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Krankschreibung Maßnahme Jobcenter

weidebirke

Urgestein
Schau auf eine AUB, dort steht "arbeitsunfähig von bis"

Dort steht nicht: kann nicht in langweiligen Maßnahmen sitzen, aber dafür nicht langweiligen Nebenjobs nachgehen.

Die Begründung für Kündigungen in so einem Fall sind meist Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit/ betrügerisches Erschleichen von Lohnfortzahlung. In Deinem Fall wären das eben Leistungen zum Lebensunterhalt.

Besprich das doch am besten mit Deinem Arzt und dem JobCenter, ggf. noch mit einem Anwalt. Das sind die kompetenten Ansprechpartner dafür.
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Deswegen soll der Arzt das ja auch bestätigen...?

Wenn du AU geschrieben bist, aber woanders arbeiten möchtest, musst du eine Begründung dafür bringen. Die Begründung "langweilig" wird nicht reichen. Es kann also sein, dass du, wie schon erwähnt, einem Amtsarzt vorstellig werden musst.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Das müsste das Jobcenter mir aber beweisen. Wie sollten sie das tun?

Mit dem Jobcenter muss man nichts besprechen. Die erzählen eh nur Mist. Und die Kosten für einen Anwalt kann ich nicht tragen, bzw. werde ich da nicht übers Wochenende einen Termin bekommen.

Zum Amtsarzt zur Begutachtung hat das Jobcenter mich schon geschickt. Der hat gesagt ich sei nicht erwerbsfähig. Dito kann ich ja eigentlich auch gar nicht an einer Maßnahme teilnehmen.....
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Na ja, mag sein, dass du findest, es gibt nix zu besprechen. Ich habe die vage Vermutung, die sehen das anders.

Erwerbsfähig ist auch etwas anderes als in einer Maßnahme sitzen. Du wirst um eine Bestätigung und evt. etwas langen Atem nicht herumkommen, fürchte ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Ano666

Gast
Wenn Du krank bist, bist Du krank. That easy.
Du reichst die Krankmeldung zeitnah beim Jobcenter ein.
Du hast ja schon in einem anderen Thread geschrieben, dass das Jobcenter Dir an 2 verschiedenen Terminen Deine Sozialleistungen überweist/auszahlt. Das liegt halt an Deinem Einkommen aus dem Job.
Also lässt Du Dank der AU die Maßnahme ausfallen und gehst weiter arbeiten.
Nach Eingang der Gehaltsabrechnung Deines Jobs beginnt dann der richtige Spaß.
Man wird Dir einen Termin zukommen lassen. Bei diesem Termin wird man Dir eine Menge Fragen stellen. Gibst Du Auskunft und bist kooperativ = keine Probleme.
Bedeutet: Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen an Maßnahmen nicht teilnehmen kannst, musst Du das Amt darüber in Kenntnis setzen.
Die brauchen ein ärztliches Gutachen. Hast Du keins? Dann kümmern die sich darum zB ärztlicher/psychiatrischer Dienst des Jobcenters/der Agentur für Arbeit.
Oder sie machen einen Termin bei einem Facharzt, welcher mit Ihnen als Kostenträger (oder der DRV) zusammenarbeitet.
So einfach wie Du denkst läuft das nicht.
Unter Umständen können die auch auf die Idee kommen, dich zur Arbeitserprobung zu schicken. Läuft es mies, versuchen sie Dich abzustoßen und der DRV aufs Auge zu drücken.
Ziehst Du das Ding so durch, wie Du es im Eingangspost geschrieben hast, dann hast Du auch die Konsequenzen zu tragen (die werden sich Deine Akte dann noch mal sehr genau ansehen und evtl über das Fahrgeld, welches Dir nicht zustand, stolpern).
Joa, viel Spaß.
 
A

Ano666

Gast
Als nicht-Erwerbsfähige stehen Dir dann aber auch keine Leistungen des JobCenters zu.
Hier wäre es jetzt wichtig zu wissen, nach welchem SGB die Leistungen gezahlt werden.
SGB XII, SGB II (fällt raus, wenn Sie erwerbsunfähig ist), SGB VI... steht auf dem Bescheid und würde diesen Thread und die Beratung der TE viel einfacher machen. Ist die Maßnahme nach SGB IX verordnet/angeboten worden?
Voll erwerbsgemindert, teilweise erwerbsgemindert, auf Zeit (meist erstmal auf 2 Jahre begrenzt) erwerbsgemindert spiel auch noch eine Rolle, ebenso wie das Alter der TE.
 
G

Gelöscht

Gast
Schau auf eine AUB, dort steht "arbeitsunfähig von bis"

Dort steht nicht: kann nicht in langweiligen Maßnahmen sitzen, aber dafür nicht langweiligen Nebenjobs nachgehen.

Die Begründung für Kündigungen in so einem Fall sind meist Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit/ betrügerisches Erschleichen von Lohnfortzahlung. In Deinem Fall wären das eben Leistungen zum Lebensunterhalt.

Besprich das doch am besten mit Deinem Arzt und dem JobCenter, ggf. noch mit einem Anwalt. Das sind die kompetenten Ansprechpartner dafür.
Und Unterstützungsbetrug könnte auch noch dazu kommen.
 

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