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Kündigen 400-Euro-job

G

Gast

Gast
Hallo,

ein ähnliches Thema gibt es hier zwar schon aber ich möchte dennoch ein neues eröffnen, da es kleine Unterschiede gibt.

Ich habe im Moment einen 400-Euro-job.
Den Vertrag habe ich bereits im Vorjahr unterschrieben und dieser gilt bis zum 14.08.2010.
Vor zwei Wochen bekam ich einen neuen Vertrag, der nun unbefristet (immer noch 400-Euro) ist. Ich habe ihn leider unterschrieben.

Eigentlich hatte ich vor weiter zu arbeiten, aber es klappt privat leider nicht. Ich schreibe an einer wichtigen Studienarbeit und muss bald fertig werden.

Nun meine Frage. Gilt noch der alte Vertrag und muss diesen kündigen oder muss ich bereits diesen neuen, unbefristeten kündigen.
Ich will da schnellstens raus.

Hoffe ihr habt ungefähr verstanden, wie ich das meine.

lG,
Jule
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Gast,

für deinen jetzigen Vertrag gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
L.G.Karin



- Kündigungsfristen

Die normale Regelung für die Kündigungsfristen für geringfügig Beschäftigte und Minijobs lautet wie folgt:

Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. des Monts oder zum Monatsende von beiden Parteien ..... also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekündigt werden.

Diese Regelung gilt wenn keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind.

geringfügig Beschäftigte - Minijob Informationen
 

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