine Schwierigkeiten die waren mit mir eigentlich sehr zufrieden Vorallem weil die mich schon lange kennen.

Aber irgendwie habe ich mich immer dort ausgenutzt gefühlt, deren war ich doch nur eine billige Arbeitskraft..
Also obwohl ich bis zum 23. krank geschrieben bin muss ich doch an diesem Tag nicht arbeiten oder??
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
Hier zeigt sich wieder einmal mehr, in welchem Unrecht sich die "Arbeitsprediger" befinden.
Was ist hier Unrecht? Es steht nirgends ein Grund der Kündigung. In der Probezeit darf beiderseits mit der Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Gast, sobald Du nicht mehr krankgeschrieben bist (also am 24.08.) gehst Du wieder zur Arbeit und wirst dann ja sehen, was los ist.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Hallo liebe Mitglieder

Ich bin gerade sprachlos hab eben meine Kündigung bekommen von meinem Arbeitgeber. Ich war dort in der Probe noch
Als ich mich leider krank melden musste. Mir geht's gesundheitlich schlecht und der Arzt hat mich vom 14,8. bis 23,8. krank geschrieben, ich habe meine Krankmeldung beim Arbeitgeber abgegeben die Chefin war natürlich sauer drauf aber was soll ich machen wenn ich diese verfluchten starken Schmerzen habe an der Schulter.

Jetzt steht im Brief dass ich am 23.8 zur Arbeit erscheinen soll aber ich bin ja bis zu diesem Tag krank geschrieben und danach
Steht mir Urlaub zu.. So meine Frage an euch soll ich das machen, zur Arbeit am Sonntag gehen oder hat die Krankmeldung die "Oberhand"...

Ich bin total perplex obwohl das mein frühere Arbeitgeber war wo ich meine Ausbildung absolviert habe.... Welch Ironie
Danke für die Antworten

Lieben Gruß Avalon
Bist du bis 23.08. krank geschrieben, darfst du nicht in die Arbeit gehen. Du kannst erst in die Arbeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit abgelaufen ist oder vorher muss der Arzt dich gesund schreiben (Krankmeldung auf Freitag, den 21. oder Sa 22.ten) ändern.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Bist du bis 23.08. krank geschrieben, darfst du nicht in die Arbeit gehen. ....
Das ist falsch. Aber ich stimme Dir dahingehend zu, dass es sinnvoll ist, sich
gesund schreiben zu lassen. Dies hat aber zur Folge, dass die reguläre Arbeit
wieder aufgenommen werden muss.

Trotz Krankschreibung arbeiten gehen ist eine freiwillige Angelegenheit, aller-
dings musst Du Dich gesund fühlen und darauf achten, nichts zu tun,
was den Heilungserfolg beeinträchtigen könnte. Allerdings arbeitest Du dann
auf eigenes Risiko. Auch der Arbeitgeber muss darauf achten, dass Du keine
Arbeiten ausführst, ein Risiko darstellen könnten. Bist Du offensichtlich krank,
hat er Dich sofort nach Hause zu schicken.

Wenn Du also wieder fit bist, steht einem klärenden Gespräch unter vier Augen
nichts im Wege.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
Da liegst du widerum falsch. Geht ein Arbeitnehmer mit Krankschreibung in die Arbeit und es passiert ein Berufsunfall.....zu bedenken. Ein Arbeitnehmer darf während der Arbeitsunfähigkeit, bestätigt durch einen Arzt, nicht arbeiten. Arbeitsunfähig!
 

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