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kündigung eines forward-darlehens

viko

Mitglied
hallo,

wenn man einen 10-jahres kredit aufnimmt und im achten jahr ein forward-darlehen aufnimmt um diese restschuld zu bezahlen , die nach 10 jahren noch übrig bleibt,
man aber das haus verkaufen möchte nach der 10-jährigen zinsbindungsfrist, was passiert dann mit dem unterschriebenen forward-darlehen ?

danke
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Ich denke, Du hast für das Forward-Darlehen eine Gebühr bezahlt. Du hast das Recht auf Auszahlung des Darlehens in zwei Jahren unter Berücksichtigung der Grundlage erworben. Fällt die Grundlage weg, kommt es auch nicht zu einer Auszahlung. Die Gebühr ist jedoch weg.

Solltest Du keine Gebühr bezahlt haben - würde ich den Vertrag prüfen und die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Folgen lt. Vertrag prüfen.

Eigentlich ist in jedem Fall das Lesen des Vertrages wichtig.

LG, Nordrheiner
 

hilfe-schlumpf

Aktives Mitglied
Gebühren sind in solchen Fällen glaube ich unüblich.

Du hast einen Vertrag geschlossen, in zwei Jahren ein Darlehen in vertraglicher Höhe zum vertraglichen Zins "abzunehmen". Dieser Vertrag ist mit Sicherheit nicht an die Bedingung geknüpft, dass eine bestimmte Immobilie in deinem Bestiz ist.

Andererseits ist das Darlehen auch nicht an diese spezielle Immobilie gebunden. Wenn Du also vorhast, dass eine Haus zu verkaufen und später etwas anderes zu kaufen, brauchst Du ja wieder ein Darlehen. Und das hättest Du ja dann schon. In diesem Fall würde ich mal vorsichtig bei der Bank anfragen, ob sie dir bei eventuellen Bereitstellungsprovisionen entgegenkommen können.

Wenn absolut sicher ist, dass Du kein Darlehen brauchst, bleibt dir nichts anderes übrig, als den neuen Darlehensvertrag zu kündigen, und dann fällt Vorfälligkeitsentschädigung an, wobei die, je nachdem wie groß die Zinsänderung seit Abschluss war, garnicht so groß ausfallen muss.
 

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