Hero_Gizmo
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
2009 erhielt ich zunächst einen Vollstreckungsbescheid, kurz dannach legte ich eine
eidestattliche Versicherung ab.
Die Forderung wurde inzwischen von mir bezahlt.Der Gläubiger hat mir auch mittlerweile
einen Erledigungsvermerk zukommen lassen.
Nun meine Frage: Wenn ich mit diesem Erledigungsschreiben den Eintrag beim Gericht, Schufa
und sonstigen Auskunfteien vorzeitig löschen lasse, sollte eigentlich auch wieder
Kreditwürdigkeit gegeben sein ?
Grüsse & Danke !
folgendes Problem habe ich:
2009 erhielt ich zunächst einen Vollstreckungsbescheid, kurz dannach legte ich eine
eidestattliche Versicherung ab.
Die Forderung wurde inzwischen von mir bezahlt.Der Gläubiger hat mir auch mittlerweile
einen Erledigungsvermerk zukommen lassen.
Nun meine Frage: Wenn ich mit diesem Erledigungsschreiben den Eintrag beim Gericht, Schufa
und sonstigen Auskunfteien vorzeitig löschen lasse, sollte eigentlich auch wieder
Kreditwürdigkeit gegeben sein ?
Grüsse & Danke !